Keine Vorgaben für das Verbot von PFAS als Kältemittel bei Wärmepumpen bzw. Kälteanlagen

Gemäß BMWK-Homepage soll "ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf Erneuerbare Energie gesetzt werden." Hierbei wird vom BMWK den Eigentümern verstärkt der Wechsel in der Heiztechnik von Öl-/ Gas-Heizungen auf Wärmepumpen nahegelegt.
Gemäß Infos der nachfolgenden Quellen stellen die in Wärmepumpen zum Betrieb verwendeten Kältemittel (PFAS) eine unnötige Gefährdung dar.

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei dem voraussichtlich einsetzenden Boom für den Einsatz von Wärmepumpen keine Betriebsmittel mit PFAS verwendet werden?

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/praesentationen_pfas-substitution_23.09.2020.pdf
bzw.
https://www.ardmediathek.de/video/panorama/die-ganze-sendung-vom-23-februar-2023/das-erste/Y3JpZDovL25kci5kZS82NzFiMWIyMy0wNjBmLTQxNWUtYjQ1Mi0wMzNhNmM3ZmY1NWE

Ergebnis der Anfrage

Aus der Rückmeldung "meines" Team Bürgerdialog ersehe ich, dass das GMBK bei der Behandlung meiner Anfrage auf formelle Interpretationen fokussiert, ob meine Frage "als ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer Bürgeranfrage" zu verstehen sei, da ich im Verständnis meines Teams Bürgerdialog keinen Zugang zu amtlichen Informationen erfragen" würde und damit mein "Antrag" abzulehnen wäre.
Meine Anfrage wurde nun wegen der "Federführung" zur zugeordneten REACH-VO an das BMU zur Beantwortung weitergeleitet.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß BMWK-Homepage soll "ab 202…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Keine Vorgaben für das Verbot von PFAS als Kältemittel bei Wärmepumpen bzw. Kälteanlagen [#276089]
Datum
17. April 2023 17:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß BMWK-Homepage soll "ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf Erneuerbare Energie gesetzt werden." Hierbei wird vom BMWK den Eigentümern verstärkt der Wechsel in der Heiztechnik von Öl-/ Gas-Heizungen auf Wärmepumpen nahegelegt. Gemäß Infos der nachfolgenden Quellen stellen die in Wärmepumpen zum Betrieb verwendeten Kältemittel (PFAS) eine unnötige Gefährdung dar. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei dem voraussichtlich einsetzenden Boom für den Einsatz von Wärmepumpen keine Betriebsmittel mit PFAS verwendet werden? https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/praesentationen_pfas-substitution_23.09.2020.pdf bzw. https://www.ardmediathek.de/video/panorama/die-ganze-sendung-vom-23-februar-2023/das-erste/Y3JpZDovL25kci5kZS82NzFiMWIyMy0wNjBmLTQxNWUtYjQ1Mi0wMzNhNmM3ZmY1NWE
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Info…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Keine Vorgaben für das Verbot von PFAS als Kältemittel bei Wärmepumpen bzw. Kälteanlagen [#276089]
Datum
26. April 2023 15:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nach, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass bei dem voraussichtlich einsetzenden Boom für den Einsatz von Wärmepumpen keine Betriebsmittel mit PFAS verwendet werden. Wir verstehen Ihre Anfrage als ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen erfragen und Ihr Antrag damit abzulehnen wäre. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach IFG/UIG/VIG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus genanntem Grund abzulehnen ist. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) fallen unter die REACH-Verordnung (EG) (Nr. 1907/2006). Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung für die REACH-VO beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), so dass wir Ihre Anfrage und die mit dieser zugesandten Kontaktdaten (Vorname, Name etc.) gemäß Art. 6 Abs. 1e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 Nummer 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hiermit ans BMUV weiterleiten, damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Bürgernafrage an das BMUV vom 17. April 2023 betreffend der Überlegungen der Bundesregierung zu Regelungen fü…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Bürgernafrage an das BMUV vom 17. April 2023 betreffend der Überlegungen der Bundesregierung zu Regelungen für die Verwendung von poly- und perfluorierten Substanzen (PFAS) in Wärmepumpen
Datum
5. Mai 2023 12:18
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. April 2023 bezüglich der Überlegungen der Bundesregierung zu Regelungen für die Verwendung von poly- und perfluorierten Substanzen (PFAS) in Wärmepumpen. Ich verstehe Ihre Anfrage als ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer Bürgeranfrage, weil Sie nach meinem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen erfragen, sondern hierzu ganz regulär um Auskunft von der Bundesregierung ersuchen. Bei PFAS handelt es sich um eine sehr große Gruppe von organischen Chemikalien, die nach neuesten Schätzungen über 10.000 Stoffe umfasst. Eine Untergruppe der PFAS sind die F-Gase, die bspw. teilweise in Wärmepumpen eingesetzt werden. Allen PFAS ist gemein, dass die Kohlenstoffatome in den Molekülen ganz oder teilweise mit Fluoratomen verbunden sind. Die Kohlenstoff-Fluor-Verbindung ist die stärkste Bindung in der Chemie und führt zu der extremen Stabilität und sehr langen Lebensdauer der PFAS (von teilweise mehreren hundert Jahren, daher „forever chemicals“). Die hohe Stabilität der PFAS, die bei vielen Verwendungen nützlich ist, führt gleichzeitig zu einer extremen Langlebigkeit (Persistenz) in der Umwelt. Dazu kommen weitere Eigenschaften, wie z.B. Anreicherung in Organismen, Mobilität im Wasser und/oder toxische Eigenschaften, die für die verschiedenen PFAS unterschiedlich sein können. Wissenschaft und Behörden sehen PFAS deshalb schon länger als regulierungsbedürftige Stoffgruppe an. Die Regulierung der Verwendung problematischer PFAS allgemein erfolgt im Rahmen des EU-Chemikalienrechts. Einige der früher wirtschaftlich bedeutendsten PFAS wurden auch bereits EU-weit mittels sogenannter „Beschränkungen“ (mittlerweile darauf aufbauend sogar international) geregelt und deren Nutzung damit verboten. Es hat sich aber mittlerweile gezeigt, dass der bisherige Ansatz, einzelne PFAS-Vertreter oder kleine Gruppen zu regeln, geändert werden sollte, denn dies führte häufig zum Ersatz durch andere noch ungeregelte PFAS mit ähnlichen Eigenschaften. Daher haben die Behörden von << Adresse entfernt >>, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden nun eine umfassende Regulierung aller PFAS vorgeschlagen und das zugehörige Dossier am 13. Januar 2023 bei der dafür zuständigen Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht. Das Behördendossier umfasst dabei auch die F-Gase und ihre Verwendungen. Mit der Einreichung beginnt nun zunächst ein umfangreiches Bewertungsverfahren nach den Vorgaben der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) durch unabhängige wissenschaftliche Gremien. Hieran schließt sich der politische Entscheidungsprozess auf EU-Ebene an, der auf Basis eines Vorschlags durch die EU-Kommission erfolgt. Zudem wird derzeit auf EU-Ebene der von der Europäischen Kommission am 05. April 2022 vorgelegte Vorschlag für eine Novellierung der F-Gas-Verordnung verhandelt. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird der Vorschlag dazu führen, dass nach Übergangsfristen nur noch solche Wärmepumpen in den Verkehr gebracht werden dürfen, die keine klimaschädlichen fluorierten Treibhausgase (F-Gase) mit einem hohen Treibhausgaspotential enthalten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Regelung künftig verstärkt natürliche Kältemittel wie Propan in Wärmepumpen eingesetzt werden. Insbesondere deutsche Wärmepumpenhersteller haben sich zu einem Umstieg auf natürlichen Kältemitteln bekannt. Um den Umstieg darüber hinaus zu unterstützen, sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Bonusförderung in Höhe von 5 % für Wärmepumpen mit natürliche Kältemitteln vor. Ab 2028 wird die Förderung von F-Gas-haltigen Wärmepumpen im Rahmen der BEG dann ausgeschlossen. Mit den Regelungen der F-Gase-Verordnung und der möglichen umfassenden REACH-Beschränkung der PFAS, die die Verwendung von PFAS in Wärmepumpen berücksichtigt, geht die Bundesregierung davon aus, dass der Bereich wirksam und angemessen reguliert wird. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bürgeranfrage an das BMUV vom 17. April 2023 betreffend der Überlegungen der Bundesregierung zu Regelunge…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bürgeranfrage an das BMUV vom 17. April 2023 betreffend der Überlegungen der Bundesregierung zu Regelungen für die Verwendung von poly- und perfluorierten Substanzen (PFAS) in Wärmepumpen [#276089]
Datum
15. Mai 2023 18:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20230508-l12-gesamt-energieeffizienz-betrachtung-gasheizung-konv-einsatz-waermepumpe-mit-strom-aus-lng-gas-kraftwerk-mit-antwort-ob-t-albig-vers-01.pdf
749,4 KB
Guten Tag, << Antragsteller:in >> die Antwort von Herrn Brandt ist sachlich korrekt - politisch gesehen jedoch fragmentiert und ohne Gesamtführung - Wer Führung bestellt, bekommt das was er verdient! Für mich als Energie-Effizienzberater, Umwelt-/Energie-Auditor für ISO 45001/50001 nicht unbedingt neu. Als Miteigentümer von mehreren Immobilien ist für mich die Art und Weise wie das Thema Wärmepumpen kommuniziert wird, frustrierend, aufgrund des Umgangs mit Verweisen auf "Federführung". Ich hatte auch noch falsch gefragt, was bei einer erneuten Antwort Gebühren verursachen würde. Denken Sie mal darüber nach, was ein "federführendes" Ministerium, das "den sachlich nicht nachvollziehbaren Hochlauf von Wärmepumpen" dazu treibt, alle sachlichen Argumente für den puren Eigennutz zu ignorieren! Die Fragmentierung des Themas treibt "den ungegenderten kleinen Mann" zu Kommunismus und Anarchie und die vorhandenen Fachleute in die Verzweiflung (SHK-Betriebe, Schornsteinfeger- und Eigentümerinnen). Die Schornsteinfeger wissen schon nicht mehr, was sie den Kunden sagen sollen. Die Halbwertszeit Ihrer Aussagen ist auch noch umfrageabhängig - nicht vernünftig planbar. Nun inhaltlich, falls sich dafür einer - in der dargestellten wahrzunehmenden Rangfolge - interessiert: 1. Ein Energie-Effizienzberater versucht zunächst für die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewirken, damit die Heizlast und damit die Vorlauftemperatur reduziert wird. 2. Er versucht das Verteilsystem zu optimieren (Dämmung Heizrohre, ggf. Einrohrheizsysteme, die sich üblicherweise i. d. R. des hydraulischen Abgleichs verschließen - falls das einer nicht glaubt, kann er ja mal ein Webinar von Danfoss genießen - in ein Zweirohrsystem mit anschließendem hydraulischen Abgleich umzuwandeln. Das reduziert den Energiebedarf, die Heizlast und die Vorlauftemperatur, um einen weiteren signifikanten Beitrag. Alle vorgenannten beide Schritte sind ggf. teuer, jedoch ohne Hightech umsetzbar und verständlich!!! Was nicht benötigt wird, muss auch nicht aufwändig erzeugt werden! Das versteht sogar ein Erstklässler. Mit diesem Schritt würden auch Eigentümerinnen sehen, dass sie mit der Verfolgung dieser beiden Punkte weniger Energie und damit die laufenden Betriebskosten reduzieren - zum Vorteil aller - sogar des Klimaschutzes! Und last but not least 3. dann erst kommt - wenn man keine Fern-/ oder Nahwärme hat - die Heiztechnik ins Spiel. Ob diese dann noch gefördert wird oder nicht, ist bei den bis dahin geförderten oder nicht geförderten Maßnahmen in 1. + 2. völlig irrelevant. In Berlin habe ich als Verwaltungsbeirat mit der WEG den Verbrauch mit diesen Maßnahmen um 50% gesenkt (verbleiben 75 kWh/qmxa). Als 66-järiger brauche ich mir über Kredite ja sowieso keine Sorgen machen. Sie wissen ja, spare in der Not, da hast Du die Zeit dafür! Also nun wäre nach Umsetzung von 2. ein Punkt eine Wärmepumpe bei einer definierten sinnvollen Gebäudeenergieeffizienzklasse zum Tausch gegen eine Öl-/ Gasheizung zu erwägen. D.h. ich würde nicht versuchen einen Schweizer Käse mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Das wäre gröbster Unfug mit oder ohne PFAS, leise mit 40 dB(A) oder gar 60 dB(A). Denn dann würde erst im Gaskraftwerk das Überflüssiggas aus dem LNG-Terminal von Mukran verbrannt, um mit einem Wirkungsgrad von 30% Strom zu erzeugen, den ich in der Wärmepumpe dann mit der Jahresarbeitszahl von 3 wenigstens wieder auf den Wirkungsgrad 1 bringen, also dasselbe Level, wie ich es mit einer Gasheizung vor Ort schon hätte. Zusätzlicher Nachteil: Ich würde zusätzlichen Strombedarf generieren, ohne einen Mehrwert. Da gem. Agora-Energiewende der Strom in 2022 anscheinend zu 48% aus erneuerbaren Quellen stammen soll, ist die vermeintliche Forderung 65% des Stroms würden die Wärmepumpe mit erneuerbaren Energien betrieben hinfällig. Als Energieauditor müsste ich eine Organisation, die die Umsetzung der Forderung 65% beim Betrieb der Wärme für sich reklamieren würde, als NICHT KONFORM bewerten. Die Annahme in den "BMWK/BMWSB - Ausgangspunkten für das Konzept", dass "die Umsetzung dieser Vorgabe bei einer Hybridheizung bestehend aus fossilen Gas- oder Ölkesseln in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe die Einhaltung der 65-%-Pflicht a n g e n o m m e n wird", ist nicht substantiiert. Belastbare Nachweise sind hier erforderlich! Bei Strom mit 48% erneuerbaren Energieanteil (s.o.), wäre der plausibel akzeptable Wert nur: 0,48 x 0,65 = 0,312 also ca. 31,2% erneuerbaren Energieanteil zu bescheinigen! 4. Es gibt durch Sie keine Kommunikation der vorgenannten sinnvollen Reihenfolgen von Maßnahmen, wie von IHK-Energiemanagern mühsam gelernt und abgeprüft, die die o.g. Schritte auch von Personal in Ministerien proaktiv verbreiten. Der beklagte Mangel an Fachkräften ist aus meiner Sicht aktuell entbehrlich, da Sie offensichtlich völlig ohne dieselben bei diesem Thema auskommen, um Politik zu betreiben - zu wessen Vorteil auch immer! 5. Die Umweltaspekte PFAS und/ oder Schallpegel finden de facto in der plakativ geführten Diskussion nicht statt, anstelle zu kommunizieren, dass Eigentümerinnen sich bei der Wahl von Wärmepumpen ohne PFAS und bei geringen Schallpegeln (z.B. unter 35 dB(A)) sich bei einer Installation auf der sicheren Seite wähnen dürfen. Alles andere wäre als fabrikneuer Schrott auch von Ihnen zu bewerten und zu kommunizieren! 6. Nach Auskunft der fachlich zuständige Amtsleiterin im Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation der Stadt Kiel hat der Denkmalschutz gleichen Verfassungsrang wie die von Ihnen propagierten Gesetze zum Thema "Energien". Dort bin ich als WEG-Mitglied an einem denkmalgeschützten Objekt beteiligt, das ca. 300 kWh/qmxa mit einer Einrohrheizung betrieben wird. Das heißt, alle Denkmal geschützten Häuser benötigen nicht nur keine Wärmepumpe, sie sind auch sonst relativ frei sich an signifikanten Einsparbemühungen zu beteiligen. Einen Prozess zu führen, der die WEG dazu zwingen soll, hier Wärmepumpen einzusetzen, würde ich führen. 7. Den Rest an Zuversicht geben Sie den wenig Eigenkapital aufweisenden Eigentümerinnen, insbesondere den >60-Jährigen, die aktuell keine Chance haben werden, von den Banken ein substanzielles Darlehen zu erhalten. Die Kosten für eine Gasheizung oder Wärmepumpe sind dafür vernachlässigbar. Die komplex und wöchentlich aktualisierten KfW-Bedingungen sind nicht geeignet, irgendjemanden zu motivieren, Maßnahmen einzuleiten. Schnell schon gar nicht! Im Bau ist die Halbwertzeit > 15 bis 20 Jahre! 8. Erkenntnis: Der Betrieb einer Wärmepumpe ist bei doch vorkommenden kalten Außentemperaturen für das Temp.-Niveau EnSikuMAV (19°C) nicht erreichbar und/ oder bei Unterschreiten einer Mindesttemperatur für die Wärmepumpe würde ausschließlich mit Strom - ohne Wärmepumpeneffekt - geheizt. Das wird dann sehr sehr teuer, wenn ich davon ausgehe, dass die Bewohner der WEG keine 6ct/kWh für den Strom bezahlen, obwohl doch so viel erneuerbarer Strom schon vorhanden sein soll. 9. Die Wärmepumpen werden den Stromverbrauch im Sommer deutlich erhöhen, denn sie sind auch dafür geeignet, zu kühlen! Ob das sinnvoll ist, werden die Eigentümer und Bewohner bei der Privat-Insolvenz erfahren. 10. Schlussendlich kann ich nicht erkennen, dass die aktuell vom BMWK/BMWSB geführte Kampagne für die Wärmepumpen als Ziel die Reduktion des absoluten Energieverbrauchs haben. Hauptsache die Wärmepumpen laufen hoch! Der Kollateralschaden ist beträchtlich! Denken Sie mal daran. Und ich bin kein fanatischer Gegner von sinnvoll eingesetzten und ökologisch betriebenen Wärmepumpen. Wer forscht denn bei der Herstellung solcher Öko-Pumpen in << Adresse entfernt >> oder Europa - ich glaube es ist Viessmann ;-)? Und noch was, frei nach Herrn Albig, "die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen ist Privatangelegenheit" - siehe Anlage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20230508-l12-gesamt-energieeffizienz-betrachtung-gasheizung-konv-einsatz-waermepumpe-mit-strom-aus-lng-gas-kraftwerk-mit-antwort-ob-t-albig-vers-01.pdf Anfragenr: 276089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>