Kaufpreis Zwischenerwerb Grundstücke am Rampenloch

Die Stadt Minden wurde auf Basis des Grundstückskaufvertrages vom 22.2.2018 (UR 70/2018 des Notars Rottmann in Lindhorst) Eigentümerin folgender Grundstücke im Bereich Rampenloch/Königswall ( Gemarkung Minden/ Flur 70):
Flurstücke 94 - 36 - 111 - 95 - 35 - 75 - 96 - 77 - 33
Wie hoch waren der Kaufpreis und die zugehörigen Kosten, die die Stadt Minden gezahlt hat?

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  • Datum
    18. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Minden Details
Von
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Betreff
Kaufpreis Zwischenerwerb Grundstücke am Rampenloch [#58395]
Datum
18. Februar 2019 15:29
An
Kommunalverwaltung Minden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Minden wurde auf Basis des Grundstückskaufvertrages vom 22.2.2018 (UR 70/2018 des Notars Rottmann in Lindhorst) Eigentümerin folgender Grundstücke im Bereich Rampenloch/Königswall ( Gemarkung Minden/ Flur 70): Flurstücke 94 - 36 - 111 - 95 - 35 - 75 - 96 - 77 - 33 Wie hoch waren der Kaufpreis und die zugehörigen Kosten, die die Stadt Minden gezahlt hat?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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