Kaufpreisaufteilung / Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück

zur Aufteilung des Kaufpreises eines bebauten Grundstücks (zB einer Eigentumswohnung) bietet das BMF auf der Seite:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

ein Exceltool unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis-Arbeitshilfe-Stand-Juni-2023.xlsx?__blob=publicationFile&v=26

an.

Die Exceltabelle ist umfangreich geschützt.

Einerseits die einzelnen Tabellen, so dass Formeln und Verknüpfungen nicht eingesehen werden können.

Andererseits im Hinblick auf die Arbeitsmappenstruktur, so dass ausgeblendete Tabellenblätter nicht eingeblendet/angezeigt werden können.

Dies führt dazu, dass der Steuerbürger zwar ein Ergebnis erzeugen kann, jedoch in keinster Weise in der Lage ist, den Rechenweg und die Einflussfaktoren auf das Ergebnis en detail nachvollziehen zu können.

Ich bitte daher um die Mitteilung des Passworts/der Passwörter der Exceldatei, bzw. die Zurverfügungstellung einer ungeschützten Fassung, so dass ich die Funktionalität und den Rechenweg auch inklusive der zu Grund liegenden Parameter und Formeln prüfen kann.

Dem naheliegenden Argument, dass dies Manipulation ermöglichen könnte möchte ich schon jetzt entgegenhalten, dass die Finanzämter auch heute schon gehalten sein dürften die Ergebnisse mit einer "Orignalversion" nachzuprüfen, da ja auch bei schlichter Datenübernahme aus dem Tool in die Erklärung, ebenso wie beim Vorlegen eines Ausdrucks keinerlei Sicherheit über die Richtigkeit gewährleistet ist.

Auch ein "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" wird hier nicht offengelegt, denn der Berechnungsweg orientiert sich ja (davon gehe ich fest aus) ohnehin weitgehend an üblichen Vorgehen zur Bewertung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2023
  • Frist
    24. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zur Aufteilung des Kaufpreises eines …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufpreisaufteilung / Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück [#295429]
Datum
22. Dezember 2023 15:32
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zur Aufteilung des Kaufpreises eines bebauten Grundstücks (zB einer Eigentumswohnung) bietet das BMF auf der Seite: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html ein Exceltool unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis-Arbeitshilfe-Stand-Juni-2023.xlsx?__blob=publicationFile&v=26 an. Die Exceltabelle ist umfangreich geschützt. Einerseits die einzelnen Tabellen, so dass Formeln und Verknüpfungen nicht eingesehen werden können. Andererseits im Hinblick auf die Arbeitsmappenstruktur, so dass ausgeblendete Tabellenblätter nicht eingeblendet/angezeigt werden können. Dies führt dazu, dass der Steuerbürger zwar ein Ergebnis erzeugen kann, jedoch in keinster Weise in der Lage ist, den Rechenweg und die Einflussfaktoren auf das Ergebnis en detail nachvollziehen zu können. Ich bitte daher um die Mitteilung des Passworts/der Passwörter der Exceldatei, bzw. die Zurverfügungstellung einer ungeschützten Fassung, so dass ich die Funktionalität und den Rechenweg auch inklusive der zu Grund liegenden Parameter und Formeln prüfen kann. Dem naheliegenden Argument, dass dies Manipulation ermöglichen könnte möchte ich schon jetzt entgegenhalten, dass die Finanzämter auch heute schon gehalten sein dürften die Ergebnisse mit einer "Orignalversion" nachzuprüfen, da ja auch bei schlichter Datenübernahme aus dem Tool in die Erklärung, ebenso wie beim Vorlegen eines Ausdrucks keinerlei Sicherheit über die Richtigkeit gewährleistet ist. Auch ein "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" wird hier nicht offengelegt, denn der Berechnungsweg orientiert sich ja (davon gehe ich fest aus) ohnehin weitgehend an üblichen Vorgehen zur Bewertung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295429/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihre Anfrage vom 22. Dezember2023, "Kaufpreisaufteilung/Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises f…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Dezember2023, "Kaufpreisaufteilung/Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" (V B 3 _ O 1319/23/10001 :138)
Datum
8. Januar 2024 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-0013754.pdf
609,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesam…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Kaufpreisaufteilung / Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück [#295429]
Datum
5. Februar 2024 10:53
Status
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3,3 KB
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893 Bytes
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung). Mit Bezug auf die Ihnen erteilte Abgabennachricht vom 8. Januar 2024 (GZ V B 3 - O 1319/23/10001 :138, DOK 2024/0013754) teile ich Ihnen ergänzend Folgendes mit: Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Es handelt sich um eine qualifizierte Schätzung, die sachverständig begründet widerlegbar ist. In der Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises wird die Vorgehensweise der Arbeitshilfe, u. a. anhand der beispielhaften Darstellung der Rechenschemas zu allen einschlägigen Aufteilungsverfahren, umfassend erläutert. Eine Offenbarung des Passworts für die Arbeitshilfe oder die Zurverfügungstellung einer ungeschützten Fassung der Arbeitshilfe kommen insbesondere zur Vermeidung von Manipulationen nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen,