Kennzeichnung/Absprachen Sperr-/Langsamfahranweisungen DB

Unterlagen betreffend der Geheimhaltung von Sperr-/Langsamfahranweisungen der BPOL an die DB, insbesondere in Zusammenhang mit den Sperrungen in Berlin am 17. November 2023.

Das meint insbesondere Absprachen zur Kommunikation der Folgen der BPOL-Anweisungen durch die DB, die Geheimhaltungsvorschriften im Umgang mit den BPOL-Sperranweisungen innerhalb der DB u.ä.

Ich bitte um Einhaltung der gesetzlichen (IFG) Antwortfrist.

Antwort verspätet

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  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen betreffend der Geheimhaltu…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
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Betreff
Kennzeichnung/Absprachen Sperr-/Langsamfahranweisungen DB [#300566]
Datum
19. Februar 2024 19:19
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen betreffend der Geheimhaltung von Sperr-/Langsamfahranweisungen der BPOL an die DB, insbesondere in Zusammenhang mit den Sperrungen in Berlin am 17. November 2023. Das meint insbesondere Absprachen zur Kommunikation der Folgen der BPOL-Anweisungen durch die DB, die Geheimhaltungsvorschriften im Umgang mit den BPOL-Sperranweisungen innerhalb der DB u.ä. Ich bitte um Einhaltung der gesetzlichen (IFG) Antwortfrist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/300566/upload/b8fe13ad8f11c02f17df80200024863ee7bb6490/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, zur weiteren Eingrenzung: Es geht um Unterlagen, die beschreiben, wie "geheim" die DB die ih…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Kennzeichnung/Absprachen Sperr-/Langsamfahranweisungen DB [#300566]
Datum
19. Februar 2024 21:31
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zur weiteren Eingrenzung: Es geht um Unterlagen, die beschreiben, wie "geheim" die DB die ihr von der BPOL erteilten Sperr-/Langsamfahraufträge behandeln muss/soll. Das meint speziell, ob die BPOL beispielsweise scheinbar besonders geheimhaltungsbedürftige Sperrungen für Staatsbesuche in ihrer Kommunikation gegenüber der DB besonders kennzeichnet und Unterlagen zu eventuellen Absprachen zwischen BPOL und DB bezüglich der DB-Fahrgastinformation zu BPOL-verursachten Störungen im Eisenbahnverkehr. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300566/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichnung/Absprachen Sperr-/Langsamfahranweisungen DB“ vom 19.…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Kennzeichnung/Absprachen Sperr-/Langsamfahranweisungen DB [#300566]
Datum
24. März 2024 15:08
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichnung/Absprachen Sperr-/Langsamfahranweisungen DB“ vom 19.02.2024 (#300566) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundespolizeidirektion Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens befindet sich noch in behördeni…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
WG: 20240324_<< Antragsteller:in >>_Kennzeichnung/Absprachen Sperr-/Langsamfahranweisungen DB [#300566]
Datum
25. März 2024 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens befindet sich noch in behördeninterner Abstimmung. Sobald diese abgeschlossen ist, werden Sie eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen