Keine Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene von Übergriffen/Gewalt durch PolizeibeamtInnen, Justizwachleute, Securitypersonal in Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz,
Sehr geehrte Frau Dr. Badenberg,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie Akteneinsicht:
In Berlin gibt es eine Vielzahl von Opferberatungsstellen mit spezialsierten/ausschließlichen Beratungsgebieten, z.B. BIG für Häusliche Gewalt, Lara für sexualisierte Gewalt etc., aber keine explizite und spezialisierte Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene von Übergriffen/Gewalt (wie in Düsseldorf, zum Beispiel Victim Veto, https://www.victim-veto.org/)durch :
- durch PolizeibeamtInnen und andere BeamtInnen,
- Gewalt/Übergriffe durch Justizwachpersonal,
- Gewalt/Übergriffe durch Securitypersonal/Privatfirmen.
Einzelne Beispiele für die vergebliche Hilfesuche in Berlin und bundesweit sind u.a.:
https://www.hilfe-in-berlin.de/hilfe-finden/datenbank?page=7 tx_opferhilfe_hilfsangebote%5Bfilter%5D%5Btyp%5D%5B0%5D=1&cHash=3bf82b73c77f5a4e8d7cb7ff65774360
- https://www.hilfetelefon.de/
- https://www.opferhilfe-berlin.de/
- https://www.big-berlin.info/
- ttps://www.berlin.de/lb/lkbgg/publikationen/weitere-publikationen/adressen-gegen-gewalt/
Der Berliner Rechtsanwalt und Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber, sieht keine Lücke im Beratungs- und Hilfenetzwerk von Berlin, kann allerdings weder eine konkrete Stelle für diese Betroffenengruppe benennen noch hinterlässt er den Eindruck, den Erfahrungen von Betroffenen hinsichtlich der vergeblichen Hilfesuche Glauben zu schenken.
(Zitat: Meine Einschätzung halte ich weiter für zutreffend. Sie wünschen sich eine weitergehende Spezialisierung. Die kann ich Ihnen leider nicht bieten. Gleichwohl werden die von Ihnen benannten Opfergruppen selbstverständlich beraten. Ihre Sorge, wonach gewisse Opfergruppen in Berlin keine Betreuung finden, ist glücklicherweise unbegründet!)
Fragen:
1. Bitte nennen Sie mir in Berlin für die o.g. Betroffenengruppe eine oder mehrere Beratungs- und Anlaufstelle. Wo finden sich die Beratungsergebnisse bzw. Berichte dieser Einrichtungen zu den genannten Delikten?
2. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik gibt zu diesen Delikten keine Auskunft: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/
Führt das Land Berlin und Ihre Verwaltung eine Statistik zu diesen Delikten und wenn ja, wo kann sie eingesehen werden?
3. Welche politischen Verwaltungsenscheidungen sind aufgrund vorliegender Statistik, Berichte oder anderer Erkenntnisquellen zu diesen Delikten ergangen und wo sind sie auffindbar?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Juni 2023
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18. Juli 2023
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