Kein Ende von Fehlverhalten, Übergriffen und Diskriminierungen von BVG-Mitarbeitenden/-Auftragnehmern (Sicherheitsdienste) gegenüber Fahrgästen mit S-Ticket in Sicht?
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Frau Senatorin Kiziltepe,
bitte senden Sie mir Folgendes zu oder erteilen Sie mir Auskunft oder gewähren Akteneinsicht.
Vorab verweise ich auf meine IFG-Anfrage vom 2.2.23 zum S-Ticket mit VBB-Karte und meine Vorstands-Beschwerden bei der BVG und LADG-Beschwerde gegen die BVG bei der Landesantidiskriminierungsstelle
https://fragdenstaat.de/anfrage/bvg-website-zur-beantragung-der-vbb-kundenkarte-fuer-das-s-ticket-nicht-funktionsfaehig/
Sachverhaltschilderung:
Für die Fahrten mit der BVG als Leistungsbeziehende ist eine gültige VBB-KundInkarte und ein gültiges S-Monatsticket notwendig. Wenn beides vorliegt und Fahrscheinkontrollen erfolgen, sind diese beiden Dokumente i.S. des Fahrens mit gültigem Fahrausweis ausreichend?
Fragen:
1. Wie viele BVG-Beschwerden von KundInnen mit S-Ticket gingen in den letzten 3 Jahren bei Ihnen ein? Welche Themen waren Gegenstand von Beschwerden?
2. Wie viele Beschwerden von KundInnen mit S-Ticket gingen gegen Mitarbeitende von Sicherheitsdienstfirmen der BVG bei Ihnen ein, insbesondere gegen die B.O.S. Eltan GmbH? Erhalten deren Mitarbeitende Prämien bei Ausstellung von möglichst vielen Zahlungsaufforderungen?
3. Die Geräte der Fahrscheinkontrolleure für Zahlungaufforderungen müssen richtige Angaben zur Kontrolle enthalten (richtiger Ort/Tag, richtiger Bus/U-Bahn etc.) sonst sind sie ungültig?
4. Sind Fahrscheinkontrolleure berechtigt, den Personalausweis einer kontrollierte Peron mit gültigen Fahrausweis in Besitz zu nehmen und damit und ohne Ausweis-BesitzerIn, z.B. einen Bus, zu verlassen?
4. Was hat die Senatsverwaltung/Abteilung Soziales III A 2.8 mit Aufsichtsfunktion gegenüber der BVG bis jetzt unternommen, um Fehlverhalten, Übergriffe und Diskriminierungen durch BVG-Mitarbeitende und BVG-Auftragsnehmer gegenüber KundInnen mit S-Ticket, auch i.S. des LADG, effektiv zu beseitigen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) .
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
-
Datum23. Januar 2024
-
27. Februar 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!