Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nennen Sie bitte Anzahl und Schwerpunktthemen von Übungen für die Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen die der Rhein Erft Kreis in den letzten 10 Jahren organisiert und durchgeführt hat.
Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen konnten hieraus für die Leistungs- und Einsatzfähigkeit der einzelnen Hilfsorganisationen (bitte nach Organisation aufschlüsseln) gewonnen werden?
Sind die einzelnen Einheiten zur Zeit einsatzfähig (bitte nach Organisation aufschlüsseln) und worauf stützt sich die Einschätzung außer der Aktenlage?
Welche vorbereitenden Maßnahmen hat der Rhein Erft Kreis mit den am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen getroffen im Hinblick auf die Vorbereitung der EM 2024. Gab oder gibt es hier seitens des Rhein Erft Kreises vorbereitende Übungen/Einweisungen/Ausbildungen auf eventuell zu erwartende Grosschadenslagen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anonym Pseudonym
Anfragenr: 304114
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/304114/