Keine Bearbeitung von Datenschutzbeschwerden zur Rehaklinik Usedom/Heringsdorf und Minsterium für Soziales, Gesundheit und Sport?
Antrag nach dem IFG M-V, (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrter Herr Müller bzw. aktueller Vertreter/Vertreterin,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, gewähren Sie mir Auskunft bzw. Akteneinsicht:
1. Behördeninterne Verordnungen, Geschäftsanweisungen, dass bei Eingang von DSGVO-Beschwerden zeitnah keine Aktenzeichen an die antragstellende Person versendet werden?
2. Behördeninterne Verordnungen, Geschäftsanweisungen, dass DSGVO-Beschwerden gegen die Rehaklinik Usedom/Heringsdorf (18.2.23, 25.2.23) und das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport (6.3.23) keine Eingangsbestätigung, Akten- oder Geschäftszeichen erhalten und nicht bearbeitet werden?
3. Behördeninterne Verordnungen, Geschäftsanweisungen zum Procedere zu Nachteilen für die Antragstellenden (z.B. weitere Datenschutzverstöße) durch Unterlassung der Bearbeitung von DSGVO-Beschwerde?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. April 2023
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31. Mai 2023
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