Keine Quarantäne nach Warnung durch Corona App?

Heute vormittag erhielt ich eine rote Warnmeldung durch meine Corona App, bezogen auf eine Begegnung am 26.10. Die Recherche durch meine Personalabteilung, ein Telefonat mit der Hotline 116117 und die FAQs der Corona App ergeben, dass ich als geimpfte Person NICHT mehr in Quarantäne muss. Mein Hausarzt verwies mich an das Gesundheitsamt, wo ich niemanden mehr erreiche.
Das heißt, ich werde zuhause Schnelltests durchführen, und solange die negativ ausfallen und ich keine Symptome habe, gehe ich weiter zur Arbeit (in einem großen Einzelhandelsgeschäft mit Kundenkontakt).
Ist das richtig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2021
  • Frist
    4. Dezember 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Heute vormittag erh…
An Region Hannover - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Keine Quarantäne nach Warnung durch Corona App? [#232226]
Datum
2. November 2021 17:38
An
Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Heute vormittag erhielt ich eine rote Warnmeldung durch meine Corona App, bezogen auf eine Begegnung am 26.10. Die Recherche durch meine Personalabteilung, ein Telefonat mit der Hotline 116117 und die FAQs der Corona App ergeben, dass ich als geimpfte Person NICHT mehr in Quarantäne muss. Mein Hausarzt verwies mich an das Gesundheitsamt, wo ich niemanden mehr erreiche. Das heißt, ich werde zuhause Schnelltests durchführen, und solange die negativ ausfallen und ich keine Symptome habe, gehe ich weiter zur Arbeit (in einem großen Einzelhandelsgeschäft mit Kundenkontakt). Ist das richtig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232226/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Im Fachbereich Gesundheit…
Von
Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Keine Quarantäne nach Warnung durch Corona App? [#232226]
Datum
3. November 2021 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Im Fachbereich Gesundheit der Region Hannover sind aktuell keine Daten zu Ihrer Person erfasst. Nach der Nds. Absonderungsverordnung ist es richtig, dass Sie sich, als vollständig geimpfte Person, nicht Quarantäne begeben müssen, solange Sie keine typischen Symptome haben, die auf eine Erkrankung mit dem SARS-CoV-2 Virus (Corona) hindeuten. Typische Symptome sind insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust. Wenn Sie Symptome aufweisen, sollten Sie über Ihren Hausarzt einen PCR-Test veranlassen. Sollte der PCR-Test positiv ausfallen, sind Sie verpflichtet sich umgehend in eine häusliche Absonderung zu begeben. Die Quarantäne würde dann 14 Tage nach Auftreten der ersten typischen Symptome betragen. Zu Ihrer Information füge ich Ihnen noch die aktuellen Schaubilder des Landes Niedersachen zum Thema Quarantäne bei. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.niedersachsen.de/Coronavi... Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen ansonsten gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen derzeit nur die aktuelle Rechtslage darstellen kann. Die derzeitigen niedersächsischen Regelungen gelten zunächst bis zum Erlass einer Änderung der Verordnung, spätestens jedoch bis einschließlich 10.11.2021. Bitte beachten Sie, dass danach auch Änderungen eintreten können. Hinsichtlich Änderungen der Verordnung oder Erlasse von zusätzlichen Allgemeinverfügungen der Region Hannover informieren Sie sich bitte regelmäßig unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus und unter: https://bekanntmachungen.region-hanno... und https://www.niedersachsen.de/Coronavi... Bitte beachten Sie auch, dass sich meine Auskunft nur auf die Niedersächsische Corona-Verordnung bezieht und nicht ggf. weitere nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen (z. B. Festsetzung nach der Gewerbeordnung) ersetzt oder überflüssig macht. Hinweis: Diese Auskunft stellt keinen Verwaltungsakt dar und ersetzt keine ggf. anderweitig erforderlichen Genehmigungen. Mit freundlichen Grüßen