Kassenleistungen für Homöopathiesche und Antroposophische Mittel im GVSG
Meine Anfrage bezieht sich auf den Gesetzesentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
In einem Entwurf vom Dezember 2023 war vorgesehen, die Kassenleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen zu streichen.
(Quellen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150263/Schonfrist-fuer-Homoeopathie-als-Satzungsleistung und https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-homoeopathie-102.html)
Auf Basis der auf wissenschaftlicher Evidenz basierten Medizin wäre das angemessen, da eine Wirkung dieser Behandlungen über den Placeboeffekt hinaus nicht nachgewiesen ist. Ich führe hier keine Quellen zur Stützung dieser These auf, da allgemein bekannt sein dürfte, dass es sich hierbei um wissenschaftlichen Konsens handelt und die Studien zu diesem Thema auffindbar sind.
Im aktuellen Entwurf des GVSG ist jedoch nichts mehr zu "Homöopathie", "Antrophosophie" oder "wissenschaftliche Evidenz" zu finden.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html, Stand: 20.04.2024)
Ich erbitte daher folgende Informationen:
- Die Begründung für die Streichung dieses Textes
- Welche Parteien daran beteiligt waren
- Alle Gutachten, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren in der Sache bereits eingeholt wurden
- Sofern vorhanden, Protokolle zu Sitzungen und Besprechungen in der Sache
Warte auf Antwort
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Datum20. April 2024
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24. Mai 2024
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