Kennzeichenerfassung und Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen

Informationen und Dokumente oder direkte Verweise zu diesen, aus denen die Beantwortung folgender drei Fragenkomplexe hervorgeht:

1.) Betreiben Sie in Mainz und um Mainz das halb- oder vollautomatisierte Lesen von KFZ-Kennzeichen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie häufig wurden verdeckte und wie häufig offene Einsätze von KFZ-Kennzeichen-Lesegeräten (KFZ-Kennzeichen-Scanner) in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr durchgeführt, wie hoch waren die Trefferquoten und wie gliedern sich diese auf einzelne Straftatbestände auf? Wie wird auf die offen durchgeführte KFZ-Kennzeichenlesung aufmerksam gemacht?

2.) In welchem Umfang haben Sie Zugriff auf die Bilder anderer, von Einzelnen, Behörden oder Unternehmen betriebenen Videoüberwachungsanlagen? (Beispiel: Verkehrsbetriebe, Banken, Fußballstadion, Bahnhöfe etc.) Wie häufig ist der Zugriff auf Bilder und/oder Aufzeichnungen in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren jeweils erfolgt und welches ist die jeweilige Rechtsgrundlage dafür?

3.) Wie viele Straftaten konnten mittels polizeilicher Videoüberwachung in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr aufgeklärt werden? Gibt es weitere Zahlen, Details oder Aufschlüsselungen hierzu?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2014
  • Frist
    3. Mai 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informatione…
An Polizeipräsidium Rheinpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kennzeichenerfassung und Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen [#6114]
Datum
1. April 2014 09:59
An
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und Dokumente oder direkte Verweise zu diesen, aus denen die Beantwortung folgender drei Fragenkomplexe hervorgeht: 1.) Betreiben Sie in Mainz und um Mainz das halb- oder vollautomatisierte Lesen von KFZ-Kennzeichen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie häufig wurden verdeckte und wie häufig offene Einsätze von KFZ-Kennzeichen-Lesegeräten (KFZ-Kennzeichen-Scanner) in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr durchgeführt, wie hoch waren die Trefferquoten und wie gliedern sich diese auf einzelne Straftatbestände auf? Wie wird auf die offen durchgeführte KFZ-Kennzeichenlesung aufmerksam gemacht? 2.) In welchem Umfang haben Sie Zugriff auf die Bilder anderer, von Einzelnen, Behörden oder Unternehmen betriebenen Videoüberwachungsanlagen? (Beispiel: Verkehrsbetriebe, Banken, Fußballstadion, Bahnhöfe etc.) Wie häufig ist der Zugriff auf Bilder und/oder Aufzeichnungen in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren jeweils erfolgt und welches ist die jeweilige Rechtsgrundlage dafür? 3.) Wie viele Straftaten konnten mittels polizeilicher Videoüberwachung in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr aufgeklärt werden? Gibt es weitere Zahlen, Details oder Aufschlüsselungen hierzu?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host mldi0003.nic.rlp. I'm sorry to have to i…
Von
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
1. April 2014 09:59
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host mldi0003.nic.rlp. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host 10.9.250.11[10.9.250.11] said: 554 5.7.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Recipient address rejected: Sehr geehrter Email-Versender, der angegebene Empfaenger bei der Polizei Rheinland-Pfalz existiert nicht oder ist nicht berechtigt Emails aus dem Internet zu empfangen. (in reply to RCPT TO command)

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Polizeipräsidium Rheinpfalz
Ihre Anfragen nach dem LIFG vom 01. April 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezugnehmend auf Ihre Anfrag…
Von
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem LIFG vom 01. April 2014
Datum
24. April 2014 10:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
164,6 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezugnehmend auf Ihre Anfragen vom 01. April 2014 übersende ich Ihnen anbei unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen