Katastrophenschutzpläne des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald

- alle aktuellen Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz (LKatSG)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    25. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle aktuellen …
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald [#160055]
Datum
26. Juli 2019 23:42
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle aktuellen Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz (LKatSG)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt [geschwärzt] Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese [geschwärzt] schreibt Ihnen: [geschwärzt] S…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: Katastrophenschutzpläne des Kreises [geschwärzt] [#160055]
Datum
31. Juli 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landratsamt [geschwärzt] Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese [geschwärzt] schreibt Ihnen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt] , hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Ihr Antrag wird von uns und der Stabsstelle Recht geprüft. Sie erhalten von uns in nächster Zeit eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) > > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärz…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: Katastrophenschutzpläne des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald [#160055]
Datum
12. August 2019 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei überlassen wir Ihnen den Alarm und Einsatzplan für Hochwasser- und Unwettereinsätze. Weitergehende Dokumente können als Vorbereitungsunterlagen von Planungsentscheidungen für Alarmierungsfälle aufgrund von § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG leider nicht herausgegeben werden. Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen jedoch gerne zur Verfügung. (See attached file: Plan - Hochwasseralarmplan - öffentliche Ausgabe.pdf) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) > > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] >
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Alarm- und Einsatzplans für Hochwasser- und Unwe…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Katastrophenschutzpläne des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald [#160055]
Datum
9. September 2019 20:24
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Alarm- und Einsatzplans für Hochwasser- und Unwettereinsätze! Leider lehnen Sie meinen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) teilweise ab. Sie verweisen dabei auf § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG. Demnach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit. Leider begründen Sie nicht, warum die Veröffentlichung der Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben kann. Dass es sich bei den Dokumenten Ihrer Ansicht nach um "Vorbereitungsunterlagen von Planungsentscheidungen für Alarmierungsfälle" handele, rechtfertigt keine Ablehnung nach dem LIFG. Diese Dokumente werden vom Gesetz nicht ohne Weiteres vom Anspruch auf Informationszugang ausgenommen. Ich bitte Sie, Ihre Ablehnung meines LIFG-Antrags zu überdenken. Denken Sie dabei auch an einer teilweise bzw. geschwärzten Herausgabe gemäß § 7 Abs. 4 LIFG. Wenn Sie Ihre Ablehnung aufrechterhalten, bitte ich Sie, diese zumindest seriös zu begründen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. September 2019 20:24
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Widerspruch mit Datum vom 09.09.2019 haben wir erhalten. Nach sorgfältiger Ü…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Katastrophenschutzpläne des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald [#160055]
Datum
2. Oktober 2019 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Widerspruch mit Datum vom 09.09.2019 haben wir erhalten. Nach sorgfältiger Überprüfung dieser Angelegenheit kommen wir zur Ansicht, dass Ihr Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Zur weiteren Prüfung und Entscheidung werden die Unterlagen an das Regierungspräsidium Freiburg abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
WG: Lrk. Breisgau Hochschwarzwald - Widerspruchsverfahren "Frag den Staat - Herausgabe Katastrophenschutzplän…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: Lrk. Breisgau Hochschwarzwald - Widerspruchsverfahren "Frag den Staat - Herausgabe Katastrophenschutzpläne"
Datum
2. Oktober 2019 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat dem Regierungspräsidium Freiburg mit der unten stehenden Nachricht Ihren Widerspruch im beiliegenden Vorgang vorgelegt, da diesem von Seiten des Landratsamts nicht abgeholfen werden konnte. Das Regierungspräsidium Freiburg ist gemäß § 73 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zuständige Widerspruchsbehörde für diesen Vorgang. Da ein Widerspruch nach § 73 Absatz 3 VwGO nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) zuzustellen ist, bitte ich Sie um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse. Bitte teilen Sie mir bis zum 2.11.2019 Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse mit, damit ich den Wiederspruch bearbeiten und zustellen kann. Wenn ich von Ihnen bis zum genannten Datum keine Adresse genannt bekomme, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Wiederspruch nicht aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Lrk. Breisgau Hochschwarzwald - Widerspruchsverfahren "Frag den Staat - Herausgabe Katastrophenschutz…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Lrk. Breisgau Hochschwarzwald - Widerspruchsverfahren "Frag den Staat - Herausgabe Katastrophenschutzpläne" [#160055]
Datum
26. Oktober 2019 21:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine E-Mail vom 9. September 2019 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald war kein Widerspruch. Ich habe in dieser E-Mail lediglich um eine seriöse Begründung gefragt. Ohne Begründung ist es für mich nicht möglich, einen sinnvollen Widerspruch einzulegen. Die Antwort auf meine LIFG-Anfrage lautete nämlich: "Anbei überlassen wir Ihnen den Alarm und Einsatzplan für Hochwasser- und Unwettereinsätze. Weitergehende Dokumente können als Vorbereitungsunterlagen von Planungsentscheidungen für Alarmierungsfälle aufgrund von § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG leider nicht herausgegeben werden." Eine Begründung, warum hier § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG einschlägig ist, fehlt immer noch. Ich bitte daher nochmals, wenn Sie Ihre Ablehnung aufrechterhalten, um eine seriöse Begründung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/160055

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
WG: WG: Lrk. Breisgau Hochschwarzwald - Widerspruchsverfahren "Frag den Staat - Herausgabe Katastrophenschutz…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: WG: Lrk. Breisgau Hochschwarzwald - Widerspruchsverfahren "Frag den Staat - Herausgabe Katastrophenschutzpläne" [#160055]
Datum
28. Oktober 2019 08:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung in Sachen "Katastrophenschutzpläne des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald". Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat Ihre Bitte um Konkretisierung der Begründung nach hiesiger Einschätzung richtigerweise als Widerspruch ausgelegt. Sie hatten einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) gestellt und die Herausgabe der Katastrophenschutzpläne erbeten. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat die Herausgabe verschiedener Unterlagen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 LIFG abgelehnt. Diese Ablehnung stellt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Landesverwaltungsverfahrensgesetz dar, wogegen Ihnen der Widerspruch als Rechtsbehelf zusteht. Da Sie mit Ihrer Mail zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie mit dem Ablehnungsbescheid nicht einverstanden sind, konnte dies nur als Widerspruch gewertet werden, denn auch im Falle einer vorgetragenen nicht ausreichenden Begründung nimmt die Behörde eine Überprüfung im Widerspruchsverfahren vor. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist zur Überzeugung gekommen, dass der Ihnen übersendete Verwaltungsakt rechtmäßig ergangen ist, weswegen das Verfahren an das Regierungspräsidium abgegeben wurde. Daher erhalte ich meine Bitte um Nennung einer zustellungsfähigen Adresse bis zum 2.11. aufrecht, damit Ihr Widerspruchsbescheid zugestellt werden kann. Freundliche Grüße