Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mahnung bekommen obwohl Bezahlt am 17.08.2020 ging Geld weg von unserem Konto 180,30
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs.
<< Adresse entfernt >> des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
<< Adresse entfernt >> Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach §
<< Adresse entfernt >> Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs.
<< Adresse entfernt >> VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mack-Schmid
Anfragenr: 209360
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/209360/
Postanschrift
Christian Mack-Schmid
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