Katzenschutzverordnung für die Stadt Laufen

Wie wollen Sie die Kastration für weiblichen Katzen überprüfen?
Bekommen diese jetzt eine Tätowierung ins Ohr?
Beim Kater sieht man es wenn er kastriert ist, aber nicht bei der weiblichen
Katze.
Deshalb mein Vorschlag, auch bereits kastrierte weibliche Katzen sollten eine einheitliche kleine Tätowierung ins Ohr bekommen.
Da wir auch eine 5jährige kastrierte, gechipte, registrierte weibliche
Katze habe, wäre ich Ihnen für einen Lösungsvorschlag dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • 0 Follower:innen
Dorothea Bäumler
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wollen Sie…
An Landratsamt Berchtesgadener Land Details
Von
Dorothea Bäumler
Betreff
Katzenschutzverordnung für die Stadt Laufen [#256302]
Datum
4. August 2022 11:32
An
Landratsamt Berchtesgadener Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wollen Sie die Kastration für weiblichen Katzen überprüfen? Bekommen diese jetzt eine Tätowierung ins Ohr? Beim Kater sieht man es wenn er kastriert ist, aber nicht bei der weiblichen Katze. Deshalb mein Vorschlag, auch bereits kastrierte weibliche Katzen sollten eine einheitliche kleine Tätowierung ins Ohr bekommen. Da wir auch eine 5jährige kastrierte, gechipte, registrierte weibliche Katze habe, wäre ich Ihnen für einen Lösungsvorschlag dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dorothea Bäumler Anfragenr: 256302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256302/ Postanschrift Dorothea Bäumler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dorothea Bäumler
Landratsamt Berchtesgadener Land
Sehr geehrte Frau Bäumler, zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: es werden nicht routinemäßig a…
Von
Landratsamt Berchtesgadener Land
Betreff
AW: Katzenschutzverordnung für die Stadt Laufen [#256302]
Datum
5. August 2022 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bäumler, zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: es werden nicht routinemäßig alle Katzen im Stadtgebiet Laufen kontrolliert, sondern die Überprüfung wird Anlass bezogen stattfinden. Es ist definitiv nicht vorgesehen nachträglich Katzen noch zu tätowieren, da dies unverhältnismäßigen Stress und ggf. Schmerzen für die Tiere bedeuten würde. Wenn ein Katzenhalter die Kastration seines Tieres nachweisen muss, so wird im Regelfall eine Bestätigung von seinem Tierarzt (oder falls es sich um eine Katze aus dem Tierheim handelt, eine Bestätigung des Tierheims, bzw. deren betreuenden Tierarztes) ausreichen. Da die Tierärzte zur Dokumentation verpflichtet sind, kann so eine Kastration auch noch bestätigt werden, selbst wenn sie jahrelang zurück liegt. Wichtiger als ein gekennzeichnetes und registriertes Tier, bei dem der Halter feststellbar ist, näher zu überprüfen, ist vor allem, dass ungekennzeichnete herrenlose Tiere leichter als solche identifiziert werden und damit schneller von den Tierschutzvereinen behandelt und kastriert werden können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Dorothea Bäumler
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre rasche informative Antwort Mit freundlichen Grüßen Dorothea Bäuml…
An Landratsamt Berchtesgadener Land Details
Von
Dorothea Bäumler
Betreff
AW: Katzenschutzverordnung für die Stadt Laufen [#256302]
Datum
5. August 2022 15:38
An
Landratsamt Berchtesgadener Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre rasche informative Antwort Mit freundlichen Grüßen Dorothea Bäumler Anfragenr: 256302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256302/