KfW Auflistung Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134

Anfrage an: KfW Privatkundenbank

Zum KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134:

- Charts über die Zinssätze und deren Entwicklung für KfW-Wohn­eigentums­programm. Ab jetzt soweit die Aufzeichnungen zurück liegen. zb der letzten 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahre

- Excel oder andere Listen über die Zinssätze und deren Entwicklung für KfW-Wohn­eigentums­programm. Ab jetzt soweit die Aufzeichnungen zurück liegen. zb der letzten 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahre

- Alle Daten der Zinsanpassungen sowie die dazugehörigen Zinsätze wie og., falls og. Informationen nicht vorliegen

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  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum KfW-Wohn­eigentums­pro…
An KfW Privatkundenbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KfW Auflistung Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134 [#219016]
Datum
22. April 2021 14:50
An
KfW Privatkundenbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134: - Charts über die Zinssätze und deren Entwicklung für KfW-Wohn­eigentums­programm. Ab jetzt soweit die Aufzeichnungen zurück liegen. zb der letzten 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahre - Excel oder andere Listen über die Zinssätze und deren Entwicklung für KfW-Wohn­eigentums­programm. Ab jetzt soweit die Aufzeichnungen zurück liegen. zb der letzten 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Jahre - Alle Daten der Zinsanpassungen sowie die dazugehörigen Zinsätze wie og., falls og. Informationen nicht vorliegen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219016/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
KfW Privatkundenbank
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antwor…
Von
KfW Privatkundenbank
Betreff
RE: KfW Auflistung Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134 [#219016]
Datum
3. Mai 2021 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten. Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.04.2021 und das darin auf das Informationsfreiheitsgesetz ("IFG") gestützte Auskunftsverlangen. Dazu möchten wir wie folgt Stellung nehmen: Auf Basis des IFG können wir die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Die KfW unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, es sei denn, sie übt ausnahmsweise eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit aus. Dies ist nur in sehr wenigen Fällen gegeben. Im Bereich des KfW-Wohneigentumsprogramms handelt die KfW grundsätzlich privatrechtlich. Weil insoweit keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des IFG vorliegt, besteht keine Informationszugangsverpflichtung. Abschließend möchten wir folgendes mitteilen: Bei Veröffentlichung dieser Antwort sind die Klarnamen der unterzeichnenden KfW-Mitarbeiterinnen in dem Beitrag zu löschen. Weder die beiden KfW-Mitarbeiterinnen noch die KfW als deren Arbeitgeberin erteilen eine Einwilligung bezüglich der Veröffentlichung dieser Klarnamen Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte seien Sie informiert, dass ich Ihrer Rückmeldung zuweise, da KFW gemäß anlieg…
An KfW Privatkundenbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: KfW Auflistung Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134 [#219016]
Datum
3. Mai 2021 16:34
An
KfW Privatkundenbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
vg-frankfurt-am-main-beschluss-29-05-2019.pdf
276,2 KB
Sehr << Anrede >> bitte seien Sie informiert, dass ich Ihrer Rückmeldung zuweise, da KFW gemäß anliegenden Gerichtsurteil eine Behörde ist und damit grundsätzlich dem IFG unterliegt. Ich beziehe mich auf das Urteil des VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN / Aktenzeichen: 11 L 1125/19.F. Das Programm ist ein Behörden-Programm für die Bürger der BRD von Steuergeldern finanziert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - vg-frankfurt-am-main-beschluss-29-05-2019.pdf Anfragenr: 219016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219016/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „KfW Auflistung Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohn­eigentums­prog…
An KfW Privatkundenbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: KfW Auflistung Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134 [#219016]
Datum
18. März 2024 11:56
An
KfW Privatkundenbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „KfW Auflistung Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohn­eigentums­programm Produktnummer 124 & 134“ vom 22.04.2021 (#219016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1028 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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KfW Privatkundenbank
Ihre Nachricht an die KfW Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 18.03.2024…
Von
KfW Privatkundenbank
Betreff
Ihre Nachricht an die KfW
Datum
3. April 2024 16:17
Status
image001.png
2,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 18.03.2024 und das darin auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützte Verlangen auf Bereitstellung von Dokumenten. Bitte entschuldigen Sie, dass auf Ihre ursprüngliche Anfrage keine Antwort erhalten haben. Wir möchten zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung nehmen: Die KfW sieht sich nicht als Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Für die Anwendbarkeit des IFG genügt es nach Auffassung der KfW nicht, dass die KfW eine Anstalt und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Maßgeblich für den Begriff der "Behörde" im Sinne des IFG ist ausschließlich der funktionale Behördenbegriff. Behörden sind demnach Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausüben. Die KfW übt als Bank ihre Aufgaben grundsätzlich privatrechtlich aus. Sie kann deshalb nicht als Behörde in dem oben genannten Sinne eingeordnet werden. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum IFG (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 8) handelt es sich bei der KfW um eine "sonstige Bundeseinrichtung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG. Eine Auskunftspflicht der KfW besteht daher ausschließlich dann, wenn die KfW hinsichtlich der Sachverhalte, auf die sich ein IFG-Auskunftsbegehren bezieht, öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen hat. In dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang, Auflistung der Zinssätze & Entwicklung KfW-Wohneigentumsprogramme mit den Produktnummer 124 & 134, ist dies nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund kann die KfW Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem IFG nicht entsprechen. Freundliche Grüße