Keine Diagnostik und Therapie von Coviderkrankten durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert?
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrter Herr Storm,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, geben Sie mir Auskunft oder gewähren Sie Akteneinsicht:
1. Nach Erklärung des Endes der Covid-Pandemie durch Prof. Dr. Karl Lauterbach erkranken weiterhin Versicherte an der Covid-Infektion, eventuell auch mit Post-/Long-Covid-Symptomatik. ÄrztInnen und Kliniken geben an, dass sie keine Covid-Diagnostik mehr durchführen können, weil die Krankenkasse die notwendigen Tests nicht mehr finanziert. Senden Sie mir die Verwaltungsentscheidung zu, die eine medizinische Fachdiagnostik zu Covid nicht mehr ermöglicht. Wurden die Tests (Antigentest, PCR-Test) nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen?
2. Bis vor einem Jahr, so die Auskunft des Helios Prevention Centers wurde gesetzlich Versicherten noch eine Covid-Checkup bezahlt (Lunge, Ultraschall/Hirnarterien, Blutuntersuchungen/Labor). Post-Covid-Behandlungen werden jetzt von Arztpraxen fast ausschließlich als IGEL- bzw. Selbstzahlerleistung angeboten. Senden Sie mir die Verwaltungsentscheidung zu, dass die DAK Gesundheit gesetzlich Versicherten keine Post-/Long-Covid-Diagnostik/ Therapie mehr bezahlt.
3. Laut Auskünften der DAK-Kunden-Hotline hat die Medizin-Hotline seit über einem Monat gravierende technische Probleme und das Ende ist nicht absehbar. Ist das die einzige Stelle in der DAK Gesundheit, die Auskünfte über Arztpraxen und Kliniken, z.B. Berlin, geben kann, die Post-/Long-Covid-Behandlung als Kassenleistungen anbieten, I.S. §§ 13 ff. SGB I?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Juni 2023
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18. Juli 2023
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