Kennzeichenscanning und Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen anderer
Informationen und Dokumente oder direkte Verweise zu diesen, aus denen die Beantwortung folgender drei Fragenkomplexe hervorgeht:
1.) Betreiben Sie in Köln und um Köln das halb- oder vollautomatisierte Lesen von KFZ-Kennzeichen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie häufig wurden verdeckte und wie häufig offene Einsätze von KFZ-Kennzeichen-Lesegeräten (KFZ-Kennzeichen-Scanner) in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr durchgeführt, wie hoch waren die Trefferquoten und wie gliedern sich diese auf einzelne Straftatbestände auf? Wie wird auf die offen durchgeführte KFZ-Kennzeichenlesung aufmerksam gemacht?
2.) In welchem Umfang haben Sie Zugriff auf die Bilder anderer, von Einzelnen, Behörden oder Unternehmen betriebenen Videoüberwachungsanlagen? (Beispiel: Verkehrsbetriebe, Banken, Fußballstadion, Bahnhöfe etc.) Wie häufig ist der Zugriff auf Bilder und/oder Aufzeichungen in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren jeweils erfolgt und welches ist die jeweilige Rechtsgrundlage dafür?
3.) Wie viele Straftaten konnten mittels polizeilicher Videoüberwachung in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr aufgeklärt werden? Gibt es weitere Zahlen, Details oder Aufschlüsselungen hierzu?
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Januar 2014
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5. Februar 2014
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