Katastrophenschutz

Nennen Sie bitte Anzahl und Schwerpunktthemen von Übungen für die Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen die der Rhein Erft Kreis in den letzten 10 Jahren organisiert und durchgeführt hat.
Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen konnten hieraus für die Leistungs- und Einsatzfähigkeit der einzelnen Hilfsorganisationen (bitte nach Organisation aufschlüsseln) gewonnen werden?
Sind die einzelnen Einheiten zur Zeit einsatzfähig (bitte nach Organisation aufschlüsseln) und worauf stützt sich die Einschätzung außer der Aktenlage?
Welche vorbereitenden Maßnahmen hat der Rhein Erft Kreis mit den am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen getroffen im Hinblick auf die Vorbereitung der EM 2024. Gab oder gibt es hier seitens des Rhein Erft Kreises vorbereitende Übungen/Einweisungen/Ausbildungen auf eventuell zu erwartende Grosschadenslagen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Anonym Pseudonym
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ne…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Anonym Pseudonym
Betreff
Katastrophenschutz [#304114]
Datum
25. März 2024 13:57
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nennen Sie bitte Anzahl und Schwerpunktthemen von Übungen für die Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen die der Rhein Erft Kreis in den letzten 10 Jahren organisiert und durchgeführt hat. Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen konnten hieraus für die Leistungs- und Einsatzfähigkeit der einzelnen Hilfsorganisationen (bitte nach Organisation aufschlüsseln) gewonnen werden? Sind die einzelnen Einheiten zur Zeit einsatzfähig (bitte nach Organisation aufschlüsseln) und worauf stützt sich die Einschätzung außer der Aktenlage? Welche vorbereitenden Maßnahmen hat der Rhein Erft Kreis mit den am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen getroffen im Hinblick auf die Vorbereitung der EM 2024. Gab oder gibt es hier seitens des Rhein Erft Kreises vorbereitende Übungen/Einweisungen/Ausbildungen auf eventuell zu erwartende Grosschadenslagen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anonym Pseudonym Anfragenr: 304114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304114/
Mit freundlichen Grüßen Anonym Pseudonym

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrte Damen und Herren, bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich um hochsensible Daten …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Wtrlt: Katastrophenschutz [#304114]
Datum
27. März 2024 09:03
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich um hochsensible Daten der Gefahrenabwehr. Daher unterliegen die von Ihnen angeforderten Informationen der Einstufung "NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)". Das bedeutet, dass Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden dürfen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung oder bei der Auftragsanbahnung davon Kenntnis erhalten müssen (Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“). Generell kann ich Ihre Frage jedoch dahingehend beantworten, dass die Einheiten im Katastrophenschutz nach den Förderrichtlinien über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Runderlass des Innenministeriums - 34-52.03.02 - vom 14. Mai 2018 auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden. Die Leistungsfähigkeit der kommunalen Feuerwehren wird in den jeweiligen Brandschutzbedarfsplänen dargestellt und von den jeweiligen Stadträten politisch beschlossen. Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen, dass Einsatzübungen der Feuerwehren und Rettungsdienste immer ein mediales Interesse hervorrufen und sehr gut in den Medien recherchiert werden können. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen