Kennzeichnungen auf Kampfpanzern

Die Vorschriften über die vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf Kampfpanzern.
Insbesondere über die Embleme und Wappen sowie Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr. Auf einigen Leopard 2 Kampfpanzern sind die Embleme der schweren Panzer-Abteilung 507 der Wehrmacht angebracht (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=heu_HDDM2qM). Inwiefern ist dieser Umstand mit dem Traditionserlass von 1982 vereinbar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2017
  • Frist
    9. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorschriften…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kennzeichnungen auf Kampfpanzern [#21418]
Datum
7. Mai 2017 23:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vorschriften über die vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf Kampfpanzern. Insbesondere über die Embleme und Wappen sowie Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr. Auf einigen Leopard 2 Kampfpanzern sind die Embleme der schweren Panzer-Abteilung 507 der Wehrmacht angebracht (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=heu_HDDM2qM). Inwiefern ist dieser Umstand mit dem Traditionserlass von 1982 vereinbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Mai 2017. Die Federführende Bearbeitung erfo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Kennzeichnungen auf Kampfpanzern [#21418]
Datum
10. Mai 2017 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Mai 2017. Die Federführende Bearbeitung erfolgt im Referat Führung Streitkräfte III 3 des Bundesministeriums der Verteidigung. Sobald die Prüfung zu Ihrer Anfrage abgeschlossen ist, werden Sie über das Ergebnis unterrichtet. Im Auftrag Kerstin Klune ______________________________ BMVg FüSK III 3 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18 10785 Berlin Tel: +49 (0)30-2004-24834 Fax: +49 (0)30-2004-3354835 BwKz: 3400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Org-Email: <<E-Mail-Adresse>> De-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 07.05.2017 23:26 Betreff: Kennzeichnungen auf Kampfpanzern [#21418] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorschriften über die vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf Kampfpanzern. Insbesondere über die Embleme und Wappen sowie Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr. Auf einigen Leopard 2 Kampfpanzern sind die Embleme der schweren Panzer-Abteilung 507 der Wehrmacht angebracht (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=heu_HDDM2qM). Inwiefern ist dieser Umstand mit dem Traditionserlass von 1982 vereinbar? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichnungen auf Kampfpanzern“ vom 07.05.20…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kennzeichnungen auf Kampfpanzern [#21418]
Datum
9. Juni 2017 13:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichnungen auf Kampfpanzern“ vom 07.05.2017 (#21418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
FüSK III 3 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 7. Mai 2017 , in der Sie um Mitte…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Kennzeichnungen auf Kampfpanzern [#21418]
Datum
9. Juni 2017 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
FüSK III 3 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 7. Mai 2017 , in der Sie um Mitteilung bitten, wie das Emblem der schweren Panzer-Abteilung 507 der Wehrmacht an einem Panzer der Bundeswehr mit dem Traditionserlass von 1982 vereinbar ist, beantworte ich wie folgt: Die „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr vom 20. September 1982“ sind Bestandteil der Bundeswehrvorschrift zur „Inneren Führung“. Darin ist geregelt, dass die Bundeswehr in keiner Tradition zu vorherigen deutschen Streitkräften und schon gar nicht zur Wehrmacht steht. Als einzige Traditionslinie wird dagegen die bundeswehreigene Tradition ausdrücklich genannt. Die Verwendung der im Video zu sehenden Kennzeichnungen mit Wehrmachtsbezug ist untersagt worden. Alle angebrachten Kennzeichnungen sind entfernt worden. Im Auftrag Kerstin Klune ______________________________ BMVg FüSK III 3 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18 10785 Berlin Tel: +49 (0)30-2004-24834 Fax: +49 (0)30-2004-3354835 BwKz: 3400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Org-Email: <<E-Mail-Adresse>> De-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 07.05.2017 23:26 Betreff: Kennzeichnungen auf Kampfpanzern [#21418] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorschriften über die vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf Kampfpanzern. Insbesondere über die Embleme und Wappen sowie Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr. Auf einigen Leopard 2 Kampfpanzern sind die Embleme der schweren Panzer-Abteilung 507 der Wehrmacht angebracht (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=heu_HDDM2qM). Inwiefern ist dieser Umstand mit dem Traditionserlass von 1982 vereinbar? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,