Kenntnisnahmeverschickung Mundsburger Damm

die Unterlagen zur Verschickung Mundsburger Damm.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kenntnisnahmeverschickung Mundsburger Damm [#170766]
Datum
21. November 2019 09:47
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Unterlagen zur Verschickung Mundsburger Damm.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170766 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Verschickungen n…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
[EXTERN]-Kenntnisnahmeverschickung Mundsburger Damm [#170766]
Datum
22. November 2019 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Verschickungen nicht unter das Hamburgische Transparenzgesetz fallen. Die Maßnahme "VR 5/6 - Mundsburger Damm" wird jedoch im Rahmen der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) voraussichtlich auf der Tagesordnung des nächsten Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg (BUHD) am 9.12.2019 erscheinen. Ca. eine Woche vor der Sitzung des Ausschusses sind die anonymisierten Unterlagen unter https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/au010.asp?T1=Aussch%FCsse&AU=Ausschuss&SORTVON=1&SORTBIS=400 für jeden öffentlich einsehbar. Ich hoffe Sie zu diesem Thema ausreichend informiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in wie telefonisch besprochen bitte ich Sie zu unterscheide…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Kenntnisnahmeverschickung Mundsburger Damm [#170766]
Datum
22. November 2019 11:50
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in wie telefonisch besprochen bitte ich Sie zu unterscheiden von der Veröffentlichungspflicht (die mich nicht interessiert) und der Information auf Antrag (und diesen Antrag habe ich gestellt). Wie das HmbTG in §1, Abs. 2, Satz 1 ausführt gilt: "Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen". Insbesondere über das Gebot der Unverzüglichkeit haben wir uns telefonisch verständigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170766
Bezirksamt Hamburg-Nord
Einsichtnahme vor Ort
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Via
Briefpost
Betreff
Einsichtnahme vor Ort
Datum
25. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
460,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie mir gestern Einsichtnahme in die Unterlagen gewährt haben. Mi…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Kenntnisnahmeverschickung Mundsburger Damm [#170766]
Datum
26. November 2019 08:15
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie mir gestern Einsichtnahme in die Unterlagen gewährt haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170766

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu I…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: [EXTERN]-Kenntnisnahmeverschickung Mundsburger Damm [#170766]
Datum
5. Dezember 2019 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Nord. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt geprüft. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig sein kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Den Kostenrahmen können Sie der Auflistung aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) entnehmen. Nähere Informationen kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson geben. Mit freundlichen Grüßen,