Sehr geehrter Herr Lindner,
wir haben Ihre Anfrage vom 8.12.2021 über die Plattform "Frag den Staat" erhalten und möchten sie Ihnen wie folgt beantworten:
Sie baten um:
- eine Auskunft darüber, ob das Inklusionsamt des Saarlandes Kompetenzen und Mittel erhält, um in Kooperation mit den Ministerien des Saarlandes landesweite Aufklärungskampagnen durchzuführen.
Unsere Auskunft:
Die aktuelle landesweite Aufklärungskampagne "Inklusion gewinnt" des Inklusionsamtes hat die Steigerung der Bekanntheit der Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, die das Inklusionsamt sowohl für Arbeitgeber als auch für schwerbehinderte Menschen vorhält, zum Ziel. Und möchte damit in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern mehr behinderte Menschen zu einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt verhelfen.
Der Auftrag - oder die von Ihnen genannten Kompetenzen - solche Aufklärungs- und Informationsarbeit durchzuführen ergibt sich dabei aus § 14 Abs. 1 Nr. 2 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwebAV). Entsprechend wird die Aufklärungskampagne auch aus den Mitteln der Ausgleichabgabe finanziert und fachlich inhaltlich durch das Inklusionsamt verantwortet.
- eine Auskunft darüber, ob das Inklusionsamt des Saarlandes eine Broschüre bereitstellt oder entwickelt, die darüber informiert, wie ein "Grad der Behinderung" beantragt werden kann.
Unsere Auskunft:
Das Inklusionsamt selbst stellt keine eigene Broschüren zu Fragen rund um den Grad der Behinderung, Antragstellung, gesundheitliche Merkzeichen etc. bereit oder entwickelt diese.
Jedoch kann das Inklusionsamt auf ein breites Sortiment an Informationsmaterial der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter) für Fragen, die in Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsplatz auftreten, zurückgreifen und diese bei Bedarf bereitstellen. Weitere Informationen, wie ein „Grad der Behinderung“ - auch mittels Online-Antragsstellung - beantragt werden kann, welche Merkzeichen es gibt und welche Nachteilsausgleiche gewährt werden, stellt die Abteilung B Schwerbehindertenangelegenheiten des Landesamtes auf
https://www.saarland.de/las/DE/themen... zur Verfügung. Ein zusätzlicher Wegweiser in Printversion befindet sich derzeit in der Erarbeitung.
- eine Auskunft darüber, ob das Inklusionsamt des Saarlandes im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement bereits Anfragen zu den folgenden Themen bekommen/bearbeitet hat: Endometriose, Adenomyose, Frauengesundheit, Schwangerschaft. Sollte das Inklusionsamt solche Anfragen erhalten haben, bitte ich um eine Aufstellung der jährlichen Anzahl der Anfragen für den Zeitraum von 2000-2020.
- eine Auskunft darüber, welche Maßnahmen das Inklusionsamt des Saarlandes im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement bei Anfragen zu den Themen: Endometriose, Adenomyose, Frauengesundheit, Schwangerschaft getroffen hat
Unsere Auskunft zur beiden vorgenannten Punkten:
Gezielte Anfragen zu den Themen Endometriose, Adenomyose, Frauengesundheit und Schwangerschaft in Zusammenhang mit betrieblichem Eingliederungsmanagement sind beim Inklusionsamt nicht bekannt. Vielmehr wird bei auftretenden Problemen die individuelle Situation des einzelnen schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz bewertet und versucht, in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Menschen, dem Integrationsfachdienst und dem Arbeitgeber passgenaue Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Es werden im Inklusionsamt weder Maßnahmen speziell zu einzelnen Krankheitsbildern getroffen noch wird über einzelne Krankheitsbilder eine Statistik geführt oder diese erfasst. Entsprechende Daten können daher nicht zur Verfügung gestellt werden.
- eine Auskunft darüber, ob das Inklusionsamt des Saarlandes im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement Schulungs- und Informationsangebote zu den Themen: Endometriose, Adenomyose, Frauengesundheit, Schwangerschaft anbietet oder derzeit erarbeitet.
- eine Auskunft darüber, ob das Inklusionsamt des Saarlandes im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement mit Patientenvertretungen und/oder Verbänden/Vereinen/Organisationen von Betroffenen kooperiert, um bestehende Schulungs- und Informationsangebote zu überarbeiten oder neue Schulungs- und Informationsangebote zu erstellen.
Unsere Auskunft zur beiden vorgenannten Punkten:
Das Schulungs- und Informationsmaterial wird regelmäßig zusammen mit der Arbeitskammer überarbeitet. Daneben werden seitens der BIH umfangreiche Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende spezielle Schulungen zu den von Ihnen genannten Krankheitsbildern Endometriose und Adenomyose bzw. den Themenfeldern Frauengesundheit und Schwangerschaft existieren nicht und sind derzeit auch nicht geplant.
Zum einen verfolgt das Inklusionsamt keinen allgemeinen, krankheitsbildbezogenen Beratungs-, Schulungs- und Hilfeansatz, sondern einen individuell auf die behinderungsbedingten Hemmnisse und Herausforderungen des oder der einzelnen Betroffene ausgerichteten Arbeitsansatz. Zum anderen handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Behinderung (oder Krankheit) im Sinne des SGB IX, so dass darauf basierend keine Zuständigkeit des Inklusionsamtes gegeben ist, entsprechendes gilt auch für das Themenfeld Frauengesundheit.
Mit freundlichen Grüßen