Katastrophenschutzpläne des Kreises Altenburger Land

- alle Alarm- und Einsatzpläne für den Katastrophenschutz (Katastrophenschutzpläne) des Landkreises Altenburger Land im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG)

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  • Datum
    27. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Alar…
An Landkreis Altenburger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne des Kreises Altenburger Land [#160094]
Datum
27. Juli 2019 00:12
An
Landkreis Altenburger Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Alarm- und Einsatzpläne für den Katastrophenschutz (Katastrophenschutzpläne) des Landkreises Altenburger Land im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Altenburger Land
Anfrage #160094 Katastrophenschutzpläne Altenburger Land Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Anfrage …
Von
Landkreis Altenburger Land
Betreff
Anfrage #160094 Katastrophenschutzpläne Altenburger Land
Datum
8. August 2019 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Anfrage zur Veröffentlichung aller Alarm- und Einsatzpläne des Katastrophenschutzes des Landkreises Altenburger Land muss ich Ihnen mitteilen, dass wir dieser nicht nachkommen werden. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 6 ThürlFG dürfen keine amtlichen Informationen veröffentlicht werden, wenn dies eine nachteilige Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit, insbesondere die der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden haben kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Thüringer Informationsfreiheitsg…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Katastrophenschutzpläne des Kreises Altenburger Land“ [#160094] [#160094]
Datum
8. August 2019 16:48
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/160094 Ich bin der Meinung, meine Anfrage wurde zu Unrecht aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 6 ThürlFG abgelehnt. Ich bin davon überzeugt, dass die (meisten) Inhalte der Katastrophenschutzpläne keine nachteilige Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit zur Folge hätten. Mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte, z. B. Kreis Düren in NRW (https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/38/gefahrenabwehr.php), und Länder, z. B. Rheinland-Pfalz (https://www.bks-portal.rlp.de/katastrophenschutz/alarm-und-einsatzplanung), veröffentlichen ihre Katastrophenschutzpläne im Internet, bislang ohne nachteilige Folgen für die öffentliche Sicherheit. Es ist sehr schwer vorzustellen, dass durch Veröffentlichung der Katastrophenschutzpläne des Landkreises Altenburger Land die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte. Der Landkreis Altenburger Land begründet dies nicht. Die Stadt Jena hat beispielsweise meinem Antrag nach dem ThürIFG stattgegeben und mir ihre Katastrophenschutzpläne übersandt: https://fragdenstaat.de/a/152197 Sie finden auch alle Dokumente zu meiner Anfrage an den Landkreis Altenburger Land als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 160094.pdf Anfragenr: 160094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Landkreis Altenburger Land
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 26.07.2019 möchten wir Ihnen wie folgt antworten. …
Von
Landkreis Altenburger Land
Betreff
Anfrage 160094 Katastrophenschutzpläne des Kreises Altenburger Land
Datum
8. Juli 2020 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 26.07.2019 möchten wir Ihnen wie folgt antworten. Die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Altenburger Land überarbeitet derzeit zwei externe Notfallpläne auf Grundlage der Richtlinie 2012/18/EU Artikel 12. Diese Pläne betreffen folgende Firmen: · Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Werksallee 12 04617 Rositz · Roth Agrarhandel GmbH Zum Wasserturm 80 04626 Schmölln Diese Überarbeitung wird voraussichtlich bis zum 4.Quartal 2020 abgeschlossen sein. Anschließend werden die neuen Pläne nach § 33 Absatz 5 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz für die Dauer von einem Monat der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme im Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg ausgelegt. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Pläne, nach erfolgter Auslegung und Genehmigung, in digitaler Form zugesandt haben möchten. Weiterhin können wir Ihnen keine Alarm- und Einsatzpläne zur Verfügung stellen. Sämtliche Pläne dieser Art unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde. Die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Altenburger Land unterstützt die Gemeinden lediglich bei der Erstellung dieser Pläne. Daher sind wir nicht berechtigt diese zu veröffentlichen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine H…
An Landkreis Altenburger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 160094 Katastrophenschutzpläne des Kreises Altenburger Land [#160094]
Datum
8. Juli 2020 22:45
An
Landkreis Altenburger Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) haben die unteren Katastrophenschutzbehörden Alarm- und Einsatzpläne für den Katastrophenschutz (Katastrophenschutzpläne) aufzustellen und fortzuschreiben. Nach § 26 Abs. 1 ThürBKG sind untere Katastrophenschutzbehörden die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie, der Landkreis Altenburger Land, sind für das Aufstellen und das Fortschreiben der Alarm- und Einsatzpläne zuständig und daher auch für deren Veröffentlichung zuständig. Ich bitte Sie, mir die Alarm- und Einsatzpläne unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Meine Anfrage stammt vom 27. Juli 2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/160094/
Landkreis Altenburger Land
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Der Katastrophenschutzstab des Landkreises Altenburger…
Von
Landkreis Altenburger Land
Betreff
AW: Anfrage 160094 Katastrophenschutzpläne des Kreises Altenburger Land [#160094]
Datum
14. Juli 2020 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Der Katastrophenschutzstab des Landkreises Altenburger Land führt jedes Jahr eine Gefährdungsanalyse durch, woraus sich aktuell drei Gefahrenschwerpunkte ergeben: 1. Hochwasser 2. Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG Werksallee 12 04617 Rositz 3. Roth Agrarhandel GmbH Zum Wasserturm 80 04626 Schmölln Im Falle einer Hochwasser Lage gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Thüringen, nach denen diese Lagen abgearbeitet werden. Für die weiteren Gefahrenschwerpunkte sind unsererseits vorbereitende Maßnahmen in Form von externen Notfallplänen getroffen wurden. Wie bereits mitgeteilt können diese nach erfolgter Überarbeitung bereitgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrteAntragsteller/in aus Ihrer Antwort schließe ich, dass der Landkreis Altenburger Land keinen einzigen …
An Landkreis Altenburger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne des Kreises Altenburger Land [#160094]
Datum
17. Juli 2020 17:58
An
Landkreis Altenburger Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aus Ihrer Antwort schließe ich, dass der Landkreis Altenburger Land keinen einzigen Alarm- und Einsatzplan für den Katastrophenschutz im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 4 ThürBKG besitzt. Mein ThürIFG-Antrag zielte nicht auf externe Notfallpläne im Sinne von § 33 ThürBKG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/160094/

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Landkreis Altenburger Land
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Von
Landkreis Altenburger Land
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juli 2020 17:58
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