KAR GmbH (Köln): Blaumohn / Hashas der Marke "SULTAN" (Rückruf vom 09.05.2022) - Labor- / Untersuchungsbericht

Den Labor- / Untersuchungsbericht zum Lebensmittelprodukt Blaumohn / Hashas der Marke "SULTAN" (90 g) der KAR GmbH (Los C 5, MHD 07.08.2022), welches aufgrund einer Kontamination mit Morphin zurückgerufen wurde (vgl. https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/80242).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
KAR GmbH (Köln): Blaumohn / Hashas der Marke "SULTAN" (Rückruf vom 09.05.2022) - Labor- / Untersuchungsbericht [#248753]
Datum
11. Mai 2022 12:23
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Labor- / Untersuchungsbericht zum Lebensmittelprodukt Blaumohn / Hashas der Marke "SULTAN" (90 g) der KAR GmbH (Los C 5, MHD 07.08.2022), welches aufgrund einer Kontamination mit Morphin zurückgerufen wurde (vgl. https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/80242).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 248753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248753/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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Julian Pascal Beier
AW: KAR GmbH (Köln): Blaumohn / Hashas der Marke "SULTAN" (Rückruf vom 09.05.222) - Labor- / Untersuchun…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: KAR GmbH (Köln): Blaumohn / Hashas der Marke "SULTAN" (Rückruf vom 09.05.222) - Labor- / Untersuchungsbericht [#248753]0 [#248753]
Datum
14. Juni 2022 12:49
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf an die Bescheidung meiner Anfrage „KAR GmbH (Köln): Blaumohn / Hashas der Marke "SULTAN" (Rückruf vom 09.05.2022) - Labor- / Untersuchungsbericht“ vom 11.05.2022 (#248753) erinnern, § 5 Abs. 2 S. 1 VIG. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier