Kein Ende von Fehlverhalten, Übergriffen und Diskriminierungen von BVG-Mitarbeitenden/-Auftragnehmern (Sicherheitsdienste) gegenüber Fahrgästen mit S-Ticket in Sicht?

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Frau Senatorin Kiziltepe,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder erteilen Sie mir Auskunft oder gewähren Akteneinsicht.

Vorab verweise ich auf meine IFG-Anfrage vom 2.2.23 zum S-Ticket mit VBB-Karte und meine Vorstands-Beschwerden bei der BVG und LADG-Beschwerde gegen die BVG bei der Landesantidiskriminierungsstelle
https://fragdenstaat.de/anfrage/bvg-website-zur-beantragung-der-vbb-kundenkarte-fuer-das-s-ticket-nicht-funktionsfaehig/

Sachverhaltschilderung:

Für die Fahrten mit der BVG als Leistungsbeziehende ist eine gültige VBB-KundInkarte und ein gültiges S-Monatsticket notwendig. Wenn beides vorliegt und Fahrscheinkontrollen erfolgen, sind diese beiden Dokumente i.S. des Fahrens mit gültigem Fahrausweis ausreichend?

Fragen:

1. Wie viele BVG-Beschwerden von KundInnen mit S-Ticket gingen in den letzten 3 Jahren bei Ihnen ein? Welche Themen waren Gegenstand von Beschwerden?

2. Wie viele Beschwerden von KundInnen mit S-Ticket gingen gegen Mitarbeitende von Sicherheitsdienstfirmen der BVG bei Ihnen ein, insbesondere gegen die B.O.S. Eltan GmbH? Erhalten deren Mitarbeitende Prämien bei Ausstellung von möglichst vielen Zahlungsaufforderungen?

3. Die Geräte der Fahrscheinkontrolleure für Zahlungaufforderungen müssen richtige Angaben zur Kontrolle enthalten (richtiger Ort/Tag, richtiger Bus/U-Bahn etc.) sonst sind sie ungültig?

4. Sind Fahrscheinkontrolleure berechtigt, den Personalausweis einer kontrollierte Peron mit gültigen Fahrausweis in Besitz zu nehmen und damit und ohne Ausweis-BesitzerIn, z.B. einen Bus, zu verlassen?

4. Was hat die Senatsverwaltung/Abteilung Soziales III A 2.8 mit Aufsichtsfunktion gegenüber der BVG bis jetzt unternommen, um Fehlverhalten, Übergriffe und Diskriminierungen durch BVG-Mitarbeitende und BVG-Auftragsnehmer gegenüber KundInnen mit S-Ticket, auch i.S. des LADG, effektiv zu beseitigen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) .

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Senatorin Kiziltepe, bitte senden Sie mi…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Kein Ende von Fehlverhalten, Übergriffen und Diskriminierungen von BVG-Mitarbeitenden/-Auftragnehmern (Sicherheitsdienste) gegenüber Fahrgästen mit S-Ticket in Sicht? [#298093]
Datum
23. Januar 2024 15:40
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Senatorin Kiziltepe, bitte senden Sie mir Folgendes zu oder erteilen Sie mir Auskunft oder gewähren Akteneinsicht. Vorab verweise ich auf meine IFG-Anfrage vom 2.2.23 zum S-Ticket mit VBB-Karte und meine Vorstands-Beschwerden bei der BVG und LADG-Beschwerde gegen die BVG bei der Landesantidiskriminierungsstelle https://fragdenstaat.de/anfrage/bvg-website-zur-beantragung-der-vbb-kundenkarte-fuer-das-s-ticket-nicht-funktionsfaehig/ Sachverhaltschilderung: Für die Fahrten mit der BVG als Leistungsbeziehende ist eine gültige VBB-KundInkarte und ein gültiges S-Monatsticket notwendig. Wenn beides vorliegt und Fahrscheinkontrollen erfolgen, sind diese beiden Dokumente i.S. des Fahrens mit gültigem Fahrausweis ausreichend? Fragen: 1. Wie viele BVG-Beschwerden von KundInnen mit S-Ticket gingen in den letzten 3 Jahren bei Ihnen ein? Welche Themen waren Gegenstand von Beschwerden? 2. Wie viele Beschwerden von KundInnen mit S-Ticket gingen gegen Mitarbeitende von Sicherheitsdienstfirmen der BVG bei Ihnen ein, insbesondere gegen die B.O.S. Eltan GmbH? Erhalten deren Mitarbeitende Prämien bei Ausstellung von möglichst vielen Zahlungsaufforderungen? 3. Die Geräte der Fahrscheinkontrolleure für Zahlungaufforderungen müssen richtige Angaben zur Kontrolle enthalten (richtiger Ort/Tag, richtiger Bus/U-Bahn etc.) sonst sind sie ungültig? 4. Sind Fahrscheinkontrolleure berechtigt, den Personalausweis einer kontrollierte Peron mit gültigen Fahrausweis in Besitz zu nehmen und damit und ohne Ausweis-BesitzerIn, z.B. einen Bus, zu verlassen? 4. Was hat die Senatsverwaltung/Abteilung Soziales III A 2.8 mit Aufsichtsfunktion gegenüber der BVG bis jetzt unternommen, um Fehlverhalten, Übergriffe und Diskriminierungen durch BVG-Mitarbeitende und BVG-Auftragsnehmer gegenüber KundInnen mit S-Ticket, auch i.S. des LADG, effektiv zu beseitigen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) . Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 298093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298093/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
WG: Ihr Antrag nach dem IFG vom 23.01.2024 zur Anfragennr. 298093 Sehr geehrte Frau Kopetzky, in der Anlage übers…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem IFG vom 23.01.2024 zur Anfragennr. 298093
Datum
1. Februar 2024 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kopetzky, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu ihrem Antrag nach dem IFG vom 23.01.2024 zur Anfragennr. 298093 zur weiteren Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrike Kopetzky
AW: WG: Ihr Antrag nach dem IFG vom 23.01.2024 zur Anfragennr. 298093 [#298093]
Sehr << Anrede >> auf…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach dem IFG vom 23.01.2024 zur Anfragennr. 298093 [#298093]
Datum
13. März 2024 16:11
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf meinen Emailhinweis vom 20.2.24 zur Email des Assistenten der Senatorin vom 18.1.24, mit seiner Mitteilung, dass bei der Abteilung Soziales die Fachaufsicht zur BVG liege wie auch auf meine Email vom 20.2.24 mit der Frage, welche Zuständigkeit bei der Abteilung Soziales, III A 2.8 hinsichtlich der BVG und dem Berlin-Ticket-S besteht, habe ich von Ihnen keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky