KdU Kosten der Unterkunft SGB II+XII: Grundsteuerreform: Erhöhung Mietobergrenzen = Nettokaltmieten
vom Bundestag wurde die Grundsteuerreform verabschiedet:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-bundestag-verabschiedet-reform-der-grundsteuer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191018-99-346888
Die Grundsteuer ist eine hohe, aber auch sichere Einnahmenquelle der Kommunen.
Unabhängig vom Berechnungsmodell wird es zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen. Aufgrund der extrem hohen Mieten in München wird die Grundsteuer besonders massiv steigen.
Die Grundsteuer wird meist über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter umgelegt und gehört zu den sogenannten "kalten Betriebskosten". Damit ist die Grundsteuer in der "Bruttokaltmiete" = Mietobergrenze enthalten:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Mietobergrenzen.html
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html
Meine Anfrage:
Mit welchen Kosten haben die Münchner Eigentümer / Mieter anhand von drei Beispielberechnungen zu rechnen:
A) Wert des Bodens und durchschnittliche Miete
B) Flächenmodell Grundstücksgröße
C) Werden die Münchner Mietobergrenzen zu 100% um die neuen Grundsteuer erhöht.
Vielen Dank für eine Auskunft.
Anfrage abgelehnt
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Datum1. November 2019
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3. Dezember 2019
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