keine reaktion auf meinen Fall Aktenzeichen 0554.1-24:1578

Sehr geehrte Damen und Herrn,

wie schon mehrmals über ihren Mail Adresse (<<E-Mail-Adresse>>)geschrieben, bekomme ich immer noch Spam Mails von der Firma Internetstores GmbH. Ich habe Ihnen am 17.04 und am 11.05 das geschrieben, mit zusätzlichen Anhängen, die beweisen das ich die Firma mehrmal kontaktiert haben und es zu keiner Löschung meiner Daten gekommen ist. Daher muss ich bei der Firma Internetstores GmbH von Vorsatz ausgehen und bitte Sie daher gegen die Firma aktiv zu werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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Jens Janotta
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herrn, wie…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Jens Janotta
Betreff
keine reaktion auf meinen Fall Aktenzeichen 0554.1-24:1578 [#283035]
Datum
3. Juli 2023 13:45
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herrn, wie schon mehrmals über ihren Mail Adresse (<<E-Mail-Adresse>>)geschrieben, bekomme ich immer noch Spam Mails von der Firma Internetstores GmbH. Ich habe Ihnen am 17.04 und am 11.05 das geschrieben, mit zusätzlichen Anhängen, die beweisen das ich die Firma mehrmal kontaktiert haben und es zu keiner Löschung meiner Daten gekommen ist. Daher muss ich bei der Firma Internetstores GmbH von Vorsatz ausgehen und bitte Sie daher gegen die Firma aktiv zu werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Janotta Anfragenr: 283035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283035/ Postanschrift Jens Janotta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Janotta
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: keine reaktion auf meinen Fall Aktenzeichen 0554.1-24:1578 [#283035]
Datum
3. Juli 2023 13:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre Beschwerde gegen die Internetstores GmbH / Anfrage nach LIFG Mir wurde mitgeteilt das die Firma zu einer Stel…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Beschwerde gegen die Internetstores GmbH / Anfrage nach LIFG
Datum
2. August 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Mir wurde mitgeteilt das die Firma zu einer Stellungnahme bis zum 18.08.23 gebeten wurde.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Antwort
geschwärzt
1,2 MB