Az: PKII4.12017/1#1 - Leckel, DetlefSehr geehrter Herr Leckel,
vielen Dank für Ihre zuschrift vom 09.01.2023, mit der Sie um die Definition von "rechts, rechtsradiakal und rechtspopulistisch" bitten.
Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen:
Die von Ihnen genannten Wörter, um deren Definition Sie bitten, sind keine im engeren Sinne juristischen Fachbegriffe. Sie werden – mit Ausnahme des Rechtsextremismus – insbesondere nicht als rechtssprachliche Fachtermini im Gesetzesrecht verwendet. Damit erübrigt sich eine Begriffsbestimmung in der von Ihnen insinuierten formaljuristischen Weise.
Für eine effektive Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus hat es der Gesetzgeber nach Bekanntwerden der Mordserie durch den so genannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zudem als unerlässlich angesehen, eine standardisierte zentrale Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zu errichten. Das hierfür im Jahr 2012 in Kraft getretene Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) wurde im Wesentlichen dem Antiterrordateigesetz (ATD-G) nachgebildet. In diesem bereichsspezifischen Kontext hat der Gesetzgeber mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des „gewaltbezogenen Rechtsextremismus“ in der Gesetzesbegründung auch den Begriff „Rechtsextremismus“ näher erläutert, insofern wird daher ergänzend auch auf Bundestagsdrucksache 17/8672 (dort S. 10, s. Anlage) verwiesen.
Ich zitiere:"Rechtsextremismus ist der Oberbegriff für bestimmte verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die uni-verselle Geltung der Menschenrechte ablehnen. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgeprägt sein kann. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zu-gehörigkeit, aus der u. a. Fremdenfeindlichkeit resultiert. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder „Rasse“ bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder immanenter Bestandteil der über wiegenden Mehrzahl aller rechtsextremistischen Bestrebun-gen ist zudem der Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer „volksgemeinschaftlicher“ Konstrukte zurück."
Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen