Kennzeichnung von Polizeiangehörigen
im vergangenen Jahr wurde ein Arbeitskreis von höheren Polizeibeamten des Landes eingesetzt, um Vorschläge zur Realisierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kennzeichnung von Polizeiangehörigen zu machen.
Wie sehen die Vorschläge dieses Arbeitskreises aus? Wann ist mit ihrer Umsetzung zu rechnen?
Ihrem Ministerium wurde im vergangenen Jahr der vom "Ministerium für gute Taten" erarbeitete Gesetzesvorschlag hierzu zur Kenntnis gegeben. Die dort gemachten Textvorschläge sind in aller Besonnenheit formuliert und stellen sicher, dass keine unbefugte Offenbarung der Identität von Polizeiangehörigen erfolgen kann. Auf die dort beigefügt ausführliche Begründung des Vorhabens wird verwiesen, die auf das Beispiel fünf anderer Bundesländer und 18 europäischer Staaten veweist.
Wird daran gedacht, auf der Basis dieses Gesetzesvorschlages und der Vorschläge des Arbeitskreises Ihres Hauses durch Abgeordnete der Regierungsfraktionen einen Gesetzesentwurf im Landtag einzubringen?
Wenn nicht: Was spricht dagegen, bis zu einer gesetzlichen Regelung eine Regelung durch interne Dienstanordnung zu treffen, wie dies etwa für die Polizei des Landes Berlin vor gut 10 Jahren vorgenommen worden ist?
Die Presse-Bilder von Polizeiangehörigen etwa von Berlin oder NRW sprechen für sich, wo Dienstnummer auf dem Rücken gut sichtbar angebracht ist.
Für eine alsbaldige Antwort bin ich dankbar.
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. November 2015
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24. Dezember 2015
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