Katholisches Datenschutzgesetz KdSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich melde mich als Journalistin mit folgender Fragestellung an Sie und bitte Sie jetzt auf diesem Wege um Ihre geschätzte Auskunft:
Fragestellung:
Warum gibt es in Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft ein eigenes Datenschutzgesetz (KDSG)?
Fakt ist: Datenschutzverletzungen in katholischen Häusern fallen damit nicht unter den jeweiligen Landesdatenschutz.
Da niedergelassene Arztpraxen jedoch unter das Landesdatenschutzgesetz fallen, ist offenbar eine Lücke im Datenschutz entstanden? Durch die parallele Rechtsgrundlage kann eine datenschutzrechtliche Überprüfung des Austausches zwischen diesen Einheiten nicht erfolgen. Diese Auskunft erhielt ich bei einem Juristen im Katholischen Datenschutzzentrum.
Daraus leiten sich weitere Fragen ab:
-Wie wird verhindert, dass hier Datenschutz-Missbrauch betrieben wird?
- wie kommt es zu einer solchen parallelen Rechtslage,
-Müsste der Verbraucher über diese Situation nicht aufgeklärt werden, wenn Sie sich in ein Krankenaus katholischer Trägerschaft begeben?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Beantwortung
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. Januar 2024
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21. Februar 2024
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