Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn bezüglich der Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz“

Anfrage an: Stadt Leipzig

- Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn für die von der Stadt Leipzig gekauften Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz“, genannt „Bürgerbahnhof Plagwitz“.

Kontext: In der städtebaulichen Vereinbarung (RV-1773/13) zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig zum „Güterbahnhof Plagwitz“ wurde das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung des Grunderwerbs geregelt. Laut Beschlussvorlage VII-DS-00790 konnte seitens der Stadt Leipzig 2014 der Ankauf der heutigen Freiflächen im Gesamtareal erfolgen. Weiterhin schreibt man dort, dass der Bebauungsplan Nr. 380.1 „die städtebauliche Ordnung der erfolgten und nachfolgenden Entwicklung nutzungsseitig und in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag dauerhaft und konfliktminimiert [sichern]“ soll. Diesen Kaufvertrag frage ich hiermit an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    4. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn bezüglich der Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz“ [#252003]
Datum
23. Juni 2022 12:17
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn für die von der Stadt Leipzig gekauften Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz“, genannt „Bürgerbahnhof Plagwitz“. Kontext: In der städtebaulichen Vereinbarung (RV-1773/13) zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig zum „Güterbahnhof Plagwitz“ wurde das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung des Grunderwerbs geregelt. Laut Beschlussvorlage VII-DS-00790 konnte seitens der Stadt Leipzig 2014 der Ankauf der heutigen Freiflächen im Gesamtareal erfolgen. Weiterhin schreibt man dort, dass der Bebauungsplan Nr. 380.1 „die städtebauliche Ordnung der erfolgten und nachfolgenden Entwicklung nutzungsseitig und in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag dauerhaft und konfliktminimiert [sichern]“ soll. Diesen Kaufvertrag frage ich hiermit an.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252003/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn bezüglich der Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz“ [#252003]
Datum
23. Juni 2022 13:31
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zum Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn für die von der Stadt Leipzig gekauften Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz“ haben wir an das Liegenschaftsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Liegenschaftsamt Tel. 0341/ 123 3359 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn bezüglich der Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz“ [#252003]
Datum
26. Juli 2022 09:50
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Bahn bezüglich der Flächen am ehemaligen „Güterbahnhof Plagwitz““ vom 23.06.2022 (#252003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Diese wurde am 23. Juni vom Stadtbüro an das Liegenschaftsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Leipzig
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Stadt Leipzig. Kaufvertrag Stadt Leipzig / Deutsche Bahn zu…
Von
Stadt Leipzig
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Stadt Leipzig. Kaufvertrag Stadt Leipzig / Deutsche Bahn zu Flächen ehem. "Güterbahnhof Plagwitz"
Datum
29. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,2 MB
Ich werde gebeten, meinen Hauptwohnsitz in Leipzig nachzuweisen. Ich werde darauf hingewiesen, dass Gebühren bis 250€ entstehen können. Von der Deutschen Bahn soll eine Zustimmung zur Veröffentlichung der angefragten Dokumente eingeholt werden (durch die Stadt). Die Stadt fürchtet zudem eine Veröffentlichung auf fragdenstaat.de, da dies ihre Verhandlungsposition bei zukünftigen Grunderwerben einschränken könnte. Man bittet mich, genauer zu präzisieren, um welche Flächen es sich handelt, da die Stadt am angefragten Ort mehrmals Käufe getätigt hat. Die Stadt möchte wissen, ob mein Antrag auf die Flächen, die die sog. Bürgerprojekte betreffen, beschränkt werden kann. Man bestätigt, dass der Kaufvertrag Informationen zum B-Plan Nr 380 enthält.
<< Anfragesteller:in >>
Kaufvertrag Stadt Leipzig / Deutsche Bahn Gelände "Güterbahnhof Plagwitz"
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Kaufvertrag Stadt Leipzig / Deutsche Bahn Gelände "Güterbahnhof Plagwitz"
Datum
1. September 2022
An
Stadt Leipzig
Status

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Stadt Leipziger Kaufvertrag Stadt Leipzig / Deutsche Bahn z…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Stadt Leipziger Kaufvertrag Stadt Leipzig / Deutsche Bahn zu Flächen am ehem. „Güterbahnhof Plagwitz“
Datum
5. September 2022
An
Stadt Leipzig
Status
Eine andere Person übernimmt die Anfrage, da ich gerade keine Zeit mehr habe und die Anfrage im Namen der Bürgerinitiative Bürgerbahnhof Plagwitz erhalten gestellt habe. Im Brief wird die Anfrage noch einmal genauer präzisiert, da es offenbar mehrere Kaufverträge für unterschiedliche Flächen am ehem. Güterbahnhof gibt.