Katastrophenschutz bei Gefahrguttransporten auf der Güterumgehungsbahn
Bitte stellen Sie Dokumente bereit, aus denen geplante Maßnahmen ersichtlich werden, die bei einem Unfall mit Gefahrgut auf der Güterumgehungsbahn in Kraft treten.
Hintergrund meiner Anfrage. In Brunsbüttel ist ein neues großes Import-Terminal für Liquefied Natural Gas LNG, also heruntergekühltes verflüssigtes Erdgas in Planung. Ein wesentlicher Teil des geplanten Absatzes erfolgt in flüssiger Form per Bahntransport in Kesselwagen z.B. zu großen Chemiebetrieben in Deutschland oder bis in unsere Nachbarländer wie Österreich.
Die genannten Transportziele liegen südlich der Elbe. Der Transportweg führt damit über die Güterumgehungsbahn mitten durch Hamburg. Die Transporte bedürfen fortwährender Kühlung. Ein Ausfall der Stromversorgung und damit der Kühlung während der Fahrt bedeutet Explosionsgefahr, ebenso wie alle herkömmlichen denkbaren Unfallursachen. Die zu erwartenden Gefahrgutmengen je Transport sind ohne Vorbild.
Die Güterumgehungsbahn führt durch dicht besiedelte Wohngebiete. Vor einigen Jahren wurde sie für höhere Geschwindigkeiten ertüchtigt bei weiterhin eingleisigem Betrieb, obwohl die Strecke zweigleisig trassiert ist. Dies bedeutet Gegenverkehr und höhere Geschwindigkeit und damit eine Absenkung des Sicherheitsniveaus.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bevölkerung nach aktuellem Stand bei entsprechenden Unfällen geschützt ist und ob das bisherige Schutzniveau den steigenden Gefahren angepasst werden kann, oder ob dem sachliche Gründe entgegen stehen, die die zu erwartenden Transporte durch Hamburg unmöglich erscheinen lassen und daher Rückwirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts in Brunsbüttel haben.
Zu welchem Zeitpunkt wird Hamburg als benachbartes Bundesland im Zuge einer derartigen Planung einbezogen?
Information nicht vorhanden
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Datum1. Februar 2016
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4. März 2016
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