Katastrophenwarnungen und Bürgerinformation

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Evakuierung zum Bombenfund am 25.01.2018 waren wir mit unserem Büro unmittelbar betroffen. Wir waren jedoch alle sehr irritiert, dass die Feuerwehr bereits um kurz nach 13 Uhr mit der Evakuierung begonnen hat und wir über unsere Warn-Apps auf den Handys, die ja grundsätzlich auch von der Stadt Bochum/Feuerwehr Bochum unterstützt werden, keine Meldung erhielten.

Erst ca. 1,5 Stunden später (14:29 Uhr) erfolgte die Warnung z.B. in der App "NINA". In dieser Meldung hieß es dann bis zum Schluss: "Der Evakuierungsradius wird noch bekanntgegeben". Dies erfolgte leider nicht.

Nur über Twitter war die Feuerwehr relativ schnell. Das bedeutet aber auch, dass jeder Bürger, insbes. auch ältere Bürger auf so einen Dienst angewiesen wären, um Informationen zu erhalten.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Konzept zur Benachrichtigung der Öffentlichkeit und insbes. von Bürgern bei Katastrophenwarnungen, Bevölkerungsschutz u. ä.
- Bevorzugte Kanäle zur Kommunikation mit Bürgern und zur Bereitstellung von Informationen
- Können Sie die Empfehlung, NINA zu benutzen noch aufrechterhalten? https://www.derwesten.de/politik/nrw-empfiehlt-buergern-bei-gefahr-die-warn-app-nina-id12037203.html
- Wieso wurden die Informationen nicht über die App NINA (des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz) aktualisiert und frühzeitig die Bevölkerung gewarnt (im konkreten Fall)?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Evakuierun…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenwarnungen und Bürgerinformation [#26283]
Datum
26. Januar 2018 15:56
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Evakuierung zum Bombenfund am 25.01.2018 waren wir mit unserem Büro unmittelbar betroffen. Wir waren jedoch alle sehr irritiert, dass die Feuerwehr bereits um kurz nach 13 Uhr mit der Evakuierung begonnen hat und wir über unsere Warn-Apps auf den Handys, die ja grundsätzlich auch von der Stadt Bochum/Feuerwehr Bochum unterstützt werden, keine Meldung erhielten. Erst ca. 1,5 Stunden später (14:29 Uhr) erfolgte die Warnung z.B. in der App "NINA". In dieser Meldung hieß es dann bis zum Schluss: "Der Evakuierungsradius wird noch bekanntgegeben". Dies erfolgte leider nicht. Nur über Twitter war die Feuerwehr relativ schnell. Das bedeutet aber auch, dass jeder Bürger, insbes. auch ältere Bürger auf so einen Dienst angewiesen wären, um Informationen zu erhalten. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Konzept zur Benachrichtigung der Öffentlichkeit und insbes. von Bürgern bei Katastrophenwarnungen, Bevölkerungsschutz u. ä. - Bevorzugte Kanäle zur Kommunikation mit Bürgern und zur Bereitstellung von Informationen - Können Sie die Empfehlung, NINA zu benutzen noch aufrechterhalten? https://www.derwesten.de/politik/nrw-empfiehlt-buergern-bei-gefahr-die-warn-app-nina-id12037203.html - Wieso wurden die Informationen nicht über die App NINA (des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz) aktualisiert und frühzeitig die Bevölkerung gewarnt (im konkreten Fall)? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bochum
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Januar 2018, deren Eingang ich hiermit bestätige.…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
Antw: Katastrophenwarnungen und Bürgerinformation [#26283]
Datum
30. Januar 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Januar 2018, deren Eingang ich hiermit bestätige. Für Ihre Anfrage werden Informationen aus unterschiedlichen Fachbereichen benötigt. Wenn uns diese vorliegen, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht von uns. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bochum
Sehr geehrtAntragsteller/in die Warnung über die Warn-App NINA erfolgte durch ein technisches Problem bei der Fr…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
Antw: Katastrophenwarnungen und Bürgerinformation [#26283]
Datum
1. Februar 2018 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Warnung über die Warn-App NINA erfolgte durch ein technisches Problem bei der Freigabe der Warnung leider etwas zeitverzögert. Das Warnsystem wurde im Nachgang ausgiebig überprüft, ein erneutes Auftreten des Fehlers konnte nicht festgestellt werden. Eine sofortige Warnung erfolgte allerdings frühzeitig über Einsatzkräfte vor Ort, die Medien, Warnfahrzeuge, Soziale-Medien der Stadt Bochum und der Feuerwehr und die Internetseite notfallinfo-bochum.de. In diesen Kanälen wurde auch die Karte mit dem exakten Evakuierungsbereich kommuniziert. Ich hoffe ihrem Anliegen mit dieser Antwort entsprochen zu haben. Sollten Sie darüber hinaus Ihren Antrag aufrecht halten, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Auskunft. Bezugnehmend auf die ursprüngliche Anfrage haben Sie…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Katastrophenwarnungen und Bürgerinformation [#26283]
Datum
2. Februar 2018 15:09
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Auskunft. Bezugnehmend auf die ursprüngliche Anfrage haben Sie eine Frage teilweise beantwortet. "Etwas" nenne ich bei über 1,5 Stunden und mehreren Meldungen über Twitter in einem "Katastrophenfall" etwas verharmlost. Konkretisierend dazu stellt sich jedoch die Frage: - Was war denn der technische Fehler und wurde sichergestellt, dass ähnliches nicht nochmal passieren kann? - Wie wurde sichergestellt, dass Meldungen tatsächlich gesendet werden? Noch offen von den ursprünglichen Fragen ist: - Konzept zur Benachrichtigung der Öffentlichkeit und insbes. von Bürgern bei Katastrophenwarnungen, Bevölkerungsschutz u. ä. - Bevorzugte Kanäle zur Kommunikation mit Bürgern und zur Bereitstellung von Informationen - Können Sie die Empfehlung, NINA zu benutzen noch aufrechterhalten? https://www.derwesten.de/politik/nrw-... Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Unterlagen und Informationen noch zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bochum
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen: Was war denn der technische…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
AW: Antw: Katastrophenwarnungen und Bürgerinformation [#26283]
Datum
7. Februar 2018 07:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen: Was war denn der technische Fehler und wurde sichergestellt, dass ähnliches nicht nochmal passieren kann? Es war ein technischer Fehler, der im EDV System auftrat. Nach Rücksprache mit dem Betreiber des System ist der Fehler behoben. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich der gleiche Fehler erneut wiederholt. Wie wurde sichergestellt, dass Meldungen tatsächlich gesendet werden? Das System zeigt die Übermittlung an. Die meisten Kollegen nutzen NINA sodass wir dies kontrollieren können. Konzept zur Benachrichtigung der Öffentlichkeit und insbes. von Bürgern bei Katastrophenwarnungen, Bevölkerungsschutz u. ä. Das Konzept ist nur für den Dienstgebrauch. Wie bereits beschrieben, ist das System mehrstufig aufgebaut und deckt mehrere Bereiche und Alarmierungswege ab. Dazu zählt die App NINA, die Homepage der Feuerwehr, mobile Warnfahrzeuge, Einsatzkräfte die persönlich informieren sowie diverse Sozial Media Kanäle. Bevorzugte Kanäle zur Kommunikation mit Bürgern und zur Bereitstellung von Informationen siehe oben Können Sie die Empfehlung, NINA zu benutzen noch aufrechterhalten? ja Mit freundlichen Grüßen