Kaufvertrag des Graffiti-Areales

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Altdorf b. Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Kopie des Kaufvertrages des Grafitti-Areales zur Veröffenlichung auf fragdenstaat.de in digitaler Form zu. Bitte schwärzen Sie alle persönliche Daten, die gegen das Persönlichkeitsrecht dritter Verstoßen. Wichtig ist mir, dass der gezahlte Betrag für das Grundstück erkenntlich ist.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Altdorf b. Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Altdorf b. Nürnberg).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Altdorf b. Nürnberg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
An Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag des Graffiti-Areales [#57395]
Datum
12. Februar 2019 12:14
An
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Altdorf b. Nürnberg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Kopie des Kaufvertrages des Grafitti-Areales zur Veröffenlichung auf fragdenstaat.de in digitaler Form zu. Bitte schwärzen Sie alle persönliche Daten, die gegen das Persönlichkeitsrecht dritter Verstoßen. Wichtig ist mir, dass der gezahlte Betrag für das Grundstück erkenntlich ist. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Altdorf b. Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Altdorf b. Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Brief bezieht sich auf den Antrag, der am 12.02.19 um 12:14 über die E-Mai…
An Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Kaufvertrag des Graffiti-Areales [#57395]
Datum
20. Februar 2019
An
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Brief bezieht sich auf den Antrag, der am 12.02.19 um 12:14 über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> bei Ihnen eingegangen ist. Bei dem Antrag handelt es sich um die Bitte, den Kaufvertrag des Graffiti-Areals in geschwärzter Fassung bereitzustellen. Die gesetzliche Grundlage sehe ich dabei in der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Altdorf b. Nürnberg. Eine Kopie dieser E-Mail habe ich beigelegt. Leider habe ich von Ihnen nach einer Woche noch keine Antwort oder Empfangsbestätigung erhalten. Deswegen übermittle ich zur Sicherheit mein Anliegen nochmals mit diesem Brief in nicht digitaler Form. Ich bitte darum den restlichen Schriftverkehr digital zu führen, um keine weiteren Kosten zu verursachen. Meine E-Mail zu diesem Antrag lautet: <<E-Mail-Adresse>> Als Nachweis, dass ich ein Bürger der Stadt Altdorf bin, finden Sie untenstehend meine vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Ihre Anträge vom 12.02.19/Ihre Schreiben vom 20.02.19 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Erhalt Ihrer…
Von
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Betreff
Ihre Anträge vom 12.02.19/Ihre Schreiben vom 20.02.19
Datum
25. Februar 2019 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Erhalt Ihrer Anträge vom 12.02.19 und Ihrer Schreiben vom 20.02.19. Ihre Anliegen werden derzeit geprüft, wir werden uns, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Ihre Anfragen vom 12.02.19 und 01.03.19 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort zu Ihren Anfra…
Von
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Betreff
Ihre Anfragen vom 12.02.19 und 01.03.19
Datum
12. März 2019 11:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort zu Ihren Anfragen vom 12.02.19 und 01.03.19. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde zu den drei Anfragen einzelne Antwort…
An Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kaufvertrag des Graffiti-Areales [#57395]
Datum
12. März 2019 12:26
An
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde zu den drei Anfragen einzelne Antworten schreiben, ich hoffe, dies ist für Sie in Ordnung. Bitte beachten Sie, dass ich dafür drei verschiedene E-Mail-Adressen verwende, damit auch Ihre Antworten auf dem Portal "Frag den Staat" automatisch richtig zugeordnet werden. Sie verweigern der Weitergabe der von mir gewünschten Informationen mit der Begründung, dass es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Leider stimme ich Ihnen in diesem Punkt nicht zu. Meines Erachtens handelt es sich hierbei nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimniss, bzw. überwiegt in diesem Fall die öffentliche Interesse. Auf eine längere Begründung verzichte ich in dieser E-Mail und verweise dafür auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht mit dem Aktenzeichen 8 A 8/14. Dieser Fall ist extrem ähnlich und zeigt, dass ein Kaufpreis eines Grundstückes nicht durch die Begründung "Betriebs- und Geschäftsgeheimniss" vor der Veröffentlichung geschützt ist. Das Urteil ist online schnell und einfach zu finden, eine Zusammenfassung auch: https://www.jurion.de/news/314517/VG-Schleswig-Klage-gegen-Stadt-Kiel-auf-Einsicht-in-Wertgutachten-stattgegeben/ Da das Wertegutachten vom Verkäufer erstellt wurde, ist mir bewusst, das dieses nicht veröffentlicht werden darf. Deswegen habe ich um den Kaufvertrag gebeten. Damit bleibt meine Anfrage bzgl. des Kaufvertrages des Graffiti-Areals weiterhin bestehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
(...) bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 12.02.19 müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Antrag auf Herausgabe…
Von
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. März 2019
Status
Warte auf Antwort
(...) bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 12.02.19 müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Antrag auf Herausgabe des Kaufvertrages „Graffiti-Areal" in Kopie nach § 6 Abs. 2 Buchstabe c der Informationsfreiheitssatzungder Stadt Altdorf abgelehnt wird. Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 11.03.19, indem wir Ihren mitgeteilt haben, dass wir unseren Vertragspartner um Zustimmung gebeten hatten. Leider wurde diese Zustimmung versagt, da unser Vertragspartner den Kaufvertrag insgesamt als Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis einstuft. Wir bedauern Ihnen keine positive Entscheidung mitteilen zu können. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. (...)

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedauere sehr, dass meine Anfrage trotz des Hinweises auf das Gerichtsurt…
An Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kaufvertrag des Graffiti-Areales [#57395]
Datum
18. März 2019 10:05
An
Stadtverwaltung Altdorf b. Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedauere sehr, dass meine Anfrage trotz des Hinweises auf das Gerichtsurteiles (8 A 8/14) des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht abgelehnt wurde. Wie es aussieht liegt hier eine unterschiedliche Rechtsauffassung der Worte "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" vor. Auf eine Klage beim Verwaltungsgericht verzichte ich. Ich weise aber darauf hin, dass ich weiterhin nicht die Rechtsauffassung der Stadt Altdorf teile. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>