Kaufpreis Zwischenerwerb Grundstücke am Rampenloch
Anfrage an:
Kommunalverwaltung Minden
Die Stadt Minden wurde auf Basis des Grundstückskaufvertrages vom 22.2.2018 (UR 70/2018 des Notars Rottmann in Lindhorst) Eigentümerin folgender Grundstücke im Bereich Rampenloch/Königswall ( Gemarkung Minden/ Flur 70):
Flurstücke 94 - 36 - 111 - 95 - 35 - 75 - 96 - 77 - 33
Wie hoch waren der Kaufpreis und die zugehörigen Kosten, die die Stadt Minden gezahlt hat?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum18. Februar 2019
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20. März 2019
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