Kampfmittelsondierung durch Fachfirmen

Auf den Grundstücken in 76829 Landau, Flurnummern 1028/16 und 1028/49, wurden 2014 der Neubau eines Mehrfamilienhauses und der Neubau einer Tiefgarage genehmigt. Die Grundstücke grenzen direkt an das Gelände der kommenden Landesgartenschau 2015, deren Eröffnung, wegen Munitions- und Bombenfunden, bereits um ein Jahr verschoben werden musste.
Die beiden Grundstücke dürften aus diesem Grund, hinsichtlich Kampfmittel, als gefährdet anzusehen sein. Außerdem liegt der Plan aus einer Luftbildauswertung des Landesgartenschaugeländes vor, auf dem auch die genannten Grundstücke erfasst sind. Darauf ist auf den betreffenden Grundstücken u.a. auch Blindgängerverdacht vermerkt.
Ich bitte um Informationen, ob die Grundstücke einer Kampfmittelsondierung unterzogen wurden, ob dies Ihrer Behörde angezeigt wurde, wann dies gegebenenfalls erfolgte (eventuell März - Mai 2014) und welche Fachfirma mit der Durchführung beauftragt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2015
  • Frist
    24. Februar 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf den Grun…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kampfmittelsondierung durch Fachfirmen [#8467]
Datum
23. Januar 2015 11:03
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf den Grundstücken in 76829 Landau, Flurnummern 1028/16 und 1028/49, wurden 2014 der Neubau eines Mehrfamilienhauses und der Neubau einer Tiefgarage genehmigt. Die Grundstücke grenzen direkt an das Gelände der kommenden Landesgartenschau 2015, deren Eröffnung, wegen Munitions- und Bombenfunden, bereits um ein Jahr verschoben werden musste. Die beiden Grundstücke dürften aus diesem Grund, hinsichtlich Kampfmittel, als gefährdet anzusehen sein. Außerdem liegt der Plan aus einer Luftbildauswertung des Landesgartenschaugeländes vor, auf dem auch die genannten Grundstücke erfasst sind. Darauf ist auf den betreffenden Grundstücken u.a. auch Blindgängerverdacht vermerkt. Ich bitte um Informationen, ob die Grundstücke einer Kampfmittelsondierung unterzogen wurden, ob dies Ihrer Behörde angezeigt wurde, wann dies gegebenenfalls erfolgte (eventuell März - Mai 2014) und welche Fachfirma mit der Durchführung beauftragt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; die Zust&auml;ndigkeit des Kampfmittelr&auml;umdienstes RLP&n…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Aw: WG: Kampfmittelsondierung durch Fachfirmen [#8467]
Datum
28. Januar 2015 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; die Zust&auml;ndigkeit des Kampfmittelr&auml;umdienstes RLP&nbsp; ist auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Ma&szlig;nahmen beschr&auml;nkt. Die pr&auml;ventive Absuche von Baugrundst&uuml;cken geh&ouml;rt nicht zu den Aufgaben des Kampfmittelr&auml;umdienstes. Aus diesem Grunde liegen uns in der Regel keine Informationen zur Absuche von Baugrundst&uuml;cken vor, dies betrifft auch die m&ouml;glicherweise - oder auch nicht - stattgefundene Absuche der von Ihnen&nbsp;genannten Grundst&uuml;cke vor. &nbsp; Wir empfehlen Ihnen sich&nbsp;mit Ihrer Fragestellung&nbsp;an den Eigent&uuml;mer, bzw. den vorherigen Eigent&uuml;mer zu&nbsp;wenden, wenn ein Eigentumswechsel&nbsp;im Rahmen der geplanten Neubebauung stattgefunden hat. Der Eigent&uuml;mer w&auml;re derjenige, der f&uuml;r die Beauftragung der Kampfmittelsondierung verantwortlich w&auml;re. M&ouml;glicherweise k&ouml;nnten hierzu&nbsp;auch Informationen beim Ordnungsamt der Stadt Landau vorliegen. &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte meine Anfrage an Sie …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aw: WG: Kampfmittelsondierung durch Fachfirmen [#8467]
Datum
29. Januar 2015 12:36
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte meine Anfrage an Sie gerichtet, da auf Ihrer Internetseite erwähnt wird, dass die Beauftragung einer Fachfirma dem KMRD mitzuteilen ist. Mir ging es letztendlich darum, ob für dieses Grundstück der Einsatz einer Fachfirma bei Ihnen angemeldet wurde und wann dies erfolgte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; leider ist es so, dass die Firmen sich oftmals nicht an die Bitte zur Mit…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Aw: WG: WG: Kampfmittelsondierung durch Fachfirmen [#8467]
Datum
29. Januar 2015 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; leider ist es so, dass die Firmen sich oftmals nicht an die Bitte zur Mitteilung an den Kampfmittelr&auml;umdienst halten. Aber die (Vor-) Eigent&uuml;mer sollten dies wissen, weil sie ja eventuell den Auftrag erteilt haben - oder auch nicht. Es tut uns leid, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu k&ouml;nnen.&nbsp; &nbsp; Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en Im Auftrag