Kampagne Topf Secret - Datenerhebung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hintergrund meiner Anfrage ist die Antwort Ihrer Behörde auf eine meiner Anfragen. Siehe https://fragdenstaat.de/a/262154
Sie schreiben: "Schlussendlich haben 2019 nur 1,5 % aller Antragsteller am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information abgerufen."
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente (z.B. Auswertungen, Ergebnisse, Anschreiben, Antworten, Präsentationen) und zugrundeliegenden Rohdaten (anonymisiert) zur Erhebung der Statistik von Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen.
2. Der Prozentsatz inkl. zugrundeliegende Anzahl der Antragsteller, die am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information abgerufen haben. Jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
3. Alle Dienstanweisungen und/oder Verfahrensanweisungen zur Bearbeitung von Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Aktuelle Daten aus den Jahren ab 2020 liegen nicht vor. In den Standard-Antworten auf Topf-Secret-Anfragen wird ein veralteter Wert von 2019 genannt. Der damalige Ablauf (Akteneinsicht) unterscheidet sich zu heute. Als Grund für die Art / Formulierung der Antwort wird der Aufwand genannt.
Die vorhandenen Informationen wurden sehr zügig bereitgestellt.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. November 2022
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9. Dezember 2022
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