"Kenn dein Limit

ich bräuchte Informationen zu der Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit". Um die Kosten vor und während der Kampagne zu vergleichen, bräuchte ich die Gesamtkosten, die für die Kampagne in den Jahren 2009-2021 angefallen sind. Dabei wäre auch eine Entwicklung der jeweiligen Kosten für die verschiedenen Präsenzformen (Aufschlüsselung nach Medienart (Internet, Kino, Fernsehen, Plakat) nötig. Am besten auch mit der Informationen woher die Finanzierung stammt.
Ich bedanke mich im Voraus!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
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Linus Lloyd Melletat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bräuchte Info…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Linus Lloyd Melletat
Betreff
"Kenn dein Limit [#263142]
Datum
12. November 2022 17:33
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bräuchte Informationen zu der Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit". Um die Kosten vor und während der Kampagne zu vergleichen, bräuchte ich die Gesamtkosten, die für die Kampagne in den Jahren 2009-2021 angefallen sind. Dabei wäre auch eine Entwicklung der jeweiligen Kosten für die verschiedenen Präsenzformen (Aufschlüsselung nach Medienart (Internet, Kino, Fernsehen, Plakat) nötig. Am besten auch mit der Informationen woher die Finanzierung stammt. Ich bedanke mich im Voraus! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Linus Lloyd Melletat Anfragenr: 263142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263142/ Postanschrift Linus Lloyd Melletat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Linus Lloyd Melletat
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Melletat, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Eingangsbestätigng: IFG Anfrage "Kenn dein Limit [#263142]
Datum
16. November 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Melletat, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.11.2022. Wir werden uns innerhalb der für die Beantwortung von IFG Anfragen vorgesehenen Frist bei Ihnen melden und bitten bis dahin um etwas Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Melletat, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.11.2022 beantworten …
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Ihre IFG Anfrage vom 12.11.22 "Kenn dein Limit [#263142]
Datum
8. Dezember 2022 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Melletat, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.11.2022 beantworten wir im Auftrag der Leitung wie folgt: Die Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." wurde 2009-2021 durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) im Rahmen eines Sponsorings finanziert. Die Gesamtkosten 2009-2021 beliefen sich auf 91.446.600 €, davon wurden 34.226.000 € für massenmediale und Marketingmaßnahmen (z.B. Plakatschaltungen) aufgewendet, 45.980.380 € wurden für lebensweltbezogene Maßnahmen (inkl. Online-Maßnahmen) und begleitende Forschung aufgewendet. Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen "Medienarten", wie von Ihnen angefragt, ist leider nicht möglich, da hierzu keine Dokumentation vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen
Linus Lloyd Melletat
Guten Tag Frau Dexel, vielen lieben Dank für ihre Antwort. Wäre es aus Gründen der Transparenz eine Auflistung na…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Linus Lloyd Melletat
Betreff
AW: Antwort: Ihre IFG Anfrage vom 12.11.22 "Kenn dein Limit [#263142]
Datum
17. Dezember 2022 08:20
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Dexel, vielen lieben Dank für ihre Antwort. Wäre es aus Gründen der Transparenz eine Auflistung nach Jahren zu liefern? Also wie viel in den einzelnen Jahren zur Verfügung stand. Dadurch könnte man mögliche Effekte die dadurch entstanden sind besser ermitteln. Mit freundlichen Grüßen Linus Lloyd Melletat Anfragenr: 263142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263142/ Postanschrift Linus Lloyd Melletat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Melletat, hiermit beziehe ich mich auf Ihre E-Mailnachricht vom 17.12.2022. Nach Rückmeldung…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.12.22 betreffend IFG Anfrage vom 12.11.22 "Kenn dein Limit [#263142]
Datum
19. Dezember 2022 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Melletat, hiermit beziehe ich mich auf Ihre E-Mailnachricht vom 17.12.2022. Nach Rückmeldung des zuständigen Fachreferats ist eine Aufschlüsselung der genannten Ausgaben für die Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." (2009-2021) nach Jahren auf der Ebene der Sponsoringphasen wie folgt möglich. Demnach betrugen die Ausgaben - für massenmediale und Marketingmaßnahmen (z.B. Plakatschaltungen): 2009 - 2013: 24.800.000 € / 2014 - 2018: 8.089.260 € / 2019-2021: 1.336.730 € - für lebensweltbezogene Maßnahmen (inkl. Online-Maßnahmen) und begleitende Forschung 2009 - 2013: 19.309.000 € / 2014 - 2018: 19.900.480 € / 2019-2021: 6.770.890 €. Wir hoffen, das Ihnen dies weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen