Sehr geehrter Herr Blatter,
zu Ihren Fragen gemäß Transparenzgesetz kann ich Ihnen als zuständige Fachreferentin für Gesundheit in der Kita heute wie nachfolgend antworten:
Ihre Fragen vom 30.03.2023
"Bitte liefern Sie mir weitere Informationen oder die schriftliche Anweisung, dass in Elbkinder-Kitas bei Kindern bei Fieberverdacht kein Fieber mehr gemessen werden darf und dass zu Corona (trotz Meldepflicht) kein Aushang mehr gemacht wird. In der Elbkinder Kita Behringstraße gibt die Kitaleitung zur Zeit vor, dass bei Kindern kein Fieber mehr gemessen wird. Daneben wird dort trotz Corona-Fall kein Aushang gemacht. Auf Wümer, Flöhe, Läuse etc. wird selbstverständlich weiter hingewiesen. Ist das eine Anweisung der Sozialbehörde an die Elbkinder-Kitas und von wem und weshalb ist diese Anweisung in dieser Form ergangen?"
Eine Anweisung der Sozialbehörde, dass in Kitas kein Fieber gemessen werden darf, gibt es nicht. Kontaktloses Fiebermessen kann in Fällen, in denen es um die Klärung einer evtl. gefährlichen Situation für das Kind geht, sogar notwendig und geboten sein.
Ein regelmäßiges Fiebermessen bei Kindern, welche den Fachkräften krank erscheinen, ist nicht unbedingt notwendig, wenn die Beurteilung des Allgemeinzustandes des Kindes auch ohne Fiebermessen ein Ergebnis zu der Frage erbringen kann, ob das Kind betreuungsfähig ist oder nicht. Es steht den Kitas frei, ob sie bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Kindes ein kontaktloses Fieberthermometer nutzen oder nicht.
Die Meldepflicht von Corona-Erkrankungen ist für Kitas seit dem 01.02.2023 entfallen (siehe Anschreiben an die Kitas vom 3.2.2023 anbei). Eine Meldepflicht besteht nur noch für medizinisches Personal. Daher sind Kitas auch nicht verpflichtet, einen Aushang über das Auftreten eines Corona-Falles zu machen.
Der Befall mit Kopfläusen ist meldepflichtig, daher muss hierzu ein Aushang erfolgen.
Der Befall mit Würmern dagegen ist grundsätzlich nicht meldepflichtig, außer wenn in einer Kita ein Ausbruch (mehrere Fälle) zu verzeichnen sind. Flöhe sind nicht meldepflichtig.
Weitere Infos zum Umgang der Kitas mit Infektionskrankheiten finden sich unter:
https://www.hamburg.de/contentblob/12412942/9227c92ec616cf59ff27bc98ce556572/data/download-kita-gesundheitsleitfaden.pdf
Ihre Fragen vom 16.04.2023:
"Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um die Angestellten in den Elbkinder-Kitas besser zu schützen? Laut einer aktuellen Umfrage sind vor allem Erzieher in Kitas von Corona und Longcovid-Erkrankungen betroffen, was auch durch Daten der Krankenkassen gestützt wird. Zuletzt wurde in Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich ein Krisenstab eingerichtet. Warum werden die vorhandenen Luftfilter nicht eingeschaltet? Warum werden nicht neue Regeln veranlasst, z.B dass Kinder aus einem Haushalt, wo ein Coronafall aufgetreten ist, präventiv zuhause gelassen werden müssen? Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und um die Arbeit in einer Kita attraktiver zu gestalten und um Nachwuchskräfte heranzuziehen oder um für Mitarbeiter zu werben? Wenn es so bleibt wie es ist, werden Sie es schwer haben, noch Menschen zu finden, die in einer Kita in Hamburg arbeiten möchten."
Die Gefahr einer Infektion mit der aktuellen SARS-CoV-2 Virusvariante Omikron ist nicht mit der Gefahr einer Infektion zu Beginn der Pandemie zu vergleichen. Als die erste Virusvariante, der so genannte Wildtyp, 2019 in Wuhan, China, auftauchte war die Lage komplett anders: SARS-CoV-2 war ein weltweit unbekannter Erreger, mit dem die Menschen keinerlei immunologische Erfahrung hatten.
Wie alle Viren hat sich das Coronavirus in den letzten drei Jahren durch Mutationen verändert. Und wie bei den meisten Viren haben sich auch beim Coronavirus Varianten durchgesetzt, die sich schneller verbreiten aber weniger schwere Erkrankungen hervorrufen.
Nach dem Wildtyp haben sich verschiedene andere Virusvarianten durchgesetzt: Alpha seit Anfang 2021, Delta seit Mitte 2021 und seit Anfang 2022 Omikron. Mit jeder neuen Variante ist das Übertragungsrisiko größer geworden, aber die Gefahr einer schweren Erkrankung ist insbesondere mit der Virusvariante Omikron gesunken. Omikron scheint sich viel besser in den oberen Atemwegen (Nase, Rachen) als in der Lunge vermehren zu können und dadurch weniger gefährlich zu sein. Die massiven Lungenentzündungen, die während der Delta-Welle auftraten, sind deutlich seltener geworden.
Aus diesem Grund wurde die Isolationspflicht für Menschen mit einer Corona-Erkrankung aufgehoben. Vor diesem Hintergrund, dass selbst für die an dem Virus Erkrankten keine Isolationspflicht mehr gilt, wäre es nicht verhältnismäßig, Vorgaben zu machen, nach denen der Besuch einer Kita untersagt ist, wenn in der Familie eine Corona-Erkrankung diagnostiziert wurde.
Nähere Infos zu Covid-19 finden sich unter:
https://www.hamburg.de/faq-corona/
Wir haben außerdem die Elbkinder gebeten, zu Ihrer Frage Stellung zu beziehen. Diese antworten auf Ihre Frage wie folgt:
"Mit Beendigung der Pandemie besteht kein erhöhter Schutzbedarf gegen Corona. Dies erklärt auch, warum Luftfilter nicht mehr eingesetzt werden und keine weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen eingeleitet werden müssen."
Herzliche Grüße