Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten „aus Datenschutzgründen“ - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Antrag und Aufklärungsanfrage (u.a. gem. § 25 VwVfG, § 13 SGB I, § 15 GGO I, IFG)

an: << Antragsteller:in >>
Geschäftsführerin: Elena Zavlaris
Datenschutzbeauftragte: Petra Beutlich
Email: <<E-Mail-Adresse>>

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Frau Beutlich,

bitte klären Sie auf:

Ihre „Kunden“ haben Anspruch sowohl auf eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als auch darauf, sich Ablichtungen aus der Akte durch die Behörde erteilen lassen.
Anfragen an ihre Mitarbeiter ergeben, dass das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg dies grundsätzlich und rigoros, -mündlich begründet: „aus Datenschutzgründen“- ablehnt, schriftliche Anfragen bleiben unbeantwortet.

Sie vermitteln auf Ihrer Webseite seit Monaten, dass eine Auskunft nicht möglich sei (https://tinyurl.com/yxdrtkog) , wobei Sie sich offensichtlich auf einen vorübergehenden Datenbankausfall im September 2018 berufen. Der Datenbankausfall dürfte inzwischen behoben worden sein.

Weder Gesetz, noch fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, noch die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ergeben nachvollziehbare Gründe, die eine Verweigerung der Datenauskunft und Akteneinsicht in der beanspruchten Form rechtfertigen.

Sie sind an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Absatz 3 GrundGesetz) .
Erläutern Sie bitte rechtlich nachvollziehbar Ihre grundsätzliche Weigerungshaltung, Kopien der Akte und über die verarbeiteten Sozialdaten zu erstellen und auszuhändigen.

Soweit Ihrer rigorosen Ablehnungshaltung keine schriftlichen Anweisungen zugrunde liegen, dann müssten mindestens mündliche Anweisungen an Ihre Mitarbeiter erteilt worden sein, keine Auskunft in der gewünschten Form zu erteilen, diese zu verhindern oder abzuwehren.

Die bestehenden Rechtsvorschriften zu Beratung und Auskunft (VwVfG, SGB, IFG) beschränken sich nicht auf eine Auskunft über Informationen, die bei Ihnen nur förmlich oder in Schriftform vorliegen.

Bedienen Sie sich bitte der leichten Sprache gem. BITV 2.0 (https://tinyurl.com/yaxgbcoe). Verzichten Sie auf Zitierung allgemein zugänglicher Quellen (z.B. Rechtsnormen), und beschränken Sie sich auf einen Verweis/Link.
Dies ist ein Antrag auf Aufklärung (u.a. gem. § 25 VwVfG, § 13 SGB I, § 15 GGO I) und Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang und die Aufklärung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, teilen Sie dies vorab bitte mit und schlüsseln Sie die zu erwartenden Kosten detailliert auf.

Machen Sie bitte die erbetenen Informationen per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG, § 9 SGB X, (https://tinyurl.com/yaxgbcoe) so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2019
  • Frist
    28. März 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag und Aufklärungsanfrage (u.a. gem. § 25 VwVfG, § 13 SGB I, § 15 GGO I, IFG) an: Jobcenter Berlin Tempelhof…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten „aus Datenschutzgründen“ - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
26. Februar 2019 17:23
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag und Aufklärungsanfrage (u.a. gem. § 25 VwVfG, § 13 SGB I, § 15 GGO I, IFG) an: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Geschäftsführerin: Elena Zavlaris Datenschutzbeauftragte: Petra Beutlich Email: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrtAntragsteller/in bitte klären Sie auf: Ihre „Kunden“ haben Anspruch sowohl auf eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als auch darauf, sich Ablichtungen aus der Akte durch die Behörde erteilen lassen. Anfragen an ihre Mitarbeiter ergeben, dass das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg dies grundsätzlich und rigoros, -mündlich begründet: „aus Datenschutzgründen“- ablehnt, schriftliche Anfragen bleiben unbeantwortet. Sie vermitteln auf Ihrer Webseite seit Monaten, dass eine Auskunft nicht möglich sei (https://tinyurl.com/yxdrtkog) , wobei Sie sich offensichtlich auf einen vorübergehenden Datenbankausfall im September 2018 berufen. Der Datenbankausfall dürfte inzwischen behoben worden sein. Weder Gesetz, noch fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, noch die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ergeben nachvollziehbare Gründe, die eine Verweigerung der Datenauskunft und Akteneinsicht in der beanspruchten Form rechtfertigen. Sie sind an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Absatz 3 GrundGesetz) . Erläutern Sie bitte rechtlich nachvollziehbar Ihre grundsätzliche Weigerungshaltung, Kopien der Akte und über die verarbeiteten Sozialdaten zu erstellen und auszuhändigen. Soweit Ihrer rigorosen Ablehnungshaltung keine schriftlichen Anweisungen zugrunde liegen, dann müssten mindestens mündliche Anweisungen an Ihre Mitarbeiter erteilt worden sein, keine Auskunft in der gewünschten Form zu erteilen, diese zu verhindern oder abzuwehren. Die bestehenden Rechtsvorschriften zu Beratung und Auskunft (VwVfG, SGB, IFG) beschränken sich nicht auf eine Auskunft über Informationen, die bei Ihnen nur förmlich oder in Schriftform vorliegen. Bedienen Sie sich bitte der leichten Sprache gem. BITV 2.0 (https://tinyurl.com/yaxgbcoe). Verzichten Sie auf Zitierung allgemein zugänglicher Quellen (z.B. Rechtsnormen), und beschränken Sie sich auf einen Verweis/Link. Dies ist ein Antrag auf Aufklärung (u.a. gem. § 25 VwVfG, § 13 SGB I, § 15 GGO I) und Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang und die Aufklärung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, teilen Sie dies vorab bitte mit und schlüsseln Sie die zu erwartenden Kosten detailliert auf. Machen Sie bitte die erbetenen Informationen per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG, § 9 SGB X, (https://tinyurl.com/yaxgbcoe) so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte geben Sie uns eini…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Automatische Antwort Jobcenter: Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten „aus Datenschutzgründen“ - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
26. Februar 2019 17:23
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte geben Sie uns einige Tage Zeit. Wir melden uns wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff: Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten "aus Datenschutzgründen" - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Betreff: Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten "aus Datenschutzgründen" - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
29. März 2019 12:48
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten "aus Datenschutzgründen" - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten "aus Datenschutzgründen" - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
29. März 2019 12:56
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten "aus Datenschutzgründen" - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten "aus Datenschutzgründen" - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
29. März 2019 13:10
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen behauptete Vorgang hinsichtlich der Verweigerung der Datena…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
WG: Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten „aus Datenschutzgründen“ - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
29. März 2019 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen behauptete Vorgang hinsichtlich der Verweigerung der Datenauskunft und Akteneinsicht lässt sich hier nur anhand der Angabe einer Nummer zur Bedarfsgemeinschaft, einer Kundennummer oder der Angabe des Namens des oder der Betroffenen prüfen. Ich bitte insoweit um diesbezügliche Angaben um den Vorgang unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte prüfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie benötigten für eine einfache Rückfrage fast 5 Wochen. Sofern Sie die zitierte, …
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten „aus Datenschutzgründen“ - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
31. August 2019 15:43
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie benötigten für eine einfache Rückfrage fast 5 Wochen. Sofern Sie die zitierte, allgemein gehaltene Aussage, ohne jede weitere Begründung, Ihres Mitarbeiters im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg in Frage stellen, kann entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Anderenfalls erklären Sie bitte, Frau Elena Zavlaris als Geschäftsführerin, Frau Espey-Schnoor und Frau Petra Beutlich als Datenschutzbeauftragte, die Haltung Ihres Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg im Hinblick darauf, dass SIE als Verantwortliche verpflichtet sind (Art. 12 DSGVO), der (den) betroffenen Person(en) die Ausübung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO zu erleichtern, Sie aber Ihre Pflicht offenkundig und grundsätzlich nicht nur missachten, sondern gegenteilig ausüben . Zumindest haben Sie, (u.a. auch unter Verwendung des im Raum stehenden Zitats) bisher keinen einzigen Anlass gegeben, Ihre "Kunden" davon zu überzeugen, die Ausübung deren Rechte zu erleichtern. Vermeiden Sie bitte die ausgedehnte wörtliche Wiedergabe von allgemeinen Vorschriften, die für jedermann im Internet nachlesbar sind, und beschränken Sie sich bei der Bezugnahme auf entsprechende Links. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigene…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten „aus Datenschutzgründen“ - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#59353]
Datum
15. Oktober 2019 18:47
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Keine Akteneinsicht und Auskunft über die eigenen Daten „aus Datenschutzgründen“ - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg“ vom 26.02.2019 (#59353) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 202 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ihre Nachricht vom 15.10.2019 um 18:47 Uhr [MSG-1691484] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail.…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 15.10.2019 um 18:47 Uhr [MSG-1691484]
Datum
16. Oktober 2019 10:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Falls Sie bei uns gemeldet sind benötige ich eine Bedarfsgemeindschafts- oder Kundennummer oder Ihre vollständigen persönlichen Angaben mit Geburtsdatum sowie Anschrift. Wenn Sie ein allgemeines Anliegen haben bitte ich um genauere Schilderung. Alternativ können Sie sich auch unter der Ihnen bekannten Servicerufnummer mit uns in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen