Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die aktuell gültigen Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen

- insbesondere die aktuell gültigen Katstrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Leipzig im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 5 SächsBRKG.

Sollten Sie dafür nicht zuständig sein, dann bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Behörde.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Mai 2023
  • Frist
    7. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen [#278072]
Datum
5. Mai 2023 06:21
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuell gültigen Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen - insbesondere die aktuell gültigen Katstrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Leipzig im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 5 SächsBRKG. Sollten Sie dafür nicht zuständig sein, dann bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Behörde. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278072/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesdirektion Sachsen
Antrag nach SächsTranspG zu Katastrophenschutzplänen des Freistaates Sachsen [#278072] Sehr << Antragsteller…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Antrag nach SächsTranspG zu Katastrophenschutzplänen des Freistaates Sachsen [#278072]
Datum
10. Mai 2023 15:51
Status
Warte auf Antwort
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12,4 KB
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2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird hier - für den Teil Freistaat Sachsen - entsprechend bearbeitet. Da Sie auch um Unterlagen der Stadt Leipzig bitten, habe ich Ihre Anfrage außerdem an die Stadt Leipzig weitergeleitet. Freundliche Grüße
Landesdirektion Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage bitten Sie die Landesdirektion Sachsen um die Zusendung…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Anfrage nach SächsTranspG "Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen" [#278072]
Datum
25. Mai 2023 19:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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smime.p7s
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage bitten Sie die Landesdirektion Sachsen um die Zusendung von Katastrophenschutzplänen des Freistaates Sachsen und insbesondere der Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Leipzig. Es existieren keine Regelungen zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen des Freistaats Sachsen (landesweite, kreisübergreifende Planerstellung) im SächsBRKG und es wurden auch bisher keine derartigen Pläne erstellt. Dementsprechend kann hier keine Zuarbeit erfolgen. Pläne der Stadt Leipzig liegen der Landesdirektion Sachsen nicht vor. Wir haben daher Ihre Anfrage am 10.05.2023 an die Stadt Leipzig weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Leider hat sich die Stadt Leipzig noch nicht b…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG "Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen" [#278072]
Datum
26. Mai 2023 12:57
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Leider hat sich die Stadt Leipzig noch nicht bei mir gemeldet (Eingangsbestätigung). Hätten Sie vielleicht einen direkten Kontakt und eine Vorgangsnummer/Aktenzeichen, damit ich mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen kann ? Vielen Dank ! Ich wünsche Ihnen frohe Pfingsten ! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278072/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesdirektion Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe von der Stadt Leipzig leider keinen direkten Kontakt, ich habe …
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG "Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen" [#278072]
Datum
26. Mai 2023 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe von der Stadt Leipzig leider keinen direkten Kontakt, ich habe die Anfrage an die allgemeine Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> gesandt. Eine Rückmeldung der Stadt liegt mir ebenfalls nicht vor, tut mir leid. Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsttage. Freundliche Grüße

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Landesdirektion Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der die Stadt Leipzig betreffende Teil wur…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne des Freistaates Sachsen [#278072]
Datum
30. Mai 2023 16:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der die Stadt Leipzig betreffende Teil wurde uns von der Landesdirektion Sachsen zur eigenständigen Beantwortung übermittelt. Ihrem Antrag auf Zustellung aktuell gültiger Katastrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Leipzig im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 5 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) kann nicht entsprochen werden. Das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen – Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und entfaltet seitdem – bis auf Ausnahmen – ein Informationszugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger gegenüber sächsischen Behörden. Der grundsätzlich gemäß § 1 SächsTranspG jeder Person gewährte Transparenzanspruch kann gegenüber transparenzpflichtigen Stellen geltend gemacht werden, soweit diesem keine Ausnahmen und schutzwürdigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Gemeinden, wie die Stadt Leipzig, sind gemäß § 4 Absatz 2 SächsTranspG nur dann transparenzpflichtige Stellen, sofern sie sich durch Satzung dazu verpflichtet haben. Eine derartige Satzung, die ein Zugangsrecht für Informationen nach dem SächsTranspG zuschreibt und nach der gemäß § 4 Absatz 2 SächsTranspG die Stadt Leipzig ausdrücklich als transparenzpflichtige Stelle anzusehen ist, besteht nicht. Folglich besteht kein Transparenzanspruch. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Info-Vorlage VII-A-06205-NF-03-Ifo-01 der Ratsversammlung der Stadt Leipzig verwiesen, welche über das Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar ist. Mit freundlichen Grüßen