Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte
Anfrage an:
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Die aktuelle Rechtsgrundlage der Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte. In wie vielen Fällen eine Straftat eines Polizeivollzugsbeamten, durch die Kennzeichnungspflicht aufgeklärt werden konnte und um welche Straftaten es sich dabei handelte.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Januar 2024
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2. März 2024
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