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KEF / Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgend…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KEF / Statut [#28926]
Datum
15. April 2018 17:11
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 15. April 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15. Apri…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 15. April 2018
Datum
2. Mai 2018 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15. April 2018 stellen Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) und bitten um Zusendung folgender Unterlagen: * Kopie des Statuts der KEF (Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) * Beschluss der Ministerpräsidenten über das Statut. Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass ein Antrag nach dem IZG LSA sowohl im Falle einer Informationsgewährung als auch im Falle einer Ablehnung kostenpflichtig ist (§ 10 Abs. 1 S. 1 IZG LSA). Die Gebühr bemisst sich nach dem tatsächlich angefallenen Verwaltungsaufwand. Im Falle einer Informationsgewährung sieht die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008 einen Gebührenrahmen von bis zu 1.000 Euro vor. Ich bitte um Mitteilung bis zum 15. Mai 2018, ob Sie den Antrag auf Informationszugang unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten. Sofern ich bis zum Ablauf dieser Frist keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie darauf verzichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 15. April 2018 [#28926] Sehr geehrte<Information-entfernt>…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 15. April 2018 [#28926]
Datum
2. Mai 2018 15:50
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In dieser schreiben Sie, dass "ein Antrag nach dem IZG LSA sowohl im Falle einer Informationsgewährung als auch im Falle einer Ablehnung kostenpflichtig ist (§ 10 Abs. 1 S. 1 IZG LSA)". Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Beschluss der Ministerpräsidenten und KEF-Statut Teil des RFinStV sind. Bis heute sind diese Dokumente unveröffentlicht und für den Bürger GEHEIM. Somit kann man daraus folgern, dass RFinStV bis heute im Ganzen unbekannt ist. Da die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt bis heutigem Tag angefragte Dokumente GEHEIM hält, wurde ich gezwungen, notgedrungen Antrag nach dem IZG LSA zu stellen. Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) § 2 Gebührenfreie Amtshandlungen "(2) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht." Es ist unstrittig, dass die Veröffentlichung der angefragten Dokumente - Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts - im Interesse jedes Bürgers in Sachsen-Anhalt liegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „KEF / Statut“ [#28926]
Datum
2. Mai 2018 15:52
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28926 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man vor mir Kosten fordert, obwohl meine Anfrage im Interesse jedes Bürgers in Sachsen-Anhalt liegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Mai 2018 16:07
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte mich zur Zeit im Ausland, sodass…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „KEF / Statut“ [#28926]
Datum
4. Mai 2018 16:50
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte mich zur Zeit im Ausland, sodass ich Ihnen die deutsche Inland-adresse nicht mitteilen kann. Ich erwarte vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, dass mir in dieser Sache geholfen wird und ich 2 angefragte Dokumente erhalte. Falls mir diese Dokumente nicht geliefert werden, so erwarte ich, dass man mir wenigstens Geheimhaltungsstufe dieser Dokumente mitteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 2. Mai 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 2. Mai 2018…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 2. Mai 2018
Datum
7. Mai 2018 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 2. Mai 2018 haben Sie auf § 2 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) hingewiesen, wonach von der Erhebung einer Gebühr für eine Amtshandlung ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Der von Ihnen genannte § 2 Abs. 2 VwKostG LSA ist bei den Bestimmungen des VwKostG LSA, die bei der Durchführung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ergänzend Anwendung finden, nicht genannt. Die Kostenpflicht für Anträge nach dem IZG LSA richtet sich nach § 10 IZG LSA. § 10 Abs. 1 S. 2 IZG LSA verweist hinsichtlich der Verwaltungskosten lediglich auf § 1 Abs. 1 S. 2, § 3 Abs. 2, die §§ 4 bis 10 sowie die §§ 12 bis 14 des VwKostG LSA, nicht aber auf § 2 Abs. 2 VwKostG. Unabhängig davon liegt ein öffentliches Interesse, das ein Absehen von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise gemäß § 2 Abs. 2 VwKostG LSA rechtfertigen würde, nicht vor. Maßgeblich ist gemäß § 2 Abs. 2 VwKostG LSA nicht, ob an der Veröffentlichung der von Ihnen angefragten Dokumente ein öffentliches Interesse besteht, sondern ob an der Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist vorliegend nicht gegeben. Bitte teilen Sie mir bis zum 14. Mai 2018 mit, ob Sie den Antrag auf Informationszugang aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 2. Mai 2018 [#28926] Sehr geehrte<Information-entfernt> …
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 2. Mai 2018 [#28926]
Datum
7. Mai 2018 15:36
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben folgendes: "Maßgeblich ist gemäß § 2 Abs. 2 VwKostG LSA nicht, ob an der Veröffentlichung der von Ihnen angefragten Dokumente ein öffentliches Interesse besteht, sondern ob an der Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist vorliegend nicht gegeben." Die angefragten Dokumente sind im RFinStV § 6 (4) genannt. Legen Sie bitte den Inhalt von RFinStV § 6 (4) offen und liefern Sie bitte in RFinStV § 6 (4) genannte Dokumente. Außerdem brauche ich Information, aus welchem Grund bis heute diese Dokumente nicht veröffentlicht wurden. Es ist allgemein bekannt, dass KEF komplett durch zwangsgesammelte Rundfunkbeiträge finanziert wird. Somit sind die angefragten Dokumente offen zu legen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mails vom 15. April 2018, 2. und 7. Mai 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vo…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mails vom 15. April 2018, 2. und 7. Mai 2018
Datum
9. Mai 2018 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vor Bescheidung Ihres Antrags bitte ich zunächst um Angabe Ihrer postalischen Adresse. Bitte lassen Sie mir diese bis zum 15. Mai 2018 zukommen und äußern sich bis dahin abschließend, ob Sie den Antrag auf Informationszugang aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mails vom 15. April 2018, 2. und 7. Mai 2018 [#28926] Sehr geehrte<In…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mails vom 15. April 2018, 2. und 7. Mai 2018 [#28926]
Datum
9. Mai 2018 10:59
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich verstehe das Problem nicht. Warum werden Dokumente nicht einfach geschickt, bzw. nicht veröffentlicht? Warum wird so ein Aufwand betrieben? Den Antrag nach dem IZG LSA habe ich als Notlösung ausgewählt, da es keine andere Möglichkeit gibt, Dokumente zu bekommen. Dokumente sind in RFinStV erwähnt und MÜSSEN JEDEM BEKANNT SEIN. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Mai 2018 16:39
Status
Warte auf Antwort
406,4 KB

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Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.