Keine Kontaktaufnahme möglich

Es ist inzwischen nicht mehr möglich, den Beitragsservice telefonisch zu erreichen. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Ansprechpartner zu haben, um Anliegen klären zu können.
Anrufe werden abgebrochen und das nachdem man sich mühsam die Datenschutzbestimmungen anhören durfte. Ruft man bei der 0180699955530 an wird gesagt, dass eine Annahme des Anrufs über diese Nummer nicht möglich sei.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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Emilie Matzke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist inzwischen nicht mehr möglich,…
An Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio Details
Von
Emilie Matzke
Betreff
Keine Kontaktaufnahme möglich [#283827]
Datum
13. Juli 2023 11:07
An
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist inzwischen nicht mehr möglich, den Beitragsservice telefonisch zu erreichen. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Ansprechpartner zu haben, um Anliegen klären zu können. Anrufe werden abgebrochen und das nachdem man sich mühsam die Datenschutzbestimmungen anhören durfte. Ruft man bei der 0180699955530 an wird gesagt, dass eine Annahme des Anrufs über diese Nummer nicht möglich sei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Emilie Matzke Anfragenr: 283827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283827/
Mit freundlichen Grüßen Emilie Matzke

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Erstes Deutsches Fernsehen
Empfangsbestätigung Liebe Kundin, lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Na…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
13. Juli 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
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