Kaufvertrag für Schuppen 3

- den Kaufvertrag für Schuppen 3 mit dem Käufer Überseestadt Schuppen 3 Grundbesitz GmbH.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2016
  • Frist
    9. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
6. August 2016 23:37
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Kaufvertrag für Schuppen 3 mit dem Käufer Überseestadt Schuppen 3 Grundbesitz GmbH.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in als zuständige senatorische Dienststelle haben wir Ihre unten stehende Anfrage vom 6.…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
10. August 2016 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in als zuständige senatorische Dienststelle haben wir Ihre unten stehende Anfrage vom 6.8.2016 mit der Bitte um Zusendung des Kaufvertrags für den Schuppen 3 erhalten. Da dieser Kaufvertrag u.a. auch Daten Dritter betrifft, kann Ihre Anfrage derzeit noch nicht weiter bearbeitet werden, da wir laut § 7 Abs. 2 Satz 3 des BremIFG dazu angehalten sind, zunächst eine entsprechende Begründung bei Ihnen als Antragssteller einzuholen und Sie zu fragen, ob Ihre Identität dem Dritten mitgeteilt werden kann. Zudem weisen wir bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass wir nach Eingang Ihres vollständigen / begründeten Antrags gemäß § 8 Abs. 1 BremIFG dazu angehalten sind, dem Dritten zunächst schriftlich Gelegenheit zu einer Stellungnahme bzgl. Ihres Anliegens zu geben, in der unter anderem ein berechtigtes Interesse am Ausschluss des Informationszuganges angemeldet werden kann. Schließlich weisen wir auch darauf hin, dass im Fall der Erteilung einer Auskunft Gebühren anfallen können, die je nach Aufwand des Vorgangs eine Größenordnung von 10 bis 500 Euro betragen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort. Ich erkläre mich mit der Schwärzung der pe…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
10. August 2016 19:28
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort. Ich erkläre mich mit der Schwärzung der persönlichen Daten des betroffenen Dritten einverstanden. Hiermit sollte die Notwendigkeit einer Übermittlung meiner Identität an Dritte und das Einholen einer Begründung meinerseits hierzu entfallen. Einer Übermittlung meiner Identität stimme ich zudem nicht zu. Gemäß § 8 Absatz 1 BremIFG ist das Einholen einer Stellungnahme von Dritten nur notwendig, "sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.", so der Gesetzgeber. Dieses Interesse sehe ich hier nicht gegeben, da der Vertrag bereits unterzeichnet wurde und die Veröffentlichung dieses Vertrags keine negativen Auswirkungen auf den Ruf des Käufers hat. Im Gegenteil, mit dem Vertrag nimmt der Käufer hohe soziale und gesellschaftliche Auflagen seitens der Stadtverwaltung auf sich (vgl. Pressemitteilung der Senatspressestelle: "Deputation gibt grünes Licht: Schuppen 3 wird verkauft" vom 01.06.2016). Aus diesem Grund ist in dieser Angelegenheit ein hohes öffentliches Interesse gegeben. Sollten Sie dennoch Anhaltspunkte dafür haben, dass Dritte ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben, so teilen Sie mir dies gerne begründet mit. Ich gehe davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Auskunft handelt, da ein Drittbeteiligungsverfahren nicht mehr notwendig ist. Zudem bitte ich darum, dass von der Erhebung von Gebühren abgesehen wird, weil diese Anfrage im allgemeinen Interesse ist. Sollten dennoch Gebühren erhoben werden, so sehe ich von meinem Antrag ab und ziehe diesen zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in die Schwärzung der persönlichen Daten des Käufers im Kaufvertrag entbindet uns als Be…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
15. August 2016 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Schwärzung der persönlichen Daten des Käufers im Kaufvertrag entbindet uns als Behörde nicht davon, eine Begründung von Ihnen als Antragsteller einzuholen. Ihre Anfrage kann erst weiter bearbeitet werden, wenn uns eine entsprechende Begründung Ihrerseits vorliegt. Gestatten Sie mir noch die folgende grundsätzliche Anmerkung: Neben dem Informationsinteresse einer antragstellenden Person müssen wir als Behörde auch die schutzwürdigen Interessen des Dritten berücksichtigen. Da ein Kaufvertrag immer auch persönliche und damit schutzbedürftige Daten enthält und ich an dieser Stelle derzeit nicht ausschließen kann, dass der Käufer auch ein berechtigtes Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben könnte, gehe ich derzeit davon aus, dass wir gemäß § 8 Absatz 1 BremIFG im Zuge der Abwägungsentscheidung dem Dritten auch Gelegenheit zu einer Stellungnahme einräumen werden. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht versichern, dass es sich im Fall einer Informationszugangsgewährung um eine einfache Auskunft handeln wird und wir von der Gebührenerhebung absehen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und die grundsätzliche Anmerkung. Den Urspru…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
16. August 2016 14:33
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und die grundsätzliche Anmerkung. Den Ursprung für meine Anfrage hat die nachfolgende Pressemitteilung: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.172889.de&asl=bremen02.c.730.de . In dieser Pressemitteilung wird von hohen sozialen Auflagen gesprochen. Ebenso von einem Mehrwert für die Bürger Bremens: - ein vermeintlicher Leerstand wird sinnvoll genutzt, - der Schuppen 3 bleibt auf ~ 100 Metern erhalten, - 450 Wohnungen werden gebaut, davon sind 1/3, und damit sogar mehr als die Quote für sozialen Wohnungsbau fordert, öffentlich gefördert, - die Wohnungen sind, aufgrund Ihrer vielfältigen Größe, für sämtliche Zielgruppen interessant, - bis zu 600 Arbeitsplätze werden durch gewerbliche Nutzung entstehen, - eine Kindertagesstätte ist in Planung . Dies klingt sehr lobenswert! Leider bin ich stets skeptischer Natur. In einem Artikel vom Weser-Kurier mit Datum 26.03.2016 heißt es, dass der Verkehrswert für den Schuppen von Gutachtern im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens auf 250 Euro pro Quadratmeter festgelegt wurde. Dieser Preis soll jedoch, so die Signale der WFB, verhandelbar sein, weil es ja hohe soziale Auflagen gebe. Vergleich siehe http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-450-Wohnungen-fuer-den-Europahafen-_arid,1342785.html . Hier ist nun also von öffentlichem Interesse für wie viel Euro pro Quadratmeter bzw. gesamt vom durch die Gutachter festgestellten Wert abgewichen wurde. Kurzum: Wurde die Immobilie verramscht oder zu einem angemessen Preis verkauft? Ein Verramschen wäre ein Schaden für die Bürger und zudem eine Verschwendung Eigentums des Landes Bremen. Fälle in der deutschen Vergangenheit haben gezeigt, dass ein Verramschen durchaus vorkommt und dementsprechend bitte ich in dieser Angelegenheit um Auskunft. Ich bitte um Weiterbearbeitung des Antrages. Sollte eine Stellungnahme des Käufers einzuholen sein, so tun Sie dies bitte. Sollten Kosten entstehen, so bitte ich um Information hierüber vorab und zudem um eine genaue Aufgliederung der Kosten und einer Erklärung, wie diese zustande kommen. Weiterhin weise ich auf das Interesse der Öffentlichkeit in diesem Sachverhalt hin und erbitte daher um das Absehen von der Erhebung von Gebühren in diesem Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir den Stand der Dinge in dieser Angelegenheit mit. Mit fr…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
9. September 2016 19:28
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir den Stand der Dinge in dieser Angelegenheit mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in gem. § 8 Abs. 1 BremIFG hatten wir dem Käufer des Grundstücks mit Datum vom 22.8. in …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
16. September 2016 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gem. § 8 Abs. 1 BremIFG hatten wir dem Käufer des Grundstücks mit Datum vom 22.8. in diesem Fall Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben, weil es mit Blick auf die persönlichen und betrieblichen Daten im Kaufvertrag Anhaltspunkte gab, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse am Ausschluss des Informationszuganges haben könnte und seine Belange durch den Informationszugang berührt sind (§§ 5, 6 BremIFG). Der Käufer hat den Vertrag mittlerweile freigegeben und an den Stellen, in denen Belange bzgl. persönlicher Daten und Betriebsgeheimnisse berührt sind, geschwärzt. Zur Vorbereitung und Bereitstellung der Information ist ein Verwaltungsaufwand in Höhe von rund zwei Stunden entstanden. Laut Kostenverzeichnis der InfFrGebVO erheben wir vor diesem Hintergrund eine Gebühr in Höhe von 80,- €. Wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich Ihnen den Vertrag sowie den entsprechenden Gebührenbescheid zusenden. Ich erbitte eine kurze Rückmeldung dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort und ebenso beim Käufer dafür, dass…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
17. September 2016 15:11
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort und ebenso beim Käufer dafür, dass er den Vertrag freigegeben hat. Leider muss ich nach intensiver, erneuter Prüfung der Sachlage gewisse Bedenken äußern: Erstens: Laut Ihnen hat der Käufer den Vertrag freigegeben und persönliche Daten und Betriebsgeheimnisse geschwärzt. Diese Vorgehensweise ist unüblich und unterliegt gewissen Problematiken: Es obliegt dem Käufer fachmännisch richtig zu schwärzen. Dies müssten Sie als Behörde in dieser Angelegenheit überprüfen. Dabei wäre der Aufwand, es zu prüfen oder es zu prüfen und zeitgleich zu schwärzen, eine marginale Differenz: Der Unterschied würde vermeintlich nur in der Hinzunahme eines Schreibwerkzeuges liegen. Ebenso ist der Käufer keine Behörde, die dem BremIFG selbst unterliegt: Ich kann gegenüber dem Käufer also keinerlei rechtliche Ansprüche geltend machen - ausschließlich gegenüber Ihnen als Behörde. Zweitens: Es ist ausgeschlossen, dass betriebliche Daten, also Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, in einem Kaufvertrag für eine Immobilie vorzufinden sind. Ich sehe hier ausschließlich persönliche Daten betroffen. Dass diese nicht hätten geschwärzt werden können, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Absatz 1 BremIFG nicht nötig gewesen wäre, ist nicht gegeben: § 7 Absatz 3 BremIFG. Diese Sichtweise wird zudem von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und einschlägiger Literatur gedeckt. Siehe unter anderem http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publ… , Seite 19, vorletzter Absatz. Ebenso wird dort, siehe orangefarbener Infokasten (letzter Absatz der Seite) klar festgestellt, dass das Übermitteln personenbezogener Daten des Antragstellers nicht notwendig ist. Sie hätten hierauf also verzichten können. Drittens: Die Gebühr in Höhe von 80 Euro scheint mir zu hoch zu sein: Zum Einen ist keine Recherchearbeit angefallen und zum Anderen dürften die Schreiben an mich und an den Verkäufer nicht mehr als 30 Minuten gedauert haben. Der Zeitaufwand in Höhe von 2 Stunden ist mir daher unverständlich. Falls doch ein Rechercheaufwand entstanden sein sollte, beispielsweise weil der angefragte Vertrag aufgrund einer schwachen Aktenführung erst aufwendig gesucht werden musste, so ist dies nicht dem Verwaltungsaufwand meiner Anfrage zuzurechnen. Ferner bitte ich um Berücksichtigung der Tatsache, dass Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei erfolgen, gemäß InfFrGebVO. Zudem ist der Schuppen 3 bereits in der Vergangenheit in dieser Angelegenheit von hohem öffentlichen Interesse (vgl. Medien) gewesen, weshalb ich bitte gemäß § 2, Satz 2 InfFrGebVO von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich gehe zudem davon aus, dass ich bereits über das Entstehen von Gebühren frühzeitiger hätte informiert werden können, beispielsweise nachdem bereits mehr als 30 Minuten Verwaltungsaufwand entstanden sind. Auch ist fraglich, ob die Gebühren in Höhe von 80 Euro nicht abschreckend wirken und mich an der Wahrnehmung meines Informationsinteresses behindern: 80 Euro sind selbst für Redaktionen kein Betrag, der "einfach so" erbracht werden kann, insbesondere wenn es sich nur um einen Kaufvertrag handelt. Viertens: Gemäß meinen Ausführungen mit Schreiben vom 16.08.2016, als Begründung meiner Anfrage, gehen hohe soziale Auflagen mit dem Kaufvertrag einher. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der soziale Wohnungsbau eine Daseinsvorsorge des Staats darstellt (§ 6a, Absatz 2, Satz 2 BremIFG) ist der Kaufvertrag indirekt ein Vertrag der Daseinsvorsorge: Der Senat stellt über die sozialen Auflagen für den Kauf von Schuppen 3 sicher, dass er seine Daseinsvorsorge, in Form der Wohnungswirtschaft, erfüllt. Demnach wäre dieser Vertrag, der weit über einen Vertragswert von 5.000 Euro und 50.000 Euro hinaus geht, gemäß § 11, Absatz 4a BremIFG zu veröffentlichen, ohne dass dieser überhaupt hätte angefragt werden müssen. Abschließend muss ich leider, bereits auf Grundlage von Erstens, nämlich der Schwärzung durch den Kunden, den Gebührenbescheid und die Herausgabe des Vertrags ablehnen. Sollten Sie die Schwärzungen kontrollieren oder selbst tätigen und von der Erhebung von Gebühren absehen, sei es weil der Vertrag bereits hätte veröffentlicht werden müssen gemäß § 11, Absatz 4a BremIFG oder weil Sie von der Erhebung von Gebühren absehen, so würde ich mich über die Übersendung des Vertrags freuen. Ich wünsche einen schönen Start in die Woche und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, ob es Neuigkeiten in dieser Angelegenheit gibt. Ich…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
29. September 2016 11:16
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, ob es Neuigkeiten in dieser Angelegenheit gibt. Ich würde diese Angelegenheit gerne für beide Seiten schnellstmöglich abhandeln, damit wir uns wieder fokusiert dem täglichen Geschäft widmen können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
11. Oktober 2016 10:32
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17470 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mit Schreiben vom 16.09.2016 eine Gebühr in Höhe von 80,00 Euro erheben möchte. Zudem wurde ein Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet, obwohl dies nicht nötig war. Auf meine geäußerten Bedenken vom 17.09.2016 habe ich nichts mehr von der Behörde gehört, trotz Nachfrage am 29.09.2016. Angesichts meiner Argumentation vom 17.09.2016 gehe ich davon aus, dass der Kaufvertrag bereits hätte veröffentlicht werden müssen. Weitere Kritik entnehmen Sie bitte ebenso dieser Argumentation vom 17.09.2016. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> auf meine Bedenken zu der Gebührenerhebung und dem Ablauf dieses Vorgangs in …
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
12. Oktober 2016 11:07
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> auf meine Bedenken zu der Gebührenerhebung und dem Ablauf dieses Vorgangs in Form von meinem Schreiben vom 17.09.2016 und meiner Nachfrage vom 29.09.2016 habe ich nichts weiter von Ihnen gehört. Dies bedauere ich sehr. Aus diesem Grund habe ich mit Schreiben vom 11.10.2016 gemäß § 13 Absatz 1 BremIFG die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung in dieser Angelegenheit gebeten. Sollten wir vorab zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, so würde ich die Landesbeauftragte entsprechend über den neuen Stand der Dinge informieren und die Bitte um Vermittlung als hinfällig erklären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Unser Az.: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bitte …
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Ihr Informationszugangsantrag betr. Kaufvertrag für Schuppen 3 - Eingangsbestätigung
Datum
13. Oktober 2016 18:27
Status
Warte auf Antwort
Unser Az.: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bitte um Vermittlung bei einem IFG-Antrag gegenüber dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Wir werden uns baldmöglichst an die senatorische Behörde wenden und um Stellungnahme bitten. Wie stets müssen wir um Ihr Verständnis bitten, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bei zugleich eingeschränkten personellen Ressourcen bis zu einer Bearbeitung einige Zeit vergehen kann. Wir werden zu gegebener Zeit wieder unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie über den Sachstand informieren. Sollten in der Zwischenzeit eine Änderung der Sachlage eintreten, wären wir Ihnen für eine entsprechende Nachricht dankbar. Der Vollständigkeit halber sei abschließend (wieder) darauf hingewiesen, dass es Ihnen – unabhängig von diesem bei uns anhängigen Verfahren – selbstverständlich freisteht, ggf. auch gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und so eine rechtsverbindliche Entscheidung über Ihren Anspruch herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Rückmeldung [telefonische Rückmeldung, Fall wird bearbeitet und blieb durch ein glaubhaftes Versehen liegen.]
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Via
Briefpost
Betreff
Rückmeldung
Datum
19. Oktober 2016
Status
Warte auf Antwort
[telefonische Rückmeldung, Fall wird bearbeitet und blieb durch ein glaubhaftes Versehen liegen.]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückmeldung [#17470] Ihr Az.: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> in dieser Angelegenheit…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückmeldung [#17470]
Datum
19. Oktober 2016 09:40
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Ihr Az.: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> in dieser Angelegenheit gibt es Neuigkeiten: Die Anfrage wird weiterbearbeitet und durch ein Versehen blieb es bei jemanden liegen. Herr Casper-Damberg hat mir die Situation und die weitere Vorgehensweise geschildert, so dass ich davon ausgehen kann, dass ich unaufgefordert erneut von der Behörde etwas hören werde. Es besteht demnach vorerst kein Bedarf an Vermittlung mehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir bitten um …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
2. November 2016 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bei zugleich eingeschränkten personellen Ressourcen bis zu einer Bearbeitung einige Zeit vergehen kann. Ihrem Anliegen entsprechend haben wir nochmals geprüft, ob im betreffenden Fall von einer Gebührenerhebung abgesehen werden kann. Dies ist nicht der Fall. Da Sie zum Ausdruck gebracht haben, nur dann der Vertrag erhalten zu wollen, wenn keine Gebühren erhoben werden, bitte ich der guten Ordnung halber um eine kurze Bestätigung von Ihnen, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> ich muss leider erneut um Vermittlung wg. dem Kau…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
2. November 2016 17:32
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> ich muss leider erneut um Vermittlung wg. dem Kaufvertrag zu Schuppen 3 bitten. Die Behörde ist weiterhin der Meinung, dass ihr Versäumnis mir in Rechnung gestellt werden kann und muss. Den aktuellen Verlauf der Angelegenheit entnehmen Sie bitte https://fragdenstaat.de/anfrage/kaufvertrag-fur-schuppen-3/#nachricht-56525 . Vielen Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich teile in diesem Fall nicht die Auffassung Ihrer Behörde und gebe zu beden…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
2. November 2016 17:46
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich teile in diesem Fall nicht die Auffassung Ihrer Behörde und gebe zu bedenken, dass dieser Fall bereits thematisch mehrfach von mir und anderen Bürgern in anderen Anfragen geklärt worden ist und bisher in jedem Fall die angefragte Behörde dem Irrtum unterlag. Ich habe erneut die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet. Zudem werde ich Sie morgen anrufen, um hierüber nochmal in Ruhe zu reden. Ferner bitte ich die Sachmeinung Ihrer Behörde anhand von Gesetzen und Paragraphen zu belegen, so wie ich dies mit meinem Schreiben vom 17. September 2016 getan habe. Hier ist besonders mein Punkt Viertens relevant. Demnach versucht Ihre Behörde mir Gebühren für etwas aufzuerlegen, was Ihre Behörde bereits seit langer Zeit hätte vorsorglich veröffentlichen müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung des aktuellen Sachstands, auch wenn er wenig erfreulic…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
2. November 2016 17:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung des aktuellen Sachstands, auch wenn er wenig erfreulich ist. Ich werde mich dann ebenfalls mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in Verbindung setzen, sollte Ihr morgendliches Gespräch erfolglos verlaufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich Sie heute, den 03.11.2016, im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 10:20 Uhr leid…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
3. November 2016 10:23
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich Sie heute, den 03.11.2016, im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 10:20 Uhr leider nicht telefonisch erreichen konnte, bitte ich um Rückruf für heute, ab 17:30 Uhr. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in leider bin ich zu der von Ihnen vorgeschlagenen Zeit für den Rückruf verhindert. Mi…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
3. November 2016 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider bin ich zu der von Ihnen vorgeschlagenen Zeit für den Rückruf verhindert. Mit freundlichen Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> leider war es mir an drei Tagen in Folge nicht möglich Sie telefonisch in die…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
7. November 2016 09:21
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> leider war es mir an drei Tagen in Folge nicht möglich Sie telefonisch in dieser Angelegenheit zu erreichen. Ich weise Sie darauf hin, dass ich: a) bis Freitag dieser Woche, 14:00 Uhr noch auf die Antwort auf mein Schreiben vom 02.011.2016 warten werde, aus dem ersichtlich wird, auf welcher rechtlichen Grundlage Ihre Behörde dazu kommt, dass die Gebühren gerechtfertigt seien und der Vertrag nicht ohnehin schon publik sein müsste. Wieso hier ein Irrtum Ihrer Behörde vorliegt, entnehmen Sie dem entsprechendem Schreiben von mir. b) die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Situation informieren werde und von dort eine fachliche Bewertung des Vorgangs vornehmen lassen werde. c) Sollte ich bis Freitag keinen Gebührenerlass oder eine nachvollziehbare inhaltliche Antwort haben, so werde ich meine Hauskanzlei für Auskunftsrechte mit dem Schreiben einer Klageschrift in dieser Angelegenheit beauftragen. Ich würde dann ab Fertigstellung der Klageschrift, welche Ihnen dann in vorläufiger Form vorab zukommt, mit einem weiterem Schreiben mitteilen, dass ich um den Kostenbescheid bitte. Nach Erhalt des aus meinen Augen unberechtigten Kostenbescheides würde ich dann wenige Tage danach die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht weiterhin kein Interesse am Kostenbescheid, da dieser nicht für die Erstellung der Klageschrift notwendig ist. Ich bitte Sie zudem, mir das Aktenzeichen Ihrer Behörde in dieser Angelegenheit mitzuteilen oder ggf. eins anzulegen und darin den gesamten Vorgang abzulegen. Auf dieses Aktenzeichen würde dann bei der Klageschrift Bezug genommen werden. Sollte eine Klage in dieser Angelegenheit notwendig werden, so weise ich Ihre Behörde vorsorglich darauf hin, dass ich dann eine Veröffentlichung sämtlicher fehlender Verträge und Gutachten im Transparenzportal des Landes Bremen gemäß den entsprechenden Paragraphen des BremIFG durchsetzen werde. Die Vielzahl der Dokumente und des damit verbundenen Aufwands würde vermeintlich zu einer vorübergehenden Überlastung Ihrer Behörde führen, ist jedoch angesichts der dann vorangegangenen Versäumnisse Ihrer Behörde und der nicht vorhandenen Einsicht zu Fehlern für mich von keinem Interesse. Zudem werde ich dann den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen über die Klage und die Folgen dadurch informieren. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird über die möglicherweise notwendige Klage informiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> leider war es mir in drei Tagen in Folge nicht mö…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
7. November 2016 09:27
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> leider war es mir in drei Tagen in Folge nicht möglich, dass ich Herrn Casper-Damberg erreiche. Ich habe ihn deshalb mit Schreiben von heute über meine weitere Vorgehensweise informiert: https://fragdenstaat.de/anfrage/kaufvertrag-fur-schuppen-3/#nachricht-56740 . Näheres entnehmen Sie bitte meinem Schreiben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihre Behörde hier erneut tätig wird. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre nachfolgende Email, mit der Sie aufzeigen, aus welchen Gründ…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
10. November 2016 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre nachfolgende Email, mit der Sie aufzeigen, aus welchen Gründen nach Ihrer Einschätzung keine Gebührenpflicht besteht. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung Ihrer o.g. Anfrage noch Zeit benötigt. Nach § 8 BremIFG ist eine Entscheidung über die Veröffentlichung des Vertrages zunächst dem Vertragspartner bekanntzugeben. Erst nach Bestandskraft dieser Entscheidung können wir Ihrer Anfrage Folge leisten. Das Verfahren dauert folglich noch an. Von den Fristen nach § 7 BremIFG sind Verfahren mit Drittbetroffenheit nach § 8 BremIFG ausgenommen. Grundsätzlich weise ich Sie daraufhin, dass die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung bei Stattgabe eines Anspruchs nach dem BremIFG der § 10 BremIFG - in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz - ist. Auf dieser Grundlage werde ich folglich nach Bearbeitung Ihrer Anfrage entsprechend über eine Gebührenerhebung entscheiden. Ich muss Sie bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage folglich noch um etwas Geduld bitten. Ich werde unaufgefordert auf die Sache zurückkommen und nach Abschluss des Verfahrens per Bescheid über Ihren Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.11.2016. Ich habe diese zur Kenntnis ge…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag für Schuppen 3“ [#17470]
Datum
14. November 2016 20:13
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.11.2016. Ich habe diese zur Kenntnis genommen und warte Ihre weitergehende Entscheidung ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Sachstandmitteilung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen G…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
6. Dezember 2016 19:14
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Sachstandmitteilung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind derzeit noch in der Prüfung des Vorgangs. Leider kann ich Ihnen kein konkret…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
8. Dezember 2016 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind derzeit noch in der Prüfung des Vorgangs. Leider kann ich Ihnen kein konkretes Datum nennen, zu dem wir uns bei Ihnen zurückmelden. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich bin jedoch über den Inhalt Ihrer Mit…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
8. Dezember 2016 09:24
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich bin jedoch über den Inhalt Ihrer Mitteilung etwas verwundert: Sie teilen mir mit, dass weiterhin Prüfungen anstehen und die Anfrage somit seit dem 06. August 2016 nicht beschieden werden kann: Die gesetzliche Frist für meine Anfrage lief am 9. September 2016 ab, also vor 3 Monaten. Ich musste bisher noch nie so lange auf einen doch so simplen Fall warten. Ich fasse nochmal zusammen: - der Käufer (Dritte) hat der Herausgabe zugestimmt, - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse liegen nicht vor (sonst hätten sie gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 BremIFG markiert sein müssen) und dürfen zudem durch mein Einverständnis explizit geschwärzt werden (keine Drittbeteiligung notwendig) - Ihre Behörde hat § 11 Absatz 4a BremIFG in diesem Fall verletzt. Ich frage also erst dadurch an, weil die von Ihnen zu veröffentlichenden Informationen doch nicht öffentlich sind. Demnach ist eine Kostenbescheidung hinfällig. Bitte teilen Sie mir mit, wo genau Ihre Behörde noch Prüfungsbedarf sieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt, bedaure ich sehr, Ihnen keine anderslautende Antwort geben zu…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
9. Dezember 2016 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt, bedaure ich sehr, Ihnen keine anderslautende Antwort geben zu können und muss Sie hier um Geduld bitten. Ich werde unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit u…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
16. Dezember 2016 21:23
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Land Bremen ist nicht fähig dazu anzugeben, wann meine Anfrage nach dem BremIFG entschieden wird und Auskunft darüber zu geben, was überhaupt so lange und intensiv geprüft wird. Ich möchte Sie bitten, dass Sie in diesem Fall erneut bei der Behörde tätig werden. Dass eine Behörde für solche Angelegenheiten bald 6 Monate benötigt ist schlicht lächerlich und unverschämt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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<< Anfragesteller:in >>
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> danke und selbstverständlich gönne ich Ihnen Ihre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
19. Dezember 2016 10:13
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/21 Sehr geehrt<< Anrede >> danke und selbstverständlich gönne ich Ihnen Ihren wohlverdienten Urlaub sehr gerne. Ihre Arbeit ist wichtig und bei den Problemen, die man bei manchen bremischen Behörden hat, verzweifeln auch Sie sicherlich häufig genug. Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich entnehme Ihrer Antwort vom 9. Dezember 2016 ein hochgradig fragwürdiges V…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
19. Dezember 2016 10:44
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich entnehme Ihrer Antwort vom 9. Dezember 2016 ein hochgradig fragwürdiges Vorgehen in Ihrer Behörde in dieser Angelegenheit. Da Sie mir weder sagen können oder wollen, wann die Prüfungen (zirka) abgeschlossen sind, noch welcher konkreter Sachverhalt momentan geprüft wird, darf ich davon ausgehen, dass Ihre Behörde momentan untätig ist. Ob und in welcher Form es bei der Bearbeitung meiner Anfrage zu strafrechtlichen Handlungen Ihrer Behörde kam, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies müsste an anderer Stelle geklärt werden. Ich habe mit Schreiben vom 16.12.2016 die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) erneut eingeschaltet. Seitens der Behörde der LfDI wurde mir ein baldiges Tätigwerden zugesagt. Zudem habe ich den Senator Ihrer Behörde über den Vorfall und die damit verbundene Missachtung des BremIFG-Gesetzes informiert. Damit ist auch eine entsprechende mediale Berichterstattung über das Vorgehen Ihrer Behörde verbunden: Aufgrund der Dauer des Sachverhaltes halte ich es nicht mehr für zielführend über die Fehler Ihrer Behörde hinwegzusehen und zu schweigen. Kooperatives Verhalten meinerseits war bei Ihrer Behörde leider nicht zielführend. Anzumerken ist auch, dass ich Einschätzungen zu diesem Sachverhalt von verschiedenen Rechtsanwälten vorliegend habe. Ich werde demnach zeitnah Untätigkeitsklage und Verpflichtungsklage erheben. Teilen Sie mir zudem bitte ein konkretes Datum mit, wann ich gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 VwVfG Akteneinsicht in dieser Angelegenheit nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe momentan davon aus, dass wir Ihnen Ende Januar 2017 eine durch die Behörde g…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
21. Dezember 2016 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe momentan davon aus, dass wir Ihnen Ende Januar 2017 eine durch die Behörde geschwärzte Version des Kaufvertrages zusenden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich die angefragten Informationen am…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
17. Januar 2017 11:28
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich die angefragten Informationen am Montag, den 23.01.2017, benötige. Dementsprechend bitte ich Sie mir den angeforderten Kaufvertrag zu Schuppen 3 bis Freitag per E-Mail zukommen zu lassen. Nach Freitag wären die Informationen für mich wertfrei, so dass ich meinen Antrag ansonsten aufgrund mangelnden Erfolges zurückziehen müsste. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in wir hatten Ihnen mit Mail vom 21.12.2016 angekündigt, dass wir davon ausgehen, Ihnen …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
17. Januar 2017 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir hatten Ihnen mit Mail vom 21.12.2016 angekündigt, dass wir davon ausgehen, Ihnen Ende Januar 2017 eine den Vorgaben des BremIFG entsprechende Version des Kaufvertrages zusenden zu können. Diese ungefähre Zeitangabe würden wir weiterhin aufrecht halten können. Eine Zusendung bis zu der von Ihnen nunmehr gesetzten Frist wird allerdings nicht möglich sein. Vor dem Hintergrund Ihrer Mail gehen wir folglich davon aus, dass sich Ihr Informationsinteresse somit nun erübrigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 17.01.2017. Leider habe ich, so wie S…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
17. Januar 2017 18:27
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 17.01.2017. Leider habe ich, so wie Sie vermutlich auch, verbindliche Termine und Aufgaben. Demnach kann ich nicht endlos Ihrer Behörde nachlaufen. Dies breche ich daher an dieser Stelle ab. Ihre Behörde hatte seit dem 6. August Zeit meine Anfrage innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu bearbeiten. Ungeachtet davon, ob ich diesen spezifischen Vertrag erhalten habe oder nicht, werde ich über das Verfahren und meine erlangten Informationen natürlich in einem Artikel berichten. Zudem werde ich der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) diesen Fall als endgültig gescheitert und mit einer anschließenden Bitte zur rechtlichen Überprüfung zwecks ihres Amtes weiterleiten. Gemäß den von mir in der Vergangenheit genannten Paragraphen ist der Vertrag natürlich weiterhin im Transparenzportal zu veröffentlichen. Einwände hiergegen konnten Sie bis dato nicht einbringen. Ich hoffe, dass Sie dieser Pflicht spätestens im Januar nachgekommen sind. Dies ist auch unabhängig meines Antrages Ihre Pflicht. Abschließend in dieser Thematik möchte ich darauf hinweisen, dass dieses krampfhafte Unterdrücken der Veröffentlichung des Vertrages stark nach möglicher Vetternwirtschaft oder Korruption oder nach anderen Unsauberkeiten im Vertrag klingt, welche nicht bekannt werden sollen oder nicht mehr anfechtbar sein sollen, sobald sie öffentlich bekannt sind. Den Schaden, den Sie und Ihre Behörde dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Behörden/Beamte zufügen, ist immens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in mir wurde vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen mitgeteilt, dass Sie Ihren Ant…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
31. Januar 2017 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mir wurde vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen mitgeteilt, dass Sie Ihren Antrag auf Auskunft hinsichtlich des Kaufvertrags für Schuppen 3 zurückgenommen haben. Ich gehe daher davon aus, dass wir in dieser Sache nicht weiter tätig werden sollen. Falls es sich hierbei um ein Missverständnis handeln sollte, teilen Sie dies mir und am besten auch dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bitte mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> dies stimmt insoweit, dass ich die Anfrage zurückgezogen habe. Die Informatio…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
1. Februar 2017 10:30
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> dies stimmt insoweit, dass ich die Anfrage zurückgezogen habe. Die Informationen liegen mir zu spät vor, um dass ich meine Rechte noch mit einem Nutzen wahrnehmen könnte. Zudem stünden immer noch fragwürdige 80 Euro Gebühren im Raum, welche Ich bei mittlerweile fehlendem Wert der Informationen für mich erst Recht nicht bezahlen möchte. So blieb nur das Zurückziehen der Anfrage übrig. Ich gehe jedoch weiterhin davon aus, dass die Behörde den Vertrag hätte veröffentlichen müssen. Sie können insoweit ja die Veröffentlichung im Transparenzportal kontrollieren/verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Information. Dann werde ich den Vorgang diesbezüglich schließen. Aktue…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Kaufvertrag für Schuppen 3 [#17470]
Datum
1. Februar 2017 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Information. Dann werde ich den Vorgang diesbezüglich schließen. Aktuell stehe ich tatsächlich mit der Behörde in Kontakt, um die Mitarbeiter darin zu unterstützen, rechtssicher entscheiden zu können, welche Bestandteile von Immobilienverträgen veröffentlicht bzw. zugänglich zu machen sind und welche wegen entgegenstehender öffentlicher oder privater Interessen zu schwärzen sind. Hier besteht noch eine erhebliche Unsicherheit, die gerade auch wegen der nicht unberechtigten Befürchtung sich haftbar zu machen, zu großer Zurückhaltung in der Verwaltung beim Informationszugang geführt hat. Ich bedauere es sehr, dass die Unsicherheit bei der Anwendung des Gesetzes zu solchen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags geführt hat, dass die Information für Sie wertlos geworden ist, hoffe aber, dass Sie dies zumindest den hierbei tätigen Mitarbeitern nachsehen können. Mit freundlichen Grüßen

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Antrag im Rahmen BremIFG - Wertempfehlung Schuppen 3 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag überreiche ich …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Antrag im Rahmen BremIFG - Wertempfehlung Schuppen 3
Datum
14. März 2017 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag überreiche ich Ihnen gemäß § 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) anbei die Wertempfehlung zu "Schuppen 3". Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Die persönlichen Angaben des Mitarbeiters des Adressaten der Wertempfehlung sowie des Vornamens des Absenders sind nach § 5 BremIFG geschwärzt worden, ein überwiegendes Informationsinteresse an diesen Angaben ist nicht erkennbar. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Mit freundlichen Grüßen