Kernstadt Wirges

wie wurde das Gebiet für die "Kernstadt" festgelegt? warum sind einige Straßen inbegriffen, einige zum teil und einige nicht? Wie hoch waren die Kosten für die Bestandsaufnahme (Fotografieren aller Häuser, Wege und Straßen). Was sind die Kosten der Auswertung! Wie viele Schreiben an die Hauseigentümer wurden verschickt und wie hoch sind die Kosten dafür gewesen. wer wird das auswerten und was sind die kosten dafür! wird mit dem Planungsbüro Pauschal oder nach aufwand abgerechnet? wie hoch sind die möglichen Förderungen die den Kosten entgegen stehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie wurde das Gebiet für die "…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wirges Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kernstadt Wirges [#289567]
Datum
4. Oktober 2023 20:37
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie wurde das Gebiet für die "Kernstadt" festgelegt? warum sind einige Straßen inbegriffen, einige zum teil und einige nicht? Wie hoch waren die Kosten für die Bestandsaufnahme (Fotografieren aller Häuser, Wege und Straßen). Was sind die Kosten der Auswertung! Wie viele Schreiben an die Hauseigentümer wurden verschickt und wie hoch sind die Kosten dafür gewesen. wer wird das auswerten und was sind die kosten dafür! wird mit dem Planungsbüro Pauschal oder nach aufwand abgerechnet? wie hoch sind die möglichen Förderungen die den Kosten entgegen stehen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289567/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Guten Tag, << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 04.10.2023. …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Betreff
WG: Kernstadt Wirges [#289567]
Datum
5. Oktober 2023 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,5 KB


Guten Tag, << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 04.10.2023. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und Ihnen dann eine Rückmeldung geben. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Guten Tag, << Antragsteller:in >> alle Entscheidungen die im Zusammenhang mit dem Integrierten städt…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Betreff
AW: WG: Kernstadt Wirges [#289567]
Datum
17. Oktober 2023 15:53
Status
image001.jpg
3,5 KB


Guten Tag, << Antragsteller:in >> alle Entscheidungen die im Zusammenhang mit dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) und den vorbereiten Untersuchungen der Stadt Wirges stehen, wurden durch den Stadtrat der Stadt Wirges beschlossen. Das Untersuchungsgebiet wurde in der Stadtratssitzung vom 10.10.2022 zum ersten Mal beschlossen. Die parzellengenaue Festlegung erfolgte in der Sitzung am 17.07.2023. In der Stadtratssitzung vom 18.07.2022 wurde über dieses Gebiet im Stadtrat diskutiert und Anregungen beziehungsweise Änderungen aufgenommen. Die Sitzungsunterlagen (Vorlagen, Anlagen sowie die Beschlüsse) können Sie kostenfrei und ohne Anmeldung unter https://wirges.more-rubin1.de/index.php einsehen. Für die Fragebogenaktion im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 137 und 139 BauGB wurde rund 400 Grundstückseigentümer angeschrieben. Die Auswertung dieser Daten übernimmt das beauftragte Planungsbüro stadtgespräch aus Kaiserslautern. Sie waren ebenso für die Erstellung des Fragebogens sowie des Anschreibens verantwortlich. Wir, als Verbandsgemeinde Wirges handelnd im Auftrag für die Stadt Wirges, haben lediglich die entsprechenden Eigentümer herausgesucht und die Schreiben verschickt. Laut Angebot des Planungsbüros werden die einzelnen Phasen; vorbereitende Untersuchungen, das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept, Prozess-/Verfahrensbegleitung und Beteiligungsverfahren; pauschal nach Arbeitsfortschritt abgerechnet. Die Gesamtmaßnahme wird, wie in der Vorlage zur Stadtratssitzung vom 10.10.2022 geschrieben, mit einem Fördersatz von 75 % durch das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz unterstützt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen