Karlsruhe
Hinsichtlich zunächst folgender drei abgerissener Baudenkmale in Karlsruhe
I.
Wohlfahrtsgebäude (1915) ehem. Munitionsfabrik an der Brauerstrasse Nr. 40-50,
II.
Wohngebäude Historismus (ca. 1885) am Rondellplatz Nr. 24 (heute Einkaufszentrum Ettlinger Tor),
III.
Stadthalle Karlsruhe (1913), Arch. Curjel und Moser, am Festplatz Nr. 9.
ist hiermit LIFG-Antrag gestellt für jeweils Informationszugang zu
1.
allen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg,
2.
den Bezugnahmen hierauf seitens der Unteren Schutzbehörden bei der Stadt Karlsruhe und der Höheren beim Regierungspräsidium Land Baden-Württemberg, sowie
3.
allen fotografischen Dokumentationen vor und während der Zerstörung.
Zu keinem der drei bis zu deren Abbruch offenbar erhaltenen Schutzsachen von hoher baukultureller Bedeutung kann sich die Allgemeinheit im Internet informieren allen Recherchen zufolge in Hinblick auf die hiermit beanspruchten Begehren von gesetzlich rein öffentlichen Interessen (§ 2 Abs. 1 DScG BW) - sich somit auch keine Meinung bilden.
Mit begründeten Schwärzungen i.S. LIFG BW bin ich einverstanden, desgleichen mit der Erhebung von Kosten im gesetzlichen Rahmen LIFG sowie der Verhältnismäßigkeit in meinen finanziellen Möglichkeiten im Monatsetat Minijob 550.- Euro.
Antwort verspätet
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Datum6. Februar 2024
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8. März 2024
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