KESY

1.
a.
Nach § 36a des Brandenburgischen Polizeigesetzes kann die Polizei zur Gefahrenabwehr unter bestimmten Voraussetzungen eine "Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung" vornehmen.

§ 36a des Brandenburgischen Polizeigesetzes lautet wie folgt:

§ 36a
Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung
(1) Die Polizei kann die Kennzeichen von Fahrzeugen ohne Wissen der Person durch den Einsatz technischer Mittel automatisiert erheben, wenn
dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist,
dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist und die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen oder
eine Person oder ein Fahrzeug nach § 36 Abs. 1 und 1a polizeilich ausgeschrieben wurde und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die für die Ausschreibung relevante Begehung von Straftaten unmittelbar bevorsteht.
(2) Die erhobenen Daten können mit zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten polizeilichen Daten automatisch abgeglichen werden. Im Trefferfall ist unverzüglich die Datenübereinstimmung zu überprüfen. Bei Datenübereinstimmung können die Daten polizeilich verarbeitet und im Falle des Absatzes 1 Nummer 3 zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle übermittelt werden. Andernfalls sind sie sofort zu löschen.
(3) Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung erstattet dem Landtag jährlich einen Bericht über jede Maßnahme, der Angaben enthält über deren Anlass, Ort und Dauer.

b.
Die Berliner Zeitung hat am 06.03.2019 die Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Fall "Rebecca" wie folgt zitiert:

"Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch via Twitter mitteilte, wurde das Familienauto, welches sich Rebeccas Schwester und ihr verdächtiger Lebensgefährte teilen, am Morgen von Rebeccas Verschwinden um 10.47 Uhr auf der A12 in Brandenburg festgestellt. Das Automatische Kennzeichenerfassungssystem (KESY) der Brandenburger Polizei habe das Fahrzeug auf der Autobahn in Richtung Frankfurt/Oder erfasst, hieß es. Noch einmal sei der Wagen dann am darauffolgenden Tag (Dienstag, 19.2.2019) um 22.39 Uhr dort festgestellt worden."

Dies wirft -losgelöst vom Fall "Rebecca"- Fragen zur (repressiven) Automatischen Kennzeichenerfassung in Brandenburg auf.

2.
Ich bitte Sie nunmehr, mir die Antwort (Unterlagen) digital in elektronischer Form (E-Mail), hilfsweise in Papier-Schriftform zur Verfügung zu stellen aus welchen sich ergibt:

a. die Anzahl der Fälle, in welchen das Automatische Kennzeichenerfassungssythem (KESY) 2018 und 2019 in Brandenburg zum Einsatz kam

b. die (etwaige) Dauer der jeweiligen Speicherung von KESY-Daten nach Ziffer 2a.

c. die konkrete Rechtsgrundlage für die jeweilige Kennzeichenerfassung nach Ziff. 2a

d. die Anzahl der Fehler bei der Kennzeichenerfassung nach Ziff. 2a

e. ob -unabhängig von §36a des Polizeigesetzes Brandenburg- Automatische Kennzeichenerfassungen in 2018 und 2019 erfolgt sind

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Polizeigesetz Brandenburg ( BbgPolG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 5 Follower:innen
Andreas Schramm
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Andreas Schramm
Betreff
KESY [#60231]
Datum
6. März 2019 15:23
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. a. Nach § 36a des Brandenburgischen Polizeigesetzes kann die Polizei zur Gefahrenabwehr unter bestimmten Voraussetzungen eine "Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung" vornehmen. § 36a des Brandenburgischen Polizeigesetzes lautet wie folgt: § 36a Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung (1) Die Polizei kann die Kennzeichen von Fahrzeugen ohne Wissen der Person durch den Einsatz technischer Mittel automatisiert erheben, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist, dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist und die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen oder eine Person oder ein Fahrzeug nach § 36 Abs. 1 und 1a polizeilich ausgeschrieben wurde und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die für die Ausschreibung relevante Begehung von Straftaten unmittelbar bevorsteht. (2) Die erhobenen Daten können mit zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten polizeilichen Daten automatisch abgeglichen werden. Im Trefferfall ist unverzüglich die Datenübereinstimmung zu überprüfen. Bei Datenübereinstimmung können die Daten polizeilich verarbeitet und im Falle des Absatzes 1 Nummer 3 zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle übermittelt werden. Andernfalls sind sie sofort zu löschen. (3) Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung erstattet dem Landtag jährlich einen Bericht über jede Maßnahme, der Angaben enthält über deren Anlass, Ort und Dauer. b. Die Berliner Zeitung hat am 06.03.2019 die Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Fall "Rebecca" wie folgt zitiert: "Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch via Twitter mitteilte, wurde das Familienauto, welches sich Rebeccas Schwester und ihr verdächtiger Lebensgefährte teilen, am Morgen von Rebeccas Verschwinden um 10.47 Uhr auf der A12 in Brandenburg festgestellt. Das Automatische Kennzeichenerfassungssystem (KESY) der Brandenburger Polizei habe das Fahrzeug auf der Autobahn in Richtung Frankfurt/Oder erfasst, hieß es. Noch einmal sei der Wagen dann am darauffolgenden Tag (Dienstag, 19.2.2019) um 22.39 Uhr dort festgestellt worden." Dies wirft -losgelöst vom Fall "Rebecca"- Fragen zur (repressiven) Automatischen Kennzeichenerfassung in Brandenburg auf. 2. Ich bitte Sie nunmehr, mir die Antwort (Unterlagen) digital in elektronischer Form (E-Mail), hilfsweise in Papier-Schriftform zur Verfügung zu stellen aus welchen sich ergibt: a. die Anzahl der Fälle, in welchen das Automatische Kennzeichenerfassungssythem (KESY) 2018 und 2019 in Brandenburg zum Einsatz kam b. die (etwaige) Dauer der jeweiligen Speicherung von KESY-Daten nach Ziffer 2a. c. die konkrete Rechtsgrundlage für die jeweilige Kennzeichenerfassung nach Ziff. 2a d. die Anzahl der Fehler bei der Kennzeichenerfassung nach Ziff. 2a e. ob -unabhängig von §36a des Polizeigesetzes Brandenburg- Automatische Kennzeichenerfassungen in 2018 und 2019 erfolgt sind Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Polizeigesetz Brandenburg ( BbgPolG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Schramm <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Schramm
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Schramm, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zur "Anlassbezogenen automatisc…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
WG: KESY [#60231]
Datum
7. März 2019 13:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schramm, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zur "Anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung" in der Polizei Brandenburg ist hier zu weiteren und abschließenden Bearbeitung eingegangen. Zur Zustellung eines rechts-kräftigen Bescheides nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage in elektronischer Form via Internetplattform "fragdenstaat.de" ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schramm
Sehr geehrte Damen und Herren, die postalische Anschrift wurde Ihnen soeben mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Andreas Schramm
Betreff
AW: WG: KESY [#60231]
Datum
11. März 2019 19:25
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die postalische Anschrift wurde Ihnen soeben mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Andreas Schramm Anfragenr: 60231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Schramm, eine Mitteilung Ihrer Adresse ist hier bislang noch nicht eingegangen. Zwecks Antwort…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: WG: KESY [#60231]
Datum
19. März 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schramm, eine Mitteilung Ihrer Adresse ist hier bislang noch nicht eingegangen. Zwecks Antwort bitte ich nochmals um Nachreichung derselben! Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schramm
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anschrift wurde Ihnen bereits am 11.03.2019 um 19.20 Uhr (per Mail) mitgeteilt…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Andreas Schramm
Betreff
AW: WG: KESY [#60231]
Datum
19. März 2019 12:28
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anschrift wurde Ihnen bereits am 11.03.2019 um 19.20 Uhr (per Mail) mitgeteilt. Ich teile Sie aber vorsorglich nochmals mit. Mit freundlichen Grüßen Andreas Schramm Anfragenr: 60231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Schramm << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Brandenburg
KESY [#60231]
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
KESY [#60231]
Datum
22. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
573,4 KB