Kaufvertrag "Kronen"-Areal in Tennenbronn

Anfrage an: Stadt Schramberg

Den Kaufvertrag für das "Kronen"-Areal in Tennenbronn.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Kaufvertrag für das …
An Stadt Schramberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag "Kronen"-Areal in Tennenbronn [#219101]
Datum
23. April 2021 19:10
An
Stadt Schramberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Kaufvertrag für das "Kronen"-Areal in Tennenbronn.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219101/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schramberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir als zuständiger Mitarbeiter zur weiteren Bearbeitung übergeben. Gr…
Von
Stadt Schramberg
Betreff
Kaufvertrag "Kronen"-Areal in Tennenbronn [#219101]
Datum
28. April 2021 17:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir als zuständiger Mitarbeiter zur weiteren Bearbeitung übergeben. Grundsätzlich ist es so, dass Kaufverträge Stadt nicht der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden. Dies ist auch daran zu sehen, dass Grundstückangelegenheiten im Gemeinderat grundsätzlich nichtöffentlich verhandelt werden. Der Gemeinderat, als Vertreter der Einwohnerschaft, erhält dadurch Kenntnis des Vertrages. Würden wir diese Informationen jedermann zur Verfügung stellen, wären auch die Persönlichkeitsrechte des anderen Vertragsbeteiligten verletzt, welche ebenfalls geschützt werden müssen. Zum konkreten Fall kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass es aktuell keinen Kaufvertrag über das Krone-Areal gibt. Somit wäre Ihre Anfrage, wenn Sie überhaupt rechtlich diesen Fall abdeckt, obsolet. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich kann die gesetzliche Grundlage für ein grundsätzliches nicht Vorlegen von Kaufv…
An Stadt Schramberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kaufvertrag "Kronen"-Areal in Tennenbronn [#219101]
Datum
1. Mai 2021 23:00
An
Stadt Schramberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich kann die gesetzliche Grundlage für ein grundsätzliches nicht Vorlegen von Kaufverträgen nicht finden. Da es keinen Kaufvertrag gibt, ist dies allerdings für mich vorerst erledigt. Wie ich der regionalen Presse und dem Protokoll des Ortschaftsrates entnehmen konnte wurde der Verkauf allerdings von Herr Manfred Moosmann als Ortsvorsteher bekannt gegeben. Können sie mir mitteilen auf welcher Grundlage dies geschehen ist, wenn noch kein Kaufvertrag existiert? Im Link finden sie das angesprochene Protokoll: https://www.schramberg.de/de/Unsere-Stadt/Rathaus/Kommunalpolitik/Sitzungen/2021/Protokoll-vom-09.03.2021(OR-TB) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219101/