Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

KEF / Statut

Anfrage an: Südwestrundfunk

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Falls Sie Dokument "KEF-Statut" haben, so bitte ich Sie, diesen mir zu schicken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. April 2018
  • Frist
    20. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: RFinS…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KEF / Statut [#29038]
Datum
20. April 2018 12:12
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Falls Sie Dokument "KEF-Statut" haben, so bitte ich Sie, diesen mir zu schicken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Südwestdeutscher Rundfunk
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an unserem Programm. Wir bitten S…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Antwort: KEF / Statut [#29038]
Datum
20. April 2018 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an unserem Programm. Wir bitten Sie, sich an folgende Stelle zu wenden: KEF Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Geschäftsstelle Peter-Altmeier-Allee 1 55116 Mainz Telefon 06131 16 – 4709 Telefax 06131 16 – 174709 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Internet www.kef-online.de Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Unterhaltung mit unseren Programmen! Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.