Keine Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene von Übergriffen/Gewalt durch PolizeibeamtInnen, Justizwachleute, Securitypersonal in Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz,

Sehr geehrte Frau Dr. Badenberg,

bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie Akteneinsicht:

In Berlin gibt es eine Vielzahl von Opferberatungsstellen mit spezialsierten/ausschließlichen Beratungsgebieten, z.B. BIG für Häusliche Gewalt, Lara für sexualisierte Gewalt etc., aber keine explizite und spezialisierte Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene von Übergriffen/Gewalt (wie in Düsseldorf, zum Beispiel Victim Veto, https://www.victim-veto.org/)durch :

- durch PolizeibeamtInnen und andere BeamtInnen,

- Gewalt/Übergriffe durch Justizwachpersonal,

- Gewalt/Übergriffe durch Securitypersonal/Privatfirmen.

Einzelne Beispiele für die vergebliche Hilfesuche in Berlin und bundesweit sind u.a.:

https://www.hilfe-in-berlin.de/hilfe-finden/datenbank?page=7 tx_opferhilfe_hilfsangebote%5Bfilter%5D%5Btyp%5D%5B0%5D=1&cHash=3bf82b73c77f5a4e8d7cb7ff65774360

- https://www.hilfetelefon.de/

- https://www.opferhilfe-berlin.de/

- https://www.big-berlin.info/

- ttps://www.berlin.de/lb/lkbgg/publikationen/weitere-publikationen/adressen-gegen-gewalt/

Der Berliner Rechtsanwalt und Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber, sieht keine Lücke im Beratungs- und Hilfenetzwerk von Berlin, kann allerdings weder eine konkrete Stelle für diese Betroffenengruppe benennen noch hinterlässt er den Eindruck, den Erfahrungen von Betroffenen hinsichtlich der vergeblichen Hilfesuche Glauben zu schenken.
(Zitat: Meine Einschätzung halte ich weiter für zutreffend. Sie wünschen sich eine weitergehende Spezialisierung. Die kann ich Ihnen leider nicht bieten. Gleichwohl werden die von Ihnen benannten Opfergruppen selbstverständlich beraten. Ihre Sorge, wonach gewisse Opfergruppen in Berlin keine Betreuung finden, ist glücklicherweise unbegründet!)

Fragen:

1. Bitte nennen Sie mir in Berlin für die o.g. Betroffenengruppe eine oder mehrere Beratungs- und Anlaufstelle. Wo finden sich die Beratungsergebnisse bzw. Berichte dieser Einrichtungen zu den genannten Delikten?

2. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik gibt zu diesen Delikten keine Auskunft: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/
Führt das Land Berlin und Ihre Verwaltung eine Statistik zu diesen Delikten und wenn ja, wo kann sie eingesehen werden?

3. Welche politischen Verwaltungsenscheidungen sind aufgrund vorliegender Statistik, Berichte oder anderer Erkenntnisquellen zu diesen Delikten ergangen und wo sind sie auffindbar?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Sehr geehrte Frau Dr. Badenberg, bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Keine Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene von Übergriffen/Gewalt durch PolizeibeamtInnen, Justizwachleute, Securitypersonal in Berlin [#281208]
Datum
15. Juni 2023 12:20
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Sehr geehrte Frau Dr. Badenberg, bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie Akteneinsicht: In Berlin gibt es eine Vielzahl von Opferberatungsstellen mit spezialsierten/ausschließlichen Beratungsgebieten, z.B. BIG für Häusliche Gewalt, Lara für sexualisierte Gewalt etc., aber keine explizite und spezialisierte Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene von Übergriffen/Gewalt (wie in Düsseldorf, zum Beispiel Victim Veto, https://www.victim-veto.org/)durch : - durch PolizeibeamtInnen und andere BeamtInnen, - Gewalt/Übergriffe durch Justizwachpersonal, - Gewalt/Übergriffe durch Securitypersonal/Privatfirmen. Einzelne Beispiele für die vergebliche Hilfesuche in Berlin und bundesweit sind u.a.: https://www.hilfe-in-berlin.de/hilfe-finden/datenbank?page=7 tx_opferhilfe_hilfsangebote%5Bfilter%5D%5Btyp%5D%5B0%5D=1&cHash=3bf82b73c77f5a4e8d7cb7ff65774360 - https://www.hilfetelefon.de/ - https://www.opferhilfe-berlin.de/ - https://www.big-berlin.info/ - ttps://www.berlin.de/lb/lkbgg/publikationen/weitere-publikationen/adressen-gegen-gewalt/ Der Berliner Rechtsanwalt und Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber, sieht keine Lücke im Beratungs- und Hilfenetzwerk von Berlin, kann allerdings weder eine konkrete Stelle für diese Betroffenengruppe benennen noch hinterlässt er den Eindruck, den Erfahrungen von Betroffenen hinsichtlich der vergeblichen Hilfesuche Glauben zu schenken. (Zitat: Meine Einschätzung halte ich weiter für zutreffend. Sie wünschen sich eine weitergehende Spezialisierung. Die kann ich Ihnen leider nicht bieten. Gleichwohl werden die von Ihnen benannten Opfergruppen selbstverständlich beraten. Ihre Sorge, wonach gewisse Opfergruppen in Berlin keine Betreuung finden, ist glücklicherweise unbegründet!) Fragen: 1. Bitte nennen Sie mir in Berlin für die o.g. Betroffenengruppe eine oder mehrere Beratungs- und Anlaufstelle. Wo finden sich die Beratungsergebnisse bzw. Berichte dieser Einrichtungen zu den genannten Delikten? 2. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik gibt zu diesen Delikten keine Auskunft: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/ Führt das Land Berlin und Ihre Verwaltung eine Statistik zu diesen Delikten und wenn ja, wo kann sie eingesehen werden? 3. Welche politischen Verwaltungsenscheidungen sind aufgrund vorliegender Statistik, Berichte oder anderer Erkenntnisquellen zu diesen Delikten ergangen und wo sind sie auffindbar? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 281208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281208/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 15. Juni 2023 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. Juni 2023 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Juli 2023 11:10
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen