Kanal unter der Weißdornstr. in 47269 Duisburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es richtig, dass bei der Sanierung des Kanals unter der Weißdornstr. in 47269 Duisburg vor einigen Jahren nicht das Rohr ausgetauscht wurde sondern lediglich ein kleineres Rohr eingeschoben wurde und somit der Querschnitt verengt wurde?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. August 2023
  • Frist
    27. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Stadtwerke Duisburg AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kanal unter der Weißdornstr. in 47269 Duisburg [#286950]
Datum
25. August 2023 13:35
An
Stadtwerke Duisburg AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es richtig, dass bei der Sanierung des Kanals unter der Weißdornstr. in 47269 Duisburg vor einigen Jahren nicht das Rohr ausgetauscht wurde sondern lediglich ein kleineres Rohr eingeschoben wurde und somit der Querschnitt verengt wurde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286950/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtwerke Duisburg AG
Sehr << Antragsteller:in >> für die Abwasserwirtschaft (Kanäle) in Duisburg ist keine der Gesellschaf…
Von
Stadtwerke Duisburg AG
Betreff
AW: Kanal unter der Weißdornstr. in 47269 Duisburg [#286950]
Datum
25. August 2023 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für die Abwasserwirtschaft (Kanäle) in Duisburg ist keine der Gesellschaften aus dem DVV-Konzern zuständig. Diese liegt in der Zuständigkeit der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an diese Stelle. Beste Grüße