Kampf gegen rechts

Bitte erklären Sie genau, wie der Begriff "rechts" definiert ist, wenn sie von Kampf gegen rechts reden. Gehen Sie dabei bitte genau auf die Definitionen von "rechts" ; "rechtsradikal" und "rechtspopulistisch" im politischen Sinne ein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
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Detlef Leckel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erklären Sie genau, wie der Beg…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Detlef Leckel
Betreff
Kampf gegen rechts [#267181]
Datum
6. Januar 2023 23:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erklären Sie genau, wie der Begriff "rechts" definiert ist, wenn sie von Kampf gegen rechts reden. Gehen Sie dabei bitte genau auf die Definitionen von "rechts" ; "rechtsradikal" und "rechtspopulistisch" im politischen Sinne ein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Detlef Leckel Anfragenr: 267181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267181/ Postanschrift Detlef Leckel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Detlef Leckel

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - Leckel, DetlefSehr geehrter Herr Leckel, vielen Dank für Ihre zuschrift vom 09.01.2023, mit …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230109, Leckel, Detlef, Kampf gegen rechts
Datum
13. Januar 2023 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - Leckel, DetlefSehr geehrter Herr Leckel, vielen Dank für Ihre zuschrift vom 09.01.2023, mit der Sie um die Definition von "rechts, rechtsradiakal und rechtspopulistisch" bitten. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Die von Ihnen genannten Wörter, um deren Definition Sie bitten, sind keine im engeren Sinne juristischen Fachbegriffe. Sie werden – mit Ausnahme des Rechtsextremismus – insbesondere nicht als rechtssprachliche Fachtermini im Gesetzesrecht verwendet. Damit erübrigt sich eine Begriffsbestimmung in der von Ihnen insinuierten formaljuristischen Weise. Für eine effektive Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus hat es der Gesetzgeber nach Bekanntwerden der Mordserie durch den so genannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zudem als unerlässlich angesehen, eine standardisierte zentrale Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zu errichten. Das hierfür im Jahr 2012 in Kraft getretene Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) wurde im Wesentlichen dem Antiterrordateigesetz (ATD-G) nachgebildet. In diesem bereichsspezifischen Kontext hat der Gesetzgeber mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des „gewaltbezogenen Rechtsextremismus“ in der Gesetzesbegründung auch den Begriff „Rechtsextremismus“ näher erläutert, insofern wird daher ergänzend auch auf Bundestagsdrucksache 17/8672 (dort S. 10, s. Anlage) verwiesen. Ich zitiere:"Rechtsextremismus ist der Oberbegriff für bestimmte verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die uni-verselle Geltung der Menschenrechte ablehnen. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten  Staatswesen ausgeprägt sein kann. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zu-gehörigkeit, aus der u. a. Fremdenfeindlichkeit resultiert.  Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu  einer Ethnie, Nation oder „Rasse“ bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder immanenter Bestandteil der über wiegenden Mehrzahl aller rechtsextremistischen Bestrebun-gen ist zudem der Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer „volksgemeinschaftlicher“ Konstrukte zurück." Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen