Guten Tag,
<< Antragsteller:in >>
die Antwort von Herrn Brandt ist sachlich korrekt - politisch gesehen jedoch fragmentiert und ohne Gesamtführung - Wer Führung bestellt, bekommt das was er verdient!
Für mich als Energie-Effizienzberater, Umwelt-/Energie-Auditor für ISO 45001/50001 nicht unbedingt neu. Als Miteigentümer von mehreren Immobilien ist für mich die Art und Weise wie das Thema Wärmepumpen kommuniziert wird, frustrierend, aufgrund des Umgangs mit Verweisen auf "Federführung". Ich hatte auch noch falsch gefragt, was bei einer erneuten Antwort Gebühren verursachen würde.
Denken Sie mal darüber nach, was ein "federführendes" Ministerium, das "den sachlich nicht nachvollziehbaren Hochlauf von Wärmepumpen" dazu treibt, alle sachlichen Argumente für den puren Eigennutz zu ignorieren!
Die Fragmentierung des Themas treibt "den ungegenderten kleinen Mann" zu Kommunismus und Anarchie und die vorhandenen Fachleute in die Verzweiflung (SHK-Betriebe, Schornsteinfeger- und Eigentümerinnen). Die Schornsteinfeger wissen schon nicht mehr, was sie den Kunden sagen sollen. Die Halbwertszeit Ihrer Aussagen ist auch noch umfrageabhängig - nicht vernünftig planbar.
Nun inhaltlich, falls sich dafür einer - in der dargestellten wahrzunehmenden Rangfolge - interessiert:
1. Ein Energie-Effizienzberater versucht zunächst für die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewirken, damit die Heizlast und damit die Vorlauftemperatur reduziert wird.
2. Er versucht das Verteilsystem zu optimieren (Dämmung Heizrohre, ggf. Einrohrheizsysteme, die sich üblicherweise i. d. R. des hydraulischen Abgleichs verschließen - falls das einer nicht glaubt, kann er ja mal ein Webinar von Danfoss genießen - in ein Zweirohrsystem mit anschließendem hydraulischen Abgleich umzuwandeln.
Das reduziert den Energiebedarf, die Heizlast und die Vorlauftemperatur, um einen weiteren signifikanten Beitrag.
Alle vorgenannten beide Schritte sind ggf. teuer, jedoch ohne Hightech umsetzbar und verständlich!!! Was nicht benötigt wird, muss auch nicht aufwändig erzeugt werden!
Das versteht sogar ein Erstklässler.
Mit diesem Schritt würden auch Eigentümerinnen sehen, dass sie mit der Verfolgung dieser beiden Punkte weniger Energie und damit die laufenden Betriebskosten reduzieren - zum Vorteil aller - sogar des Klimaschutzes!
Und last but not least
3. dann erst kommt - wenn man keine Fern-/ oder Nahwärme hat - die Heiztechnik ins Spiel.
Ob diese dann noch gefördert wird oder nicht, ist bei den bis dahin geförderten oder nicht geförderten Maßnahmen in 1. + 2. völlig irrelevant. In Berlin habe ich als Verwaltungsbeirat mit der WEG den Verbrauch mit diesen Maßnahmen um 50% gesenkt (verbleiben 75 kWh/qmxa).
Als 66-järiger brauche ich mir über Kredite ja sowieso keine Sorgen machen.
Sie wissen ja, spare in der Not, da hast Du die Zeit dafür!
Also nun wäre nach Umsetzung von 2. ein Punkt eine Wärmepumpe bei einer definierten sinnvollen Gebäudeenergieeffizienzklasse zum Tausch gegen eine Öl-/ Gasheizung zu erwägen.
D.h. ich würde nicht versuchen einen Schweizer Käse mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Das wäre gröbster Unfug mit oder ohne PFAS, leise mit 40 dB(A) oder gar 60 dB(A).
Denn dann würde erst im Gaskraftwerk das Überflüssiggas aus dem LNG-Terminal von Mukran verbrannt, um mit einem Wirkungsgrad von 30% Strom zu erzeugen, den ich in der Wärmepumpe dann mit der Jahresarbeitszahl von 3 wenigstens wieder auf den Wirkungsgrad 1 bringen, also dasselbe Level, wie ich es mit einer Gasheizung vor Ort schon hätte.
Zusätzlicher Nachteil: Ich würde zusätzlichen Strombedarf generieren, ohne einen Mehrwert. Da gem. Agora-Energiewende der Strom in 2022 anscheinend zu 48% aus erneuerbaren Quellen stammen soll, ist die vermeintliche Forderung 65% des Stroms würden die Wärmepumpe mit erneuerbaren Energien betrieben hinfällig.
Als Energieauditor müsste ich eine Organisation, die die Umsetzung der Forderung 65% beim Betrieb der Wärme für sich reklamieren würde, als NICHT KONFORM bewerten.
Die Annahme in den "BMWK/BMWSB - Ausgangspunkten für das Konzept", dass
"die Umsetzung dieser Vorgabe bei einer Hybridheizung bestehend aus fossilen Gas- oder Ölkesseln in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe die Einhaltung der 65-%-Pflicht a n g e n o m m e n wird", ist nicht substantiiert. Belastbare Nachweise sind hier erforderlich!
Bei Strom mit 48% erneuerbaren Energieanteil (s.o.), wäre der plausibel akzeptable Wert nur: 0,48 x 0,65 = 0,312 also ca. 31,2% erneuerbaren Energieanteil zu bescheinigen!
4. Es gibt durch Sie keine Kommunikation der vorgenannten sinnvollen Reihenfolgen von Maßnahmen, wie von IHK-Energiemanagern mühsam gelernt und abgeprüft, die die o.g. Schritte auch von Personal in Ministerien proaktiv verbreiten.
Der beklagte Mangel an Fachkräften ist aus meiner Sicht aktuell entbehrlich, da Sie offensichtlich völlig ohne dieselben bei diesem Thema auskommen, um Politik zu betreiben - zu wessen Vorteil auch immer!
5. Die Umweltaspekte PFAS und/ oder Schallpegel finden de facto in der plakativ geführten Diskussion nicht statt, anstelle zu kommunizieren, dass Eigentümerinnen sich bei der Wahl von Wärmepumpen ohne PFAS und bei geringen Schallpegeln (z.B. unter 35 dB(A)) sich bei einer Installation auf der sicheren Seite wähnen dürfen.
Alles andere wäre als fabrikneuer Schrott auch von Ihnen zu bewerten und zu kommunizieren!
6. Nach Auskunft der fachlich zuständige Amtsleiterin im Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation der Stadt Kiel hat der Denkmalschutz gleichen Verfassungsrang wie die von Ihnen propagierten Gesetze zum Thema "Energien". Dort bin ich als WEG-Mitglied an einem denkmalgeschützten Objekt beteiligt, das ca. 300 kWh/qmxa mit einer Einrohrheizung betrieben wird.
Das heißt, alle Denkmal geschützten Häuser benötigen nicht nur keine Wärmepumpe, sie sind auch sonst relativ frei sich an signifikanten Einsparbemühungen zu beteiligen.
Einen Prozess zu führen, der die WEG dazu zwingen soll, hier Wärmepumpen einzusetzen, würde ich führen.
7. Den Rest an Zuversicht geben Sie den wenig Eigenkapital aufweisenden Eigentümerinnen, insbesondere den >60-Jährigen, die aktuell keine Chance haben werden, von den Banken ein substanzielles Darlehen zu erhalten. Die Kosten für eine Gasheizung oder Wärmepumpe sind dafür vernachlässigbar. Die komplex und wöchentlich aktualisierten KfW-Bedingungen sind nicht geeignet, irgendjemanden zu motivieren, Maßnahmen einzuleiten.
Schnell schon gar nicht! Im Bau ist die Halbwertzeit > 15 bis 20 Jahre!
8. Erkenntnis: Der Betrieb einer Wärmepumpe ist bei doch vorkommenden kalten Außentemperaturen für das Temp.-Niveau EnSikuMAV (19°C) nicht erreichbar und/ oder bei Unterschreiten einer Mindesttemperatur für die Wärmepumpe würde ausschließlich mit Strom - ohne Wärmepumpeneffekt - geheizt. Das wird dann sehr sehr teuer, wenn ich davon ausgehe, dass die Bewohner der WEG keine 6ct/kWh für den Strom bezahlen, obwohl doch so viel erneuerbarer Strom schon vorhanden sein soll.
9. Die Wärmepumpen werden den Stromverbrauch im Sommer deutlich erhöhen, denn sie sind auch dafür geeignet, zu kühlen! Ob das sinnvoll ist, werden die Eigentümer und Bewohner bei der Privat-Insolvenz erfahren.
10. Schlussendlich kann ich nicht erkennen, dass die aktuell vom BMWK/BMWSB geführte Kampagne für die Wärmepumpen als Ziel die Reduktion des absoluten Energieverbrauchs haben. Hauptsache die Wärmepumpen laufen hoch!
Der Kollateralschaden ist beträchtlich! Denken Sie mal daran.
Und ich bin kein fanatischer Gegner von sinnvoll eingesetzten und ökologisch betriebenen Wärmepumpen.
Wer forscht denn bei der Herstellung solcher Öko-Pumpen in
<< Adresse entfernt >> oder Europa -
ich glaube es ist Viessmann ;-)?
Und noch was, frei nach Herrn Albig, "die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen ist Privatangelegenheit" - siehe Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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