Katastrophenschutz NRW

Informationen zum Zustand und Einsatzfähigkeit der Einsatzeinheiten NRW.
Wie viele EE können einen Arzt (inklusive Zweitbesetzung) dauerhaft vorweisen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutz NRW [#241211]
Datum
17. Februar 2022 20:20
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Zustand und Einsatzfähigkeit der Einsatzeinheiten NRW. Wie viele EE können einen Arzt (inklusive Zweitbesetzung) dauerhaft vorweisen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241211/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen begehrten Informationen liegen hier nicht vor. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2022-02-17 - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - IFG-Anfrage: Katastrophenschutz NRW [#241211]
Datum
7. März 2022 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT562731.jpg
4,8 KB


Sehr Antragsteller/in die von Ihnen begehrten Informationen liegen hier nicht vor. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen an die für den jeweiligen Regierungsbezirk zuständige Bezirksregierung zu wenden: • Bezirksregierung Arnsberg, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> • Bezirksregierung Detmold, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> • Bezirksregierung Düsseldorf, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> • Bezirksregierung Köln, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> • Bezirksregierung Münster, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Eine Informationsbeschaffungspflicht der angerufenen öffentlichen Stelle sieht das Informationsfreiheitsgesetz NRW nicht vor. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gleichwohl geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen