Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice
Sehr geehrter Herr Boy,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts
weitergeleitet wurde.
Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf
Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter
Umständen kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die
Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen.
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches
Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das
ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantwortet werden kann:
Die Ausbreitung von COVID-19 und das Auftreten von Mutationen führen weiterhin
zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und
Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen
des öffentlichen Lebens. Bei der Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten
[
http://www.rki.de/risikogebiete] besteht die Pflicht zur digitalen
Einreiseanmeldung, eine Testpflicht und abhängig von der Regelung des
Bundeslandes eine Quarantänepflicht.
Wie erfolgt die Einstufung als Risikogebiet? Die ausführliche Erklärung dazu
können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Institut
[
http://www.rki.de/risikogebiete] nachlesen. Wir haben die wichtigsten Punkte
für Sie zusammengefasst:
1. Schritt: Nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das
Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat werden Staaten/Regionen als Risikogebiet
definiert, deren Inzidenz in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000
Einwohner liegen. Staaten/Regionen, deren Inzidenzwert über 200 pro 100.000
Einwohner überschreitet, werden als Hochinzidenzgebiete eingestuft.
Risikogebiete innerhalb Europas werden - wo möglich - anhand der größten
Verwaltungseinheit eines Staates ausgewiesen (Regionen, Provinzen,
Gespannschaften, etc.), bei Hochinzidenzgebieten erfolgt aufgrund eines erhöhten
Infektionsgeschehens im Land keine regionale Differenzierung.
2. Schritt: Das Auswärtige Amt liefert auf der Grundlage der Berichterstattung
der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für
Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die
Bewertung sind insbesondere:
* Infektionszahlen und Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend)
* Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner
* Zustand des Gesundheitssystems wie insbesondere die Verfügbarkeit von
Intensivbetten
* Sterblichkeitsrate sowie
* in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens
(Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.).
Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte
Staaten vorliegen. Dies ist weiterhin für eine große Zahl von Drittstaaten der
Fall, so dass auch offensichtlich niedrigere Infektionszahlen gerade in
Anbetracht der weltweiten Entwicklung im Zweifel einen weiterhin restriktiven
Ansatz insbesondere bei Drittstaaten erfordern.
Fragen und Antworten bei Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und
Virusvarianten-Gebieten finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministerium
für Gesundheit
[
https://www.bundesgesundheitsminister...].
Für alle Risikogebiete sind nach der Rückkehr nach Deutschland
Quarantänemaßnahmen zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihren
Wohnort zuständigen Gesundheitsamt [
https://tools.rki.de/PLZTool/] über
Einzelheiten. Einreisende aus Risikogebieten müssen eine digitale
Einreiseanmeldung unter der Internetadresse
www.einreiseanmeldung.de
[
http://www.einreiseanmeldung.de] ausfüllen. Mehr Informationen dazu finden Sie
auf unserer Webseite [
http://www.diplo.de/2371468].
Generell ist das Infektionsgeschehen weltweit sehr dynamisch, so dass sich die
weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt. Es bleibt nicht aus, dass mit der
Einstufung einer ganzen Region oder Provinz als Risikogebiet und der sich daraus
ergebenden Reisewarnung in Einzelfällen ein Abgrenzungsproblem entstehen kann.
Bitte beachten Sie: Nicht jede Über- und Unterschreitung von sogenannten
Grenzwerten führt zu einer Änderung. Wichtig sind vielmehr stabile und
verlässliche Trends, insbesondere was die Ausstufung von Ländern oder Gebieten
angeht.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete
einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere
zu einer Erweiterung der Liste von Risiko- und Hochrisikogebieten, kommen.
Mit freundlichen Grüßen