Katastrophen Leuchttürme/ Notfallvorsorge

Anfrage an: Stadt Strausberg

1) Gibt es für Strausberg ein Notfallvorsorgekonzept Stromausfall? Ist dieser Plan einsehbar?

2) Gibt es im Notwasserbrunnen ? Wenn ja, wie viele und wo?

3) Gibt es Pläne für sogenannte Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen, wohin sich Bürger:innen zum Beispiel im Falle eines länger andauernden Stromausfalls wenden könnten, um Informationen zu erhalten oder Notrufe absetzen zu können?
Wenn ja, wo befinden sich diese Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Strausberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophen Leuchttürme/ Notfallvorsorge [#263257]
Datum
15. November 2022 08:10
An
Stadt Strausberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Gibt es für Strausberg ein Notfallvorsorgekonzept Stromausfall? Ist dieser Plan einsehbar? 2) Gibt es im Notwasserbrunnen ? Wenn ja, wie viele und wo? 3) Gibt es Pläne für sogenannte Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen, wohin sich Bürger:innen zum Beispiel im Falle eines länger andauernden Stromausfalls wenden könnten, um Informationen zu erhalten oder Notrufe absetzen zu können? Wenn ja, wo befinden sich diese Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263257/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophen Leuchttürme/ Notfallvorsorge“ vom 15.11.2022 (#263257…
An Stadt Strausberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Katastrophen Leuchttürme/ Notfallvorsorge [#263257]
Datum
17. Dezember 2022 08:51
An
Stadt Strausberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Katastrophen Leuchttürme/ Notfallvorsorge“ vom 15.11.2022 (#263257) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Strausberg
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage erhalten Sie nachfolgend die diesbezüglichen Antworten: …
Von
Stadt Strausberg
Betreff
AW: Katastrophen Leuchttürme/ Notfallvorsorge [#263257]
Datum
21. Dezember 2022 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage erhalten Sie nachfolgend die diesbezüglichen Antworten: 1) Gibt es für Strausberg ein Notfallvorsorgekonzept Stromausfall? Ist dieser Plan einsehbar? 2) Gibt es im Notwasserbrunnen ? Wenn ja, wie viele und wo? 3) Gibt es Pläne für sogenannte Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen, wohin sich Bürger:innen zum Beispiel im Falle eines länger andauernden Stromausfalls wenden könnten, um Informationen zu erhalten oder Notrufe absetzen zu können? Wenn ja, wo befinden sich diese Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen? zu 1 und 2) Ihrem Auskunftsersuchen kann leider nicht entsprochen werden, da die Bekanntgabe der erbetenen Informationen eine Beeinträchtigung von Belangen der Gefahrenabwehr bedeuten könnte. zu 3) Aktuell sind noch keine sogenannten Kat-Leuchttürme eingerichtet. Über solche Anlaufstellen würde im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit informiert werden. Die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen