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KdU Kosten der Unterkunft SGB II+XII: Grundsteuerreform: Erhöhung Mietobergrenzen = Nettokaltmieten

vom Bundestag wurde die Grundsteuerreform verabschiedet:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-bundestag-verabschiedet-reform-der-grundsteuer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191018-99-346888

Die Grundsteuer ist eine hohe, aber auch sichere Einnahmenquelle der Kommunen.

Unabhängig vom Berechnungsmodell wird es zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen. Aufgrund der extrem hohen Mieten in München wird die Grundsteuer besonders massiv steigen.

Die Grundsteuer wird meist über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter umgelegt und gehört zu den sogenannten "kalten Betriebskosten". Damit ist die Grundsteuer in der "Bruttokaltmiete" = Mietobergrenze enthalten:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Mietobergrenzen.html
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html

Meine Anfrage:

Mit welchen Kosten haben die Münchner Eigentümer / Mieter anhand von drei Beispielberechnungen zu rechnen:
A) Wert des Bodens und durchschnittliche Miete
B) Flächenmodell Grundstücksgröße
C) Werden die Münchner Mietobergrenzen zu 100% um die neuen Grundsteuer erhöht.

Vielen Dank für eine Auskunft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KdU Kosten der Unterkunft SGB II+XII: Grundsteuerreform: Erhöhung Mietobergrenzen = Nettokaltmieten [#169608]
Datum
1. November 2019 08:18
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vom Bundestag wurde die Grundsteuerreform verabschiedet: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-bundestag-verabschiedet-reform-der-grundsteuer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191018-99-346888 Die Grundsteuer ist eine hohe, aber auch sichere Einnahmenquelle der Kommunen. Unabhängig vom Berechnungsmodell wird es zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen. Aufgrund der extrem hohen Mieten in München wird die Grundsteuer besonders massiv steigen. Die Grundsteuer wird meist über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter umgelegt und gehört zu den sogenannten "kalten Betriebskosten". Damit ist die Grundsteuer in der "Bruttokaltmiete" = Mietobergrenze enthalten: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Mietobergrenzen.html https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html Meine Anfrage: Mit welchen Kosten haben die Münchner Eigentümer / Mieter anhand von drei Beispielberechnungen zu rechnen: A) Wert des Bodens und durchschnittliche Miete B) Flächenmodell Grundstücksgröße C) Werden die Münchner Mietobergrenzen zu 100% um die neuen Grundsteuer erhöht. Vielen Dank für eine Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage #169608 Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und b…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
KdU Kosten der Unterkunft SGB II+XII: Grundsteuerreform: Erhöhung Mietobergrenzen = Nettokaltmieten [#169608]
Datum
5. Dezember 2019 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage #169608 Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und bereits schriftlich beantwortet. Im Anhang das Antwortschreiben mit entsprechend geschwärzten Textpassagen. Mit freundlichen Grüßen
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